Fluthilfe-Betrug: ehemaliger CDU-Landtagsabgeordneter aus Sachsen-Anhalt muss 300.000 Euro an das Land zurückzahlen, entschied das Verwaltungsgericht Halle
Mit Urteilen vom 1. Februar 2022 hat das Verwaltungsgericht Halle die beiden Klagen des ehemaligen CDU-Landtagsabgeordneten Arnd Czapek gegen die Aufhebung zweier Fördermittelbescheide durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) abgewiesen. Die IB hatte dem Kläger Zuschüsse für die Beseitigung von Schäden an einem in seinem Eigentum stehenden Gebäude in der Annahme gewährt, diese seien vollumfänglich durch das Hochwasser im Jahr 2013 entstanden. Später stellte sich in staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen heraus, dass das Gebäude bereits vor dem Hochwasser so baufällig war, dass es ohne eine umfangreiche Sanierung weder zu Wohn- noch zu Gewerbezwecken hätte genutzt werden können. Daraufhin hob die IB beiden Fördermittelbescheide auf. Das Verwaltungsgericht Halle hat die Aufhebungsentscheidung der IB mit der Begründung als rechtmäßig angesehen, der Kläger habe die Fördermittel zu Unrecht erhalten. Zuschüsse aus dem Programm Aufbauhilfe Hochwasser 2013 hätten nur für die Wiederherstellung von bereits vor dem Hochwasser nutzbaren Gebäuden durch Beseitigung der unmittelbar durch das Hochwasser verursachten Schäden gewährt werden sollen.
Mit zwei Beschlüssen vom 13. Februar 2023 hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt das Rechtsmittel des Klägers gegen die beiden Urteile des Verwaltungsgerichts Halle abgelehnt. Es bestünden keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidungen des Verwaltungsgerichts. Insbesondere könne sich der Kläger nicht auf Vertrauensschutz berufen. Denn er habe die Gewährung der Fördermittel durch unrichtige Angaben erwirkt. Bei der Beantragung der Zuschüsse habe er nicht erkennen lassen, dass sich das Gebäude bereits vor dem Hochwasser in einem baufälligen Zustand befunden habe. Er habe vielmehr den Eindruck vermittelt, die Maßnahmen, für die er Zuschüsse beantrage, beträfen ausschließlich die Beseitigung von baulichen Mängeln, die auf das Hochwasser zurückzuführen seien.
Die beiden Urteile des Verwaltungsgerichts Halle sind damit rechtskräftig. Der Kläger muss nun rund 300.000,00 € an das Land Sachsen-Anhalt zurückzahlen.
Das ist viel zu wenig
Die selbe Summe noch als Strafe obendrauf.🧐
Und an ob den Knast
Wie nennt man so etwas?
Überschrift
man CDU/CSU.
Siehe zB Maskengeschäfte, Frau TANDLER ist doch nur ein Beispiel.
CDU/CSU. Siehe die Maskenbetrüger, die durften ihre Einnahmen sogar behalten. Frau TANDLER trieb es so arg, dass sie sogar Knast Aufenthalt verordnet bekam.
Betrüger.
Sofort aus dem Landtag entfernen und keinerlei Bezüge durch das Land einstellen wegen Betruges, sowie für keine anderen Beschäftigung beim Land bzw. öffentlichen Bereichen zulassen.
Ein CDU-Mitglied hat betrogen – welche Überraschung! 🙄
Welch billige Verknüpfung. Reine Übertragungspolemik billigster Art, hätte ich anderes von Dir erwartet. Auch SPD-Mitglieder waren schon Betrüger und Kinderschänder, oder die jeglicher anderer Partei – kannste bei jeder was finden. Er hat das ja nicht für die CDU gemacht sondern als Privatperson! Zudem, es gibt ganze Parteien, die betrügen das Volk, Linke und AfD sind da prädestiniert, aber wegen ihrer Politik, nicht wegen Straftaten Einzelner. ( Alt-Dölauer )
Interessant ist, wie die Stadt nach dieser Rechtslage den Bau des asphaltierten Radwegs am Böllberger Weg und dessen Finanzierung aus Fluthilfemitteln begründen will.
Wenn diese nur ausschließlich für die Beseitigung von Hochwasserschäden eingesetzt werden dürfen, wie man hier liest, dann sollte sich das erledigt haben.
Was die Stadt hier vorhat, ist ja noch dreister als der Coup dieses ex Abgeordneten.
Nicht nur, dass hier keine Schäden beseitigt werden können – es handelt sich ja um einen kompletten Neubau.
Ich glaube, diesen Rechtsstreit verliert die Stadt mit Ansage. Besser man stoppt das Projekt, bevor es dazu kommt und noch mehr Steuermittel verbrannt werden. Für die „Planung“ dieses Unsinns hat die Stadt ja aschonmal 65.000 Euro verbrannt.
„Nicht nur, dass hier keine Schäden beseitigt werden können – es handelt sich ja um einen kompletten Neubau.“
Du meinst, du bist der einzige, der das so sieht und vor dir ist noch niemand darauf gekommen?
Du meinst, es gibt keine Begründung für diesen vermeintlichen Widerspruch?
Du darfst deine Meinung haben und äußern. Aber du darfst auch weiter recherchieren. Gerade wenn es um die Vergabe öffentlicher Mittel geht, ist das ziemlich leicht…
Wenn derselbe Maßstab wie bei irgendwelchen Privatpersonen bei den Fluthilfeprojekten der Stadt angelegt wird, ist Halle ruiniert. Wird aber nicht. Komisch 😉 Ist doch ein offenes Geheimnis, dass die Stadt bei der Beantragung der Fluthilfen gelogen und betrogen hat, dass einem die Ohren wackeln. Locker die Hälfte der ganzen Bauprojekte hätten unter der Prämisse niemals realisiert werden können.
So ist es!
Ist bei der Wegepflege, z.B. Winterdienst, genauso. Machste als Hausbesitzer nichts, biste dran. Die Stadt aber darf alles verlottern lassen und stellt vielleicht mit Glück mal nen Schild auf ( kein Winterdienst, oder Straßenschäden) Mach das mal als Hausbesitzer – erkennt kein Gericht an.
Nicht der Besitzer ist verantwortlich, sondern der Eigentümer. Delegation ist möglich, wird im Zweifel aber als Ausrede nichts nützen.
Schilder aufstellen ist auch als Besitzer nicht verboten, erfordert aber in der Regel eine vorherige Genehmigung.
Wo ist denn ein Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer?
Da kann man nur voll zustimmen! Aber insgesamt gelten für den Staat und für die Privatbürger in Sachsen-Anhalt offenbar oft sehr unterschiedliche Gesetze und Standards.
1 Jahr und 4 Monate auf Bewährung hatte er übrigens für den Betrug bekommen. Wäre für den Artikel vielleicht noch interessant gewesen.
Der Artikel beschäftigt sich aber nicht mit der strafrechtlichen Seite. Steht schon in der Überschrift. Die schaffen die meisten ja noch.
@Bummi, warum denn? So liest sich das doch besser 😉! Vorteilnahme zieht sich durch alle Parteien!😉 Frau Sabbeldagmar hat auch nie jemand zur Rechenschaft gezogen!😉
Typischer CDU-Saubermann…
Wieso. Was hat privates Fehlverhalten mit der CDU zu tun. Sind Grüne und SPDler Kinderschänder weil es mal welche in der Partei gab? Und die Linke – hat als SED einen ganzen Staat ausgenutzt und ruiniert.
Es sind immer Einzelfälle. Nie ist es ein Symptom für eine ganze Gruppe, eine Ideologie, Überzeugung oder auch nur Mitgliedschaft.
Ok.