Frau am Bahnhof Merseburg angegriffen

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  1. Gibt's nur hier sagt:

    Es ist vor allem immer wieder ein fatales Zeichen an potentielle Täter, dass jemand, der, wie in diesem Fall, durch das Hineinstoßen einer Person in den Gleisbereich, deren Tod in Kauf genommen hat, die Wache nach den sogenannten erkennungsdienstlichen Behandlungen, als freier Mann wieder verlassen darf.

    • Grüße in den Saalekreis! 👋 sagt:

      Ohne Urteil keine Schuld. Gilt auch bei euch in Merseburg.

      Bitte stoße trotzdem niemanden (mehr) in den Gleisbereich! Bei erkennungsdienstlicher Behandlung bleibt es nämlich nicht, wie du erfährst, wenn du die Meldung bis zum Ende liest…

      • Dubistnichdu sagt:

        Er war alkoholisiert, hat ne schlechte Kindheit und sowieso…

        Keine Strafe.

        • Umgeschaut sagt:

          Noch wurde ja nicht Anklage erhoben und zur Verhandlung zugelassen. Da bist du deiner Zeit wieder weit voraus und kennst sogar das Urteil der Gerichtsverhandlung. Alle Achtung…

    • Umgeschaut sagt:

      Dann hast du keine Ahnung, denn sowas ist eindeutig im Polizeigesetz und der StPO geregelt niedergeschrieben. Haft kann auf Antrag eines Staatsanwaltes ein Bereitschftsrichter verfügen, wenn Haftgründe(!) vorliegen. Polizei ermittelt, StA stellt Anzeige und Gericht richtet.

  2. PaulusHallenser sagt:

    Hier wird mal wieder deutlich, wie gefährlich der ÖPNV mittlerweile ist. Wer kann, sollte sich lieber im eigenen Auto fortbewegen.