Frühe Erkennung von Lungenkrebs bei Rauchern in Aussicht – Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft lädt zu Online-Sprechstunde

Am 1. Juli 2024 ist die Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung (LuKrFrühErkV) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) in Kraft getreten. Diese Verordnung ermöglicht Rauchenden und ehemaligen Rauchenden unter bestimmten Bedingungen eine strahlungsarme CT-Untersuchung (LDCT) zur frühen Erkennung von Lungenkrebs.
Die medizinischen Fachgesellschaften und Berufsverbände, darunter unser Vorstandsmitglied Univ. Prof. Dr. med. Thorsten Walles von der Universitätsmedizin Magdeburg, begrüßen diese Verordnung. „Lungenkrebs kann durch ein Screeningprogramm früher erkannt und besser behandelt werden. Deshalb freue ich mich, dass ein wichtiger Schritt zur Einführung eines Lungenkrebs-Früherkennungsprogrammes jetzt gemacht ist,“ erklärte Prof. Walles.
Gleichzeitig fordern die Fachgesellschaften weitere Maßnahmen, um ein umfassendes Früherkennungsprogramm zu etablieren. Insbesondere ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gefordert, die Details zur Durchführung und Kostenübernahme festzulegen.
Hintergrund
In Deutschland erkranken jährlich rund 57.000 Menschen neu an Lungenkrebs, von denen über 45.000 sterben – oft aufgrund einer späten Diagnose. Ein breites Früherkennungsprogramm könnte die Sterblichkeit signifikant senken. Länder wie die USA, Kanada und die Niederlande haben bereits erfolgreiche LDCT-Screeningprogramme gestartet und implementiert.
Die neue Verordnung erlaubt nun erstmals die Anwendung von LDCT in Deutschland. Der G-BA muss nun prüfen, ob diese Maßnahme von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird und eine entsprechende Richtlinie erstellen. Zum weiteren Vorgehen gehört auch die Regulierung der Identifikation und Prüfung potenzieller Teilnehmer.
Ein strukturiertes nationales Programm hat das Potenzial, Lungenkrebs früh zu erkennen und die Heilungschancen erheblich zu verbessern. „Jetzt ist es wichtig, zusammen mit den ambulanten Partnern die Umsetzung des Lungenkrebs-Screenings zu organisieren,“ betonte Prof. Walles.
Die Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft wird das zukünftige Programm aktiv unterstützen. Es wird nun etwa zwei Jahre dauern, bis die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) das Programm vollständig umsetzen.
Einladung zur Online-Sprechstunde
Am 11. September 2024 um 15:00 Uhr wird Prof. Walles diesen Ansatz in der Online-Sprechstunde der Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft detailliert erläutern. Alle Interessierten sind dazu eingeladen, an dieser Veranstaltung teilzunehmen und sich über die nächsten Schritte und die Umsetzung des Programms zu informieren.
Univ. Prof. Dr. Thorsten Walles ist Leiter der Thoraxchirurgie am DKG-zertifizierten Lungenkrebszentrum der Lungenklinik Lostau sowie am Universitären Lungenzentrum des Universitätsklinikums Magdeburg sowie Mitglied des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Thoraxchirurgie
„Insbesondere ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gefordert, die Details zur Durchführung und Kostenübernahme festzulegen.“
Das ist doch ganz einfach: Die Raucher bezahlen ihre Vorsorgeuntersuchungen einfach selbst. Wer rauchen kann, der kann auch eine Früherkennungsuntersuchung zahlen.
Deine Kiffer aber dann auch 🤫
Belobigst ja das neue Gesetz nicht wahr?