Führte illegales Autorennen zu tödlichem Unfall am Hansering? Prozess am Landgericht wird nach erfolgtem Freispruch wegen Berufung der Staatsanwaltschaft neu aufgerollt
Ein tödlicher Unfall am Hansering in Halle (Saale) ist ab heute erneut Thema am Landgericht. Der Unfallfahrer wurde bereits verurteilt. Nun geht es um einen zweiten Autofahrer, der sich mit dem Unfallfahrer ein Autorennen geliefert haben soll. Fünf Prozesstage sind zunächst angesetzt.
Das Amtsgericht Halle (Saale) sprach den im August 2001 geborenen Angeklagten am 12.12.2023 vom Vorwurf des verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge in Tateinheit mit Gefährdung des Straßenverkehrs und in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung frei (Az.: 350 Ls 193 Js 43970/22 (32/33)). Dem Angeklagten war zur Last gelegt worden, sich mit dem inzwischen rechtskräftig verurteilten G. im Dezember 2019 ein illegales Kraftfahrzeugrennen geliefert zu haben, bei dem er und G. die später getötete B. übersehen hätten, die aus der Leipziger Straße in Richtung Stadtmitte zu Fuß auf den Hansering getreten sei. Während es dem Angeklagten noch gelungen sei, die B. zu umfahren, habe G. einen Zusammenstoß mit B. nicht mehr verhindern können.
Das Amtsgericht hat nicht zweifelsfrei feststellen können, ob der Angeklagte der Fahrer des Pkw war, der den G. unmittelbar vor dessen Kollision mit B. überholt hatte und ob der Angeklagte mit G. ein Kraftfahrzeugrennen verabredet hatte. Es hat den Angeklagten freigesprochen, weil ihm nach seiner Einschätzung weder die fahrlässige Tötung der B. noch eine Straßenverkehrsgefährdung noch die Beteiligung an einem Kraftfahrzeugrennen nachgewiesen werden konnte. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Halle hat der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Gegen das Urteil des Amtsgerichts Halle legte die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel der Berufung ein. Die Berufung führt grundsätzlich zu einer neuen Hauptverhandlung der Sache vor dem Landgericht Halle, in der nicht das angefochtene Urteil überprüft, sondern über alle Tat- und Rechtsfragen nach dem Ergebnis der Berufungsverhandlung neu entschieden wird. Der Angeklagte war zum Zeitpunkt der angeklagten Tat Heranwachsender. Die Anwendung von Jugendstrafrecht hängt daher davon ab, ob er hinsichtlich seiner „sittlichen und geistigen Entwicklung“ (§ 105 JGG) einem Jugendlichen gleichstand. Im Falle der Anwendung von Jugendstrafrecht droht eine Jugendstrafe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren.
Wenn ich so etwas immer höre, „Heranwachsender“, wenn er ein KFZ führen darf muss er auch vollumfänglich verantwortlich sein.
Er darf ja auch, als Angehöriger der Bw, in fremden Ländern dienen und Waffen betätigen. Auch steht ihm das aktive und passive Wahlrecht zu. Mithin ist er doch wohl „erwachsen“
Autofahren dürfen sie, aber die sittliche und geistige Entwicklung reicht dann „nur“ für eine Jugendstrafe. Typisch Deutsch eben.
Ein Mensch wurde getötet und vor Gericht wird geschachert um möglichst wenig Konsequenzen zu tragen für die Tat. Schlimm für die Angehörigen des Opfers.
„Die Anwendung von Jugendstrafrecht hängt daher davon ab, ob er hinsichtlich seiner „sittlichen und geistigen Entwicklung“ (§ 105 JGG) einem Jugendlichen gleichstand.“
Sicher stand – und steht – er einem 10-Jährigen gleich. Aber Führerschein erwerben ging…?
fahrlässige Tötung….sind die beiden denn aus Versehen zu schnell gefahren?