Führte illegales Autorennen zu tödlichem Unfall am Hansering? Prozess am Landgericht wird nach erfolgtem Freispruch wegen Berufung der Staatsanwaltschaft neu aufgerollt

Keine Antworten

  1. egibert sagt:

    Wenn ich so etwas immer höre, „Heranwachsender“, wenn er ein KFZ führen darf muss er auch vollumfänglich verantwortlich sein.

    • Fred sagt:

      Er darf ja auch, als Angehöriger der Bw, in fremden Ländern dienen und Waffen betätigen. Auch steht ihm das aktive und passive Wahlrecht zu. Mithin ist er doch wohl „erwachsen“

  2. Franz der 1. sagt:

    Autofahren dürfen sie, aber die sittliche und geistige Entwicklung reicht dann „nur“ für eine Jugendstrafe. Typisch Deutsch eben.

  3. Emmi sagt:

    Ein Mensch wurde getötet und vor Gericht wird geschachert um möglichst wenig Konsequenzen zu tragen für die Tat. Schlimm für die Angehörigen des Opfers.

  4. . sagt:

    „Die Anwendung von Jugendstrafrecht hängt daher davon ab, ob er hinsichtlich seiner „sittlichen und geistigen Entwicklung“ (§ 105 JGG) einem Jugendlichen gleichstand.“

    Sicher stand – und steht – er einem 10-Jährigen gleich. Aber Führerschein erwerben ging…?

  5. wann beginnt Vorsatz? sagt:

    fahrlässige Tötung….sind die beiden denn aus Versehen zu schnell gefahren?

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