Für über 200 Euro geklaut: Fahndung nach Ladendieb erfolgreich

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  1. Edeka sagt:

    Ich dachte immer LIDL lohnt sich 😆

  2. Kiki sagt:

    Na der dürfte ja schnell verpfiffen werden. Irgendeiner erkennt ihn. Gute Aufnahmen.

  3. Tom sagt:

    Geklaut am 08.05.23 , ein ganzes Jahr bis die Bilder veröffentlicht wurden! Lächerlich das es solange dauert bis Läden mit Fotos ihrem Recht nachgehen können! Und jetzt bitte nicht Kommentare von wegen Recht am eigenen Bild bzw Persönlichkeitsrechten usw! Wer in überwachten Geschäften klaut gibt sein Persönlichkeitsrecht am Eingang ab, es ist ja kein Geheimnis das Überwacht wird! Irgendwie scheinen Täter hier mehr Rechte zu besitzen wie der Geschädigte selbst,der muss sich beklauen lassen und dann darauf achten dem Täter nicht zunahe zutreten

    • 10010110 sagt:

      Bist du zum ersten Mal hier?

      Lächerlich das es solange dauert bis Läden mit Fotos ihrem Recht nachgehen können!

      Es sind nicht die Läden, die die Bilder veröffentlichen, sondern die Polizei. Die Läden gehen nicht ihrem Recht nach, der Rechtsstaat geht seinem Recht nach. Und dieses besagt, dass eine Öffentlichkeitsfahndung (inklusive Veröffentlichung von Bildern von Tatverdächtigen) erst dann durchgeführt werden darf, wenn die Polizei mit eigenen Ermittlungen nicht weiterkommt.

      Und wenn du öfter hier lesen würdest, würdest du auch bemerken, dass Öffentlichkeitsfahndungen selbst nach einem Jahr noch erfolgreich sein können.

      • Tom sagt:

        Offenbar benutzt jemand meinen Nickname. Schade und unverständlich! Ich melde mich künftig nicht mehr!

      • Pressesprecher sagt:

        Egal, welcher Tom du jetzt bist. Alles Toms ins Stammbuch geschrieben, daß eine Öffentlichkeitsfahndung nach den Grundsätzen der Rechstssprechung und der gültigen StPO erfolgt, wenn andere Fahndungsmaßnahmen von Polizei und Staatsanwaltschaft bisher nicht zum Erfolg geführt haben. Nur ein Gericht ist auf Antrag dazu berechtigt, Öffentlichkeitsfahndungen zu gestatten. Geschädigten Firmen oder Privatpersonen steht das nicht zu. //
        Schlimm , daß man das für alle unbelehrbaren Personen hier gebetsmühlenartig wiederholen muß

  4. 10010110 sagt:

    Na bitte, wieder mal der Beweis: auch nach einem Jahr kann ein Tatverdächtiger noch ermittelt werden. 🙂

    • Elfriede sagt:

      Ich bin immer wieder erstaunt, dass auf Euro und Cent genau die Preise der geklauten Dinge bekannt sind bzw. ermittelt wurden. Hochachtung!! Ist die KI da schon in Anwendung? 🙂

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