Für über 200 Euro geklaut: Fahndung nach Ladendieb erfolgreich
Nachdem öffentlich nach einer unbekannten Person gesucht wurde, konnte eine Person als Beschuldigter ermittelt werden. Ein Termin zur Vernehmung des Beschuldigten steht noch aus.
Vorwurf: Der Täter entwendete am 08.05.2023, im Zeitraum 09:38 Uhr bis 09:59 Uhr, aus einem Supermarkt im Bereich Hermesstraße in Halle (Saale) Waren im Gesamtwert von 206,89€.
Ich dachte immer LIDL lohnt sich 😆
Na der dürfte ja schnell verpfiffen werden. Irgendeiner erkennt ihn. Gute Aufnahmen.
Wenn das mal nicht der Sinn und Zweck der Maßnahme ist.
Geklaut am 08.05.23 , ein ganzes Jahr bis die Bilder veröffentlicht wurden! Lächerlich das es solange dauert bis Läden mit Fotos ihrem Recht nachgehen können! Und jetzt bitte nicht Kommentare von wegen Recht am eigenen Bild bzw Persönlichkeitsrechten usw! Wer in überwachten Geschäften klaut gibt sein Persönlichkeitsrecht am Eingang ab, es ist ja kein Geheimnis das Überwacht wird! Irgendwie scheinen Täter hier mehr Rechte zu besitzen wie der Geschädigte selbst,der muss sich beklauen lassen und dann darauf achten dem Täter nicht zunahe zutreten
Bist du zum ersten Mal hier?
Es sind nicht die Läden, die die Bilder veröffentlichen, sondern die Polizei. Die Läden gehen nicht ihrem Recht nach, der Rechtsstaat geht seinem Recht nach. Und dieses besagt, dass eine Öffentlichkeitsfahndung (inklusive Veröffentlichung von Bildern von Tatverdächtigen) erst dann durchgeführt werden darf, wenn die Polizei mit eigenen Ermittlungen nicht weiterkommt.
Und wenn du öfter hier lesen würdest, würdest du auch bemerken, dass Öffentlichkeitsfahndungen selbst nach einem Jahr noch erfolgreich sein können.
Offenbar benutzt jemand meinen Nickname. Schade und unverständlich! Ich melde mich künftig nicht mehr!
Meinen auch.
Ich melde mich trotzdem wieder.
Egal, welcher Tom du jetzt bist. Alles Toms ins Stammbuch geschrieben, daß eine Öffentlichkeitsfahndung nach den Grundsätzen der Rechstssprechung und der gültigen StPO erfolgt, wenn andere Fahndungsmaßnahmen von Polizei und Staatsanwaltschaft bisher nicht zum Erfolg geführt haben. Nur ein Gericht ist auf Antrag dazu berechtigt, Öffentlichkeitsfahndungen zu gestatten. Geschädigten Firmen oder Privatpersonen steht das nicht zu. //
Schlimm , daß man das für alle unbelehrbaren Personen hier gebetsmühlenartig wiederholen muß
Na bitte, wieder mal der Beweis: auch nach einem Jahr kann ein Tatverdächtiger noch ermittelt werden. 🙂
Ich bin immer wieder erstaunt, dass auf Euro und Cent genau die Preise der geklauten Dinge bekannt sind bzw. ermittelt wurden. Hochachtung!! Ist die KI da schon in Anwendung? 🙂
Als ob es ein geheimes System gäbe, wonach Preise in Läden auf Euro und Cent genau registriert werden.
Ladendiebe ziehen ihre Waren nicht über den Scanner.
Und Ladeninhaber? Wissen die erst, was sie im Bestand haben, wenn es verkauft wurde?
Du meinst also allen Ernstes, die machen nach jedem Diebstahl erst mal Inventur?
Wie stellen „die“ denn überhaupt fest, dass was fehlt? Hm?
Es piept laut, während jemand den Laden flott verlässt.
Wann warst du das letzte Mal einkaufen?
Ja klar alles KI unterstützt, das hatten die aber vor 20 Jahren auch schon. Krass oder wie die Betriebe immer zuerst an die neuste Technik kommen und der kleine Bürger muss ewig warten. 🙂 🙂 🙂
Aber schön das nun solch eine Hochachtung vor dem Ladenpersonal hast.