Fußgänger zwischen Oppin und Halle angefahren

13 Antworten

  1. Lutz sagt:

    Immer wieder denken Autofahrer, die Straße gehöre ihnen allein. Hoffentlich wird der Fahrer hart bestraft und in Haftung genommen.

    • JS sagt:

      Immer diese Pauschalisierungen. Hast du nähere Informationen zum Unfallhergang? Wie schnell war der Autofahrer? Auf welcher Straßenseite lief der Fußgänger (vorzugsweise links)? War er erkennbar (Kleidung, Licht am Rad)? Schuldhaftes Verhalten des Autofahrers (Handy am Ohr, Alkohol)? Dem Fußgänger Gute Besserung.

      • Horst sagt:

        Der Autofahrer wird trotzdem aufgrund der Betriebsgefahr blechen. Das ist auch gut so. Er hat einen Menschen schwer verletzt.

      • 10010110 sagt:

        Wie schnell war der Autofahrer?

        Auf jeden Fall zu schnell. Dass man 70 oder 100km/h fahren darf, heißt nicht, dass man es unbedingt auch tun muss.

        • .PUNKT. sagt:

          Auf jeden Fall ist der Fußgänger auf der Falschen Seite gelaufen hat so den Unfall mit verursacht und trägt eine Mitschuld! Denn auf der richtigen Seite hätte er die Möglichkeit gehabt auszuweichen.

        • JS sagt:

          „Auf jeden Fall zu schnell.“ Sagt wer?
          Wie schnell war er denn nun?
          Ich sage ja nichts gegen den Sachverhalt an sich. Mich nerven, wie schon geschrieben, lediglich die ständigen Pauschalisierungen. Egal ob Autofahrer, Radler oder Fußgänger.

          • Pauschali sagt:

            „Sagt wer?“

            Sagt das Ergebnis. Entweder hat er ihn absichtlich umgesenst oder er war zu schnell, um ausweichen / anhalten zu können.

            §1 StVO „Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

            §3 StVO „Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann“

          • JS sagt:

            Na gut. Spinnen wir das halt mal anders herum. Der zu Fuß gehende Radler hat gegen §1 StVO verstoßen. Er hat bewußt behindert, belästigt und gefährdet, indem er direkt vor das sagen wir mal 40 km/h schnell fahrende Fahrzeug sprang, dabei stolperte und überrollt wurde. Ein Bremsvorgang war trotz sehr geringer Geschwindigkeit nicht mehr möglich, da mit solch einer bekloppten Aktion nie ein Mensch gerechnet hätte. Ups.

            Dass, das so nicht geschehen ist, ist mir klar. Die Aussage enthält aber genauso viel Spekulationen wie andere hier. Muss also stimmen.

          • Spekoluzius sagt:

            Er hat wie jeder normale Verkehrsteilnehmer die zur Verfügung stehenden Verkehrswege genutzt. Gibt es keinen Fußweg, wird die Fahrbahn benutzt. Gern mal in der StVO nachschlagen.

            Wäre der Kfz-Lenker mit nur 40 km/h gereist, worüber du wohl selbst laut lachen musst, hätte er nicht nur den springenden und trotz am Fahrrad festhalten stolpernden Fußgänger sehr viel früher gesehen, sondern hätte – angepasst an die sich daraus ergebende Situation – einen Abstand zum Vorbeifahren wählen können, der sicher ist (s. wiederum die StVO) oder seine so schon sehr geringe Geschwindigkeit leichterdings weiter verringern können, gegebenenfalls bis zum Stillstand. Die Berechnung des Anhaltewegs lernt man in der Fahrschule. Wenn du mal deine Fahrerlaubnis machst, wird dir das auch beigebracht und vielleicht die Augen öffnen. Der Unterschied zwischen 40 km/h und 60 km/h ist bereits bemerkenswert, zu 80 km/h, einer eher typischen Geschwindigkeit für diese Strecke, erschreckend groß!

            Aus der Tatsache, dass der Fahrer nicht angehalten hat und dem Polizeibericht nach auch nicht ausgewichen ist, lässt nur die zwei Möglichkeiten zu, dass er zu schnell war, um anhalten oder wenigstens ausweichen zu können oder den Fußgänger gar nicht registriert hat. Beides spricht für unangepasste Fahrweise.

            Das ist nicht nur Spekulation, das sind Erfahrungswerte. Solche Unfälle gibt es, seit es das Automobil gibt. Was glaubst du, warum es überhaupt solcher Vorschriften wie der StVO bedarf? Oder einer Haftpflichtversicherung für genau solche Personenschäden?

          • .PUNKT. sagt:

            @ Spekulant

            Stell dir mal vor er hatte dunkle Kleidung an, kein Licht und läuft auf der falschen Seite da hast du nicht mal eine Sekunde Zeit vom erblicken bis zum Kontakt!

            Aber klar alle fahren nachts mit maximal 20 Kmh auf der Landstraße so alla Paragraph 1 StVO. Auf der Magistrale fahre ich täglich nur in schrittgeschwindigkeit so wie alle andern auch falls mal wieder eines der zugewanderten Kinder auf die Strasse rennt.

          • JS sagt:

            @Namenswandler

            Vielen Dank für deine ausführlichen Erläuterungen zur Fahrtheorie. Ich besitze meinen Führerschein seit über 20 Jahren und nutze diesen seither vorfallsfrei. Toi, toi, toi.
            Bezogen auf meine ursprüngliche Aussage kommentierst du hier aber leider völlig am Thema vorbei. 5. SETZEN!
            Es gibt im Leben in allen Lebensbereichen Situationen, die aufgrund der Umstände gemeinhin als UNFALL bezeichnet werden. Nicht alle wären vermeidbar gewesen. Wäre der Radfahrer zu Hause geblieben, hätte er sein Rad nicht schieben müssen. Hätte der Autofahrer eine andere Strecke genommen, wäre auch nichts passiert. Wir reden hier über ein tragisches Ereignis. Aus dem Informationsgehalt des Artikels lässt sich aber nunmal nichts über Schuld oder Unschuld der Beteiligten ablesen. Also verallgemeinerst und vermutest du nur. Nichts anderes habe ich ursprünglich über solch selbst ernannte Kriminalisten gesagt. Fangt doch einfach bei der Kripo an, dann wären alle Unfälle und Verbrechen viel schneller aufgeklärt. Dem Radfahrer nochmals alles Gute.

          • .PUNKT. sagt:

            Welchem Radfahrer da war nie ein Radfahrer beteiligt wer nicht mal den Artikel lesen kann sollte nicht Kommentieren.

          • Radfuchs sagt:

            Könnt ihr nicht wenigstens einmal in die StVO schauen, ehe ihr hier laufend Blödsinn schreibt?

            § 25 Abs 2 StVO: „..Benutzen zu Fuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.“

          • .PUNKT. sagt:

            Ja Radfuchs wir wissen doch das du immer dein Recht durchsetzen willst auch wenn es dir schadet! Meiner Meinung nach ist er auf der falschen Seite gelaufen das sieht der verletzte bestimmt mittlerweile genau so!

            Deswegen schauen auch Fußgänger, Radfahrer und sogar Pkw-Fahrer sehr oft wenn die Ampel grün wird ob der Weg auch wirklich frei ist.

            Solltest du dir auch mal angewöhnen sonst liest man hier vielleicht noch über dich aber nicht mehr von dir.

          • Namenswandler sagt:

            @JS

            Es gibt keine Hinweise auf ein Fehlverhalten des Fußgängers, keine Hinweise auf hüpfen oder stolpern. Es gibt keine Hinweise auf technische Defekte der Brems- oder Beleuchtungsanlage am Pkw des Unfallverursachers. Es gibt keine Hinweise auf eine absichtliche Herbeiführung des Zusammenstoßes.

            Alles spricht dafür, dass dieser Unfall durch zu hohe Geschwindigkeit verursacht wurde, denn eine angepasste Geschwindigkeit hätte dem Fahrzeugführer ermöglicht, reichtzeitig zum Stehen zu kommen bzw. dem Fußgänger ausweichen zu können. Genau dieses Verhalten ist aber gesetzlich vorgeschrieben.

            Möchte der Pkw-Fahrer nun geltend machen, dass dieser Unfall absolut unvermeidbar war, muss er schon ganz schon tief in die Trickkiste greifen. Genau deswegen bekommen Autofahrer nämlich immer mindestens eine Teilschuld. Weil nämlich die Möglichkeit des Anhaltens/Ausweichens vorgeschrieben ist und nur in ganz wenigen Ausnahmefällen eine Unvermeidbarkeit des Unfalls nachgewiesen wird.

            Das hast du, sofern es nicht gelogen war, vor über 20 Jahren gleich in der ersten oder zweiten Theoriestunde in der Fahrschule gesagt bekommen. Vermutlich hast du wie die meisten nur nicht richtig hingehört, weil du endlich mal über die Landstraße brettern wolltest. Sind ja schließlich fast überall 100 erlaubt…

          • JS sagt:

            Alles schön und gut. Es gibt im Artikel keine Hinweise auf irgendetwas. Nur die Tatsache an sich, dass ein Mensch von einem Auto erfasst wurde. Nicht mehr und nicht weniger.
            Du äußerst also weiterhin ausschließlich Mutmaßungen. So ist es, dabei bleibt es. Sogar in Bezug auf meine Person. Unbekannterweise. Scheint dein roter Faden zu sein.

          • JS sagt:

            @.Punkt

            „Welchem Radfahrer da war nie ein Radfahrer beteiligt wer nicht mal den Artikel lesen kann sollte nicht Kommentieren.“
            Wer nicht von vorn lesen kann, um Zusammenhänge zu erfassen, sollte keine Kommentierenden kommentieren.

            Bitte übe dich in Rechtschreibung.

  2. Rn sagt:

    Und wenn der Autofahrer den Fußgänger zu sollte erkannt hat, kann doch sein. Dann muss er sich bestraft werden ist doch klar, aber er wird so schon Genug bestraft sein denke ich

  3. Mama sagt:

    Wahrscheinlich ist der Autofahrer gerast wie ein Irrer. Hoffentlich behält der Radfahrer keine Schäden zurück.

    • Radskunk sagt:

      Ich denke auch, es kann ja nur so gewesen sein. Ein Radfahrer macht keine Fehler und schon gar nicht im Straßenverkehr!

      • 10010110 sagt:

        Ist ein Radfahrer, der sein Fahrrad schiebt, immernoch ein Radfahrer oder eher ein Fußgänger?

  4. Au sagt:

    Ursprünglich ist die Straße tatsächlich für Autos gebaut worden. Fußgänger müssen auf der richtigen Seite gehen, das beachten auch viele nicht. Gute Besserung dem Fußgänger

  5. Bb sagt:

    Warum schiebt ein Radfahrer sein Rad auf einer Landstraße?