Einsprüche gegen “Hauptsache Halle” und “Freien Wählern” ohne Grundlage: beide Wahlvorschläge akzeptiert

Normalerweise sind die Wahlausschüsse reine Formalien. Es wird über die Zulassung der Kandidaten abgestimmt. Die Verwaltung bringt Hinweise vor, wie beispielsweise ob genügend Unterstützungsunterschriften beigebracht worden sind, ob eine Erklärung der Wahlbereitschaft vorliegt und ob die Kandidaten ihren Wohnsitz tatsächlich in Halle (Saale) haben.
Doch in diesem Jahr war es etwas anders. Das lag an drei Eingaben. So hatte “Freie Wähler”-Chef Falko Kadzimirsz beantragt, Hauptsache Halle nicht zuzulassen. Und zwei Freie Wähler-Stadträte beziehungsweise Mitglieder haben gegen die Listen ihrer Parteien geklagt. Doch die Stadtverwaltung hatte erklärt, nach einer rechtlichen Prüfung sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass die Eingaben ohne Belang sind.
Die Freien Wähler hatten bei der Liste von Hauptsache Halle beklagt, dass auf dieser zwei ihrer Parteimitglieder – Peter Scharz und Mario Zwanzig – antreten. Und das würde gegen die Kommunalwahlverordnung verstoßen. Diese Regelung gilt laut Stadt aber nur für Parteien. Parteimitglieder dürfen also tatsächlich nicht für andere Parteien antreten. Doch davon ausgenommen sind parteiunabhängige Wählergemeinschaften. Um eine solche handelt es sich bei Hauptsache Halle. “Wenn Probleme bestehen, dann müssen die parteiintern geklärt werden”, sagte der stellvertretende Wahlleiter Alyos Tappel.
Verfahrensfehler bei der Kandidatenaufstellung bescheinigten der Stadrat Gernot Nette und der sachkundige Einwohner Arian Surau den Freien Wählern. So hätte keine geheime Wahl stattgefunden, Einladungen seien zu spät ergangen. Es habe aber keine nennenswerten Verletzungen des Verfahrensrechts gegeben, sagte Tappel. So seien beide Einsprucherheber bei der Aufstellungsversammlung trotzdem anwesend gewesen. Und bezüglich der Wahl habe ja keine offene Abstimmung stattgefunden. Stattdessen seien die Voten auf Zetteln erfolgt. Und es hätte auch eine Wahlkabine bereitstanden, so Tappel. Man habe wegen der Bedeutung der Sache auch das Landesverwaltungsamt involviert, was die Auffassung der Stadtverwaltung bestätigt habe, so Tappel.
Das geht gar nicht, wofür sind denn diese Kandidaten. Man kann nicht für unterschiedliche Institutionen antreten, das geht nicht
Ubelehrbare Politclowns wie Nette u. Scharz schon.