Gesuchter Dieb stellt sich selbst bei der Bundespolizei am Hauptbahnhof

Auch dies kommt vor: Ein Mann sprach am Donnerstag, den 23. November 2023 Einsatzkräfte der Bundespolizei gegen 07:15 Uhr im Hauptbahnhof Halle/Saale an und wollte sich selbst stellen. Bei der sich anschließenden Überprüfung seiner Personalien in der Fahndungsdatei der Polizei kam dann tatsächlich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Offenburg per Vollstreckungshaftbefehl nach dem 40-Jährigen suchte.
Wegen Diebstahls wurde er bereits im März 2020 durch das Amtsgericht Kehl zu einer Geldstrafe von 200 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt. Jedoch zahlte der lettische Staatsangehörige weder den geforderten Geldbetrag, noch stellte er sich, trotz zuvor ergangener Ladung, dem Strafantritt.
Folglich erließ die zuständige Staatsanwaltschaft im Juni des vergangenen Jahres den Haftbefehl. Die Bundespolizisten eröffneten dem Mann diesen, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Der Gesuchte konnte die geforderte Geldstrafe abermals nicht aufbringen und wurde infolgedessen in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt gebracht. Die ausschreibende Behörde wurde über den Aufenthaltsort des Mannes entsprechend unterrichtet.
Da her er wenigstens 3 Wochen ein warmes Bett und Essen…
Wird so eine Strafe nicht verzinst? 03/2020 ist jetzt über 3,5 Jahre her. Wenn ich die Strafe mit 7% angemessen verzinse, müsste er ca. 25% Zuschlag kriegen, also 25 Tage Knast.
Dass er sich trotz Ladung nicht gestellt hat, sollte dann nochmal 100% Zuschlag geben.
Macht dann gesamt 50 Tage sauberes Einsitzen! Alternativ 20 Tage Knast und 50 Peitschenhiebe fände ich auch noch o.k.
Zeitsparkassen gibt es nur bei Momo. Wenn du Peitschenhiebe gut findest, kannst du in ein Land mit entsprechender Kultur umziehen.
Bisschen unklug bist du schon, oder? Und letztendlich hat er sich ja doch gestellt…
Nee.Doof!
Im Sommer wäre ich auch nicht in den Bau gegangen. Aber jetzt im Winter braucht man zu Hause nicht heizen.
Draußen wird es kalt!
Wahrscheinlich wollte der mal wieder warm duschen und regelmäßige Mahlzeiten genießen. 😀
Somit 20 Tage Vollpension erhalten. Es ist ja die letzten Tage auch wirklich kalt geworden.
Naja, es wird kalt draußen, der lettische Staatsangehörige sollte aber Kälte gewöhnt sein. 20 Tage für 200 Euro, das ist wieder ein Verlustgeschäft für den Steuerzahler. Da ist er vor Weihnachten wieder raus und kann sich wieder frei bewegen (seinen Geschäften nachgehen 😉
Nicht 20 Tage für 200 sondern 20 Tage WEGEN! 200
Das ist ein gewaltiger Unterschied.
Hinter 200 fehlt das Satzzeichen.Der Punkt!
Das ist schon ein Unterschied!