Globus wehrt sich gegen Rauswurf aus dem HEP
Nach dem Urteil des Landgerichts Halle, wonach die Kündigung des Mietvertrags mit dem Globus-Warenhaus durch den Halleschen Einkaufspark HEP rechtens war, geht die Auseinandersetzung in die nächste Runde.
„Die schriftliche Urteilsbegründung liegt uns inzwischen vor. Aktuell prüfen wir die uns offen stehenden Rechtsmittel und werden diese selbstverständlich auch einlegen“, so René Klauer, Geschäftsleiter Globus Halle-Bruckdorf. „Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, sind wir nicht zur Räumung zum Jahresende gezwungen und werden 2018 wie gewohnt im HEP für unsere Kunden da sein. Daneben stehen wir weiterhin in Gesprächen mit der Vermieterseite, um Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung zu prüfen.“
Klauer erklärte zudem, Globus stehe zum Standort Halle, das „Wohl unserer 276 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ habe höchste Priorität hat. „Für sie und unsere Kunden möchten wir eine langfristige und nachhaltige Perspektive in Halle erhalten. Wir setzen daher alles daran, die Flächen im HEP nicht räumen zu müssen, bis wir einen neuen Standort realisiert haben, der den heutigen und zukünftigen Anforderungen an ein modernes SB-Warenhaus entspricht.“
Neueste Kommentare