Graffiti-Sprayer in der Delitzscher Straße ertappt

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9 Antworten

  1. T. sagt:

    Aber das sind doch Künstler…

    • Kasob sagt:

      Aber nicht bei einer Ausgangssperre!

      • Mike Anders sagt:

        Die Ausgangssperre gilt doch nicht für die Arbeit. Allerdings bin ich der Meinung, dass man während der Arbeit nicht unbedingt besoffen sein sollte. Aber da die Beiden wohl zu Fuß unterwegs waren, ist der Rest Sache des Arbeitgebers. Ich denke, die Beiden sind als Grafitti-Künstler ihre eigenen Arbeitgeber. Also alles OK. Ich hoffe nur, sie bekommen für ihre „Abeit“ Nachtzuschlag 😉

    • xxx sagt:

      Aber nur, wenn sie Verteilerkästen besprühen.

  2. robert sagt:

    2,3promille? Gerade linien dürften da schwer fallen.

  3. Doku sagt:

    Ihr spinnt wohl, lässt sie schruppen und kassiert die ab und sperrt die ein und ab ins arbeitslager

    • Klaus H. sagt:

      Doku, beim abschrubben gehe ich mit und meinetwegen können die auch mal eine Nacht darüber nachdenken was da für Mist gemacht haben. Aber Arbeitslager? Wir sind doch nicht in Russland. Und Geld ist bei solchen Jugendlichen sicherlich auch nicht zu holen.

    • xxx sagt:

      @Doku
      Man kann es auch übertreiben.

    • Hallenser sagt:

      Ja ,zu Putin ab nach Sibirien. Hahaha

  4. Jim Knopf sagt:

    Denen wird nichts passieren weil sie leistungsunfähig sind.

  5. Aufgemerkt sagt:

    Aufmerksame Nachbarn, genau das funktioniert. Auch beim Einbruch oder Haustürabzocke. Und den Mut haben etwas dagegen zu unternehmen, danke.

  6. L. sagt:

    „Eine Spraydose“, kann ja nicht groß geworden sein. Na, es passiert denen sowieso nichts, die Schmiererein werden immer mehr. Ist halt Jugendkultur.

    • Uppercrust sagt:

      Das sind aber ziemlich Spätpubertierende. Schrubben und streichen lassen. Und zwar die dreifache Fläche auf eigene Kosten – plus Stundenlohn für den Aufseher.

      • Malte sagt:

        Als selbständige Künstler sollten sie natürlich auch über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung verfügen, die für alle Schäden und Aufwendungen aufkommt. Die kann sich das dann gern von ihren Klienten rückholen…