Graffiti-Sprayer in der Delitzscher Straße ertappt
Kurz vor Mitternacht sind in der Delitzscher Straße in Halle (Saale) zwei Graffiti-Sprayer auf frischer Tat erwischt worden.
Die beiden 23 und 25 Jahre alten Männer haben eine Hauswand besprüht und sind dabei von Zeugen beobachtet worden, die die Polizei gerufen haben.
Die Beamten konnten bei beiden Männern Farbanhaftungen feststellen, auch eine Spraydose wurde sichergestellt. Zudem waren beide betrunken. 2,3 beziehungsweise 1,3 Promille Alkohol wurden festgestellt.
Aber das sind doch Künstler…
Aber nicht bei einer Ausgangssperre!
Die Ausgangssperre gilt doch nicht für die Arbeit. Allerdings bin ich der Meinung, dass man während der Arbeit nicht unbedingt besoffen sein sollte. Aber da die Beiden wohl zu Fuß unterwegs waren, ist der Rest Sache des Arbeitgebers. Ich denke, die Beiden sind als Grafitti-Künstler ihre eigenen Arbeitgeber. Also alles OK. Ich hoffe nur, sie bekommen für ihre „Abeit“ Nachtzuschlag 😉
Aber nur, wenn sie Verteilerkästen besprühen.
2,3promille? Gerade linien dürften da schwer fallen.
Ihr spinnt wohl, lässt sie schruppen und kassiert die ab und sperrt die ein und ab ins arbeitslager
Doku, beim abschrubben gehe ich mit und meinetwegen können die auch mal eine Nacht darüber nachdenken was da für Mist gemacht haben. Aber Arbeitslager? Wir sind doch nicht in Russland. Und Geld ist bei solchen Jugendlichen sicherlich auch nicht zu holen.
@Doku
Man kann es auch übertreiben.
Ja ,zu Putin ab nach Sibirien. Hahaha
Denen wird nichts passieren weil sie leistungsunfähig sind.
Aufmerksame Nachbarn, genau das funktioniert. Auch beim Einbruch oder Haustürabzocke. Und den Mut haben etwas dagegen zu unternehmen, danke.
„Eine Spraydose“, kann ja nicht groß geworden sein. Na, es passiert denen sowieso nichts, die Schmiererein werden immer mehr. Ist halt Jugendkultur.
Das sind aber ziemlich Spätpubertierende. Schrubben und streichen lassen. Und zwar die dreifache Fläche auf eigene Kosten – plus Stundenlohn für den Aufseher.
Als selbständige Künstler sollten sie natürlich auch über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung verfügen, die für alle Schäden und Aufwendungen aufkommt. Die kann sich das dann gern von ihren Klienten rückholen…