Großaufgebot in Schiepzig: Polizei unterbindet Konzert der rechtsextremistischen Szene – 124 Platzverweise erteilt, 30 Fahrzeuge auf Anfahrt abgewiesen

44 Antworten

  1. vonMutti sagt:

    Da gibt´s einen Motorradclub ?

    • Macht kein Sinn sagt:

      Wenn du von Lettin Richtung Schiebzig fährst, ist nach der ersten Kreuzung auf der linken Seite ein Gelände mit Garagen und alten Hallen. Dort ist auch der Motorradclub. Weiß aber nicht wie der heißt.

  2. Geschichten aus dem Internet sagt:

    Hä? Es gibt doch gar keine Rechten?

    • 10010110 sagt:

      Hat nie jemand behauptet.

      • . sagt:

        Natürlich nicht.

        Die zwei bis fünf Rechten, die es gibt, sind harmlose Mopedfahrer, die gern singen!

        Wichtiger ist: Sprache kontrollieren! Nicht, dass sich da fremdländische Begriffe einschleichen oder noch schlimmer: weibliche Bezeichnungen. *brrrrr*

        • 🥱 sagt:

          Beim Sprache kontrollieren ist die Gegenseite viel eifriger. Das fängt beim Genderwahn*_Innen an und hört bei der Mohrenapotheke auf.

  3. Hans-Karl sagt:

    Immer wieder die gleiche Frage: Worin besteht der Extremismus?

    • 10010110 sagt:

      Extremismus ist ein in der Extremismusforschung umstrittener Begriff, mit dem Behörden und Gerichte in Deutschland seit etwa 1973 politische Einstellungen und Bestrebungen als grundsätzlich verfassungsfeindlich bewerten und im umstrittenen Modell des politischen Spektrums den äußersten Rändern außerhalb der freiheitlich demokratischen Grundordnung zuordnen. Der Begriff ersetzte im amtlichen Sprachgebrauch den bis dahin gebräuchlichen Begriff Radikalismus, der seither für politische Einstellungen am Rande innerhalb des demokratischen Spektrums verwendet wird.

      https://de.wikipedia.org/wiki/Extremismus

      • Hans-Karl sagt:

        Und jetzt mal konkret für diesen Fall?
        Da bedienen sich also Behörden eines „umstrittenen Begriffs“, um gegen Andersdenkende vorzugehen.
        Auch der Begriff der FDGO ist wohl wieder nirgends definiert. Da jagt wieder ein Propagandabegriff den nächsten.
        Aber konkrete Straftaten werden nicht benannt. Eigenartiger Rechtsstaat.

        • Karl-Heinz sagt:

          „wohl wieder nirgends“
          Wikipedia weiß wieder mehr.
          „Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) sind dies die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und die Rechtsstaatlichkeit. … Der Begriff beruht im Wesentlichen auf einem Urteil des BVerfG zum Verbot der rechtsextremistischen Sozialistischen Reichspartei (SRP) von 1952. Die darin aufgestellte Definition des Gerichts wurde in der Staatsrechtswissenschaft weitgehend übernommen.“
          Verfassungswidrigkeit ist keine Frage des Strafrechts.

          • Hans-Karl sagt:

            Also Verfassungswidrigkeit kann in einem Rechtsstaat immer nur von Gesetzen abhängen, welche vom Parlament verabschiedet worden sind. Kann ja wohl nicht wahr sein, dass sich irgendein Gericht oder ein Politiker eine eigene Definition zurechtlegt, nach der er dann Verfassungswidrigkeit unterstellt. Sowas wäre Willkür! An solche Definitionen muss sich doch wohl kein Bürger halten. Ein Gericht macht kein Recht, es setzt es um bzw. durch.

            • Karl-Heinz sagt:

              Um genau zu sein, vom Grundgesetz. Gerichte halten sich an Gesetze und wenden sie auf konkrete Fälle an.
              Du bist keine Partei und musst dich tatsächlich nicht an solche Definitionen halten. Man kann dich auch gar nicht verbieten – nicht einmal auf Antrag des Bundestages.

        • Linde sagt:

          Es scheint, dass an der Lesekompetenz gearbeitet werden sollte.

          Es steht doch eindeutig im Text:

          „…eine Person mit einem T-Shirt-Aufdruck festgestellt, welcher eine verfassungsfeindliche Symbolik darstellte.“

          „… wurden zwei Ermittlungsverfahren wegen des Verwendens von verfassungsfeindlicher Symbolik und ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz eingeleitet.“

          Falls die Frage kommt, was ein verfassungsfeindliches Symbol ist, dann kann in einschlägiger Justizliteratur nachgeschlagen werden.

          Gegen „Andersdenke“ wird generell nur interveniert, wenn diese die Freiheit und das Recht auf Unversehrtheit der Gesellschaft aktiv gefährden.

          • Daniel M. sagt:

            Genau Linde, der Text hat immer recht!

          • Hans-Karl sagt:

            Also meine Kommentare bezogen sich auf die allererste Version des Beitrages und da waren keine konkreten Straftaten erwähnt. Der Beitrag wurde von dbh noch einmal überarbeitet und ergänzt.

        • naja sagt:

          „Aber konkrete Straftaten werden nicht benannt“

          Verstehendes Lesen ist nicht so dein Ding, oder?

          • Jürgen sagt:

            Das Verwenden/Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole ist eine Straftat! § 86a StGB

          • Hans-Karl sagt:

            Also meine Kommentare bezogen sich auf die allererste Version des Beitrages und da waren keine konkreten Straftaten erwähnt. Der Beitrag wurde von dbh noch einmal überarbeitet und ergänzt.

      • L sagt:

        Schade, dass man hier Kommentare bzw. Antworten nicht liken kann. 🙂

  4. Diesel sagt:

    Wenn die Polizei einmal in dieser Stärke in Neustadt auftreten würde…da kommen sie mit nem kleinen Opel 🤭😆

  5. Lol sagt:

    Das Gelände muß ja riesig sein, so das man aus Erfurt Unterstützung braucht.

  6. L sagt:

    Typisch und in Neustadt werden jeden Tag diverse Leute abgezogen da künmert sich keiner drum

    • klausklaus sagt:

      typisch. nicht rumhitlern dürfen und dann im internet (wow) ganz super subtil gegen ausländers hetzen wollen.du kleine weltkriegsverliererin, du.

      • 🥱 sagt:

        Du bist natürlich so viel überlegener (vom Deutsch mal abgesehen)! Du kannst im Internet ganz mutig anonym andere persönlich angreifen, wow!

  7. 10010110 sagt:

    Hat Correctiv mal wieder auf der Lauer gelegen? War Spiegel TV dabei?

  8. das Große Bla sagt:

    „welche als künftige Teilnehmende zu erkennen waren.“

    Woran genau will man das denn festgestellt haben?

  9. Daniel M. sagt:

    Stark, dass die Polizei diesen Coup gelandet hat. Ganze 2 Anzeigen. Wow. Jetzt können die Bürger wieder abends auf die Straße. Problem erkannt, Problem gebannt.

    • Manuel D. sagt:

      Nun ja, die Nazis wurden daran gehindert, ihren Mist in die Nacht zu grölen. Ist schon ein Erfolg.

  10. Jürgen sagt:

    Was für ein Gejammere hier! Da wird doch nur gegen Rechte vorgegangen. Die meisten hier betonen doch regelmäßig keine zu sein. Also wo ist das Problem?

  11. Wennemann sagt:

    Wer welche Musik auf einem Privatgelände hört sollte in einem freien Land niemanden interessieren. Straßensperren und Kontrollen sind an den deutschen Auẞengrenzen nötig, nicht aber in abgelegenen Saalekreisdörfchen.

  12. Detlef sagt:

    Was war jetzt an der Party falsch,das sich die Polizei einmischt? Nur weil’s rechts ist?

  13. Gamer67 sagt:

    Gleicher Aufwand wenn’s eine
    Linksextremistische Party gewesen wäre?

    • Behaupte sagt:

      Es gibt keine Linksextremisten.

      • Detlef sagt:

        Unter dem Begriff Linksextremismus versteht das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) im Verfassungsschutzbericht 2021: „Linksextremisten wollen die bestehende Staats- und Gesellschaftsordnung und somit die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen