Grüne fordern stärke Kontrolle des Verfassungsschutzes, CDU will mehr Befugnisse
Zwischen CDU und Bündnis 90 / Die Grünen in Sachsen-Anhalt droht mal wieder eine neue Auseinandersetzung. Diesmal geht es um den Verfassungsschutz. Die Grünen fordern eine parlamentarische Aufsicht der Verfassungsschutzbehörden, die CDU will dagegen eine Ausweitung der Befugnisse des Verfassungsschutzes.
„Die beabsichtigte Änderung des Verfassungsschutzgesetzes Sachsen-Anhalt muss der zunehmenden Vernetzung der Arbeit von Sicherheitsbehörden Rechnung tragen.“ erklärt Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Wer als Parlamentarier Kontrolle wirksam ausüben soll, muss sich mit Abgeordneten in anderen Parlamenten austauschen können, die Mitglieder von Kontrollgremien sind. In Sachsen-Anhalt muss eine Rechtsgrundlage für den Austausch zwischen Kontrolleuren des Verfassungsschutzes geschaffen werden“, fordert Striegel. Für die anstehende Novelle des Verfassungsschutzgesetzes stellt Striegel klar, dass die grüne Landtagsfraktion die Ausweitung bestimmter Befugnisse ablehnt: „Die Einführung eines Staatstrojaners, Online-Durchsuchungen und die Überwachung Minderjähriger sind mit uns nicht zu machen. Gleiches gilt für das Mitlesen von verschlüsselten Nachrichten in Messenger-Diensten, die sogenannte Quellen-TKÜ.“ Der Staat dürfe in sehr engen Grenzen Kommunikation überwachen. „Computer und Telefone zu infiltrieren und den Geheimdiensten damit heimlichen Zugriff auf sämtliche dort gespeicherte Inhalte zu geben, lehnen wir unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten strikt ab. Die dafür nötigen Programme können potenziell sämtliche auf den infiltrierten Geräten gespeicherten Informationen auslesen, zudem muss damit gerechnet werden, dass im Fall heimlichen Eindringens nicht nur Kommunikation abgefangen, sondern diese auch aktiv verändert werden kann“, so Striegel. Zudem fordert Striegel eine Whistleblower-Regelung, wie sie auf Bundesebene bereits gesetzlich verankert ist: „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes sollen sich als Whistleblower jederzeit straffrei an Mitglieder der Kontrollkommission wenden können, um bestehende Missstände aufzudecken. Dadurch wird parlamentarische Kontrolle wirksam gestärkt und sichergestellt, dass die Verfassungsschutzbehörden nur im Rahmen ihrer Befugnisse agieren.“
„Die Vernetzung der Arbeit von Sicherheitsbehörden im Bund ist eine Forderung der CDU-Landtagsfraktion in der bevorstehenden Novelle des Verfassungsschutzgesetzes. Dazu dient auch der Austausch mit Abgeordneten der übrigen 15 Bundesländer“, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und Vorsitzende der Parlamentarischen Kontrollkommission, Markus Kurze. „Kontrolle ist allerdings nur bestmöglich, wenn die Behörden mit ausreichend Befugnissen ausgestattet sind und diese nicht in Frage gestellt werden. Die sogenannte Quellen-TKÜ ist ein bewährtes Mittel, um konspirativ genutzte Kommunikationsverbindungen zu identifizieren. Sie ist zur effektiven Aufgabenwahrnehmung des Verfassungsschutzes unverzichtbar. Da die Zahl der Verfassungsfeinde in Deutschland nicht abnimmt und diese mit der Zeit gehen, sind auch neue Methoden die richtige Antwort. Dazu gehört auch, verfassungsfeindliche Minderjährige zukünftig zu überprüfen. Damit wird der Verfassungsschutz seiner herausragenden Rolle gerecht und ist auf die Herausforderungen der Gegenwart vorbereitet. Die Grünen verkennen mit ihrer ablehnenden Haltung zur Erweiterung der Befugnisse, dass der Verfassungsschutz zum Wohle unseres Rechtsstaates agiert. Unsere streitbare Demokratie erfordert den besonderen Schutz unserer Verfassung, da sie Menschenrechte und Freiheit gewährleistet.“
Etwas vereinfacht ausgedrückt: Die Grünen wollen die Rechte des Verfassungsschutzes einschränken, aber diesen gleichzeitig stärker kontrollieren?! Macht keinen Sinn. Angesichts wachsender Gefahren von rechts und links und von Islamisten sollte der Verfassungsschutz doch für die wachsenden Aufgaben gestärkt werden. Nicht nachvollziehbar.
Da hast du wohl beim etwas Vereinfachen wesentliche Informationen übersehen und andere, selbst kreierte hinzugefügt und das ganze noch mit einem logischen Fehlschluss garniert. Das war leider nichts. Aber einen Punkt für die Anstrengung.