Grüne in Sachsen-Anhalt: Corona-Gästelisten dürfen nicht an die Polizei
Wer ein Restaurant oder eine Bar besucht, muss zuvor einen Fragebogen mit seinem Namen und seiner Anschrift ausfüllen. Die Daten sollen 4 Wochen aufgehoben werden, um bei einer Infektion die Kontakte zu kennen.
Und um diese Listen ist nun ein Streit entbrannt. Denn laut Medienberichten sind die Listen in Bayern und Hamburg an die Polizei gegangen, die diese zur Strafverfolgung genutzt haben.
Kritik daran äußert Sachsen-Anhalts Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie bittet die Landesregierung klarzustellen, dass Gästelisten zur Pandemiebekämpfung in Bars, Restaurants und an Veranstaltungsorten nicht zweckentfremdet werden dürfen.
„Die Vorkommnisse in anderen Bundesländern sorgen für Verunsicherung bei den Bürgerinnen und Bürgern. Zweck der Listen ist ausschließlich die Nachverfolgung von Kontakten zur Pandemiebekämpfung. Eine nachträgliche Zweckänderung ist nicht vorgesehen und wäre unzulässig. Das muss die Landesregierung klarstellen und deutlich kommunizieren“, sagt Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion.
„Die Bekämpfung der Corona-Pandemie muss angesichts von aktuell steigenden Zahlen an Neuinfektionen oberste Priorität haben. Behördliche Praktiken, die geeignet sind, Menschen abzuschrecken, ihre Daten anzugeben, sind kontraproduktiv. Alle Menschen in Sachsen-Anhalt müssen die Sicherheit bekommen, dass ihre Daten ausschließlich für die Rückverfolgung im Falle einer Infizierung genutzt werden. Der Datenschutz muss eingehalten werden, sowohl von Betreibern als auch vom Staat.“
Striegel wirbt zudem bei allen Nutzerinnen und Nutzern von Smartphones dafür, die Corona-Warn-App zu installieren, soweit das noch nicht passiert ist. Die App bildet einen weiteren wichtigen Baustein zur Bekämpfung der Pandemie.











Neueste Kommentare