Gruppe Jugendlicher greift Bundespolizisten im Hauptbahnhof und beleidigt sie

Am Donnerstag, den 15. Februar 2024 wurde eine Streife der Bundespolizei gegen 20:45 Uhr im Hauptbahnhof Halle/Saale aus einer Gruppe heraus von einem 18-Jährigen verbal aggressiv angesprochen. Daraufhin sollte der junge Mann kontrolliert werden. Er verweigerte jedoch, trotz mehrmaliger Aufforderung, die Herausgabe seines Personalausweises, baute sich drohend vor den Bundespolizisten auf und ballte die Hände zu Fäusten. Auch der Hinweis, dass die Personalienfeststellung sonst auf der Dienststelle stattfinde, bewegte den Deutschen nicht zum Einlenken.
Daraufhin erfasste ein 27-jähriger Bundespolizist den Arm des zu Kontrollierenden und führte ihn in Richtung des Bundespolizeireviers. Hierbei schlug der Tatverdächtige mit der Faust in Richtung des Bundespolizisten, wobei dessen Brille herunterfiel. Der 18-Jährige musste zu Boden gebracht werden. Dabei wehrte er sich massiv, sperrte sich gegen die polizeiliche Maßnahme, bedrohte und trat nach den Einsatzkräften.
Eine 23-jährige Bundespolizistin verletzte sich hierbei leicht am Knie. Zudem mischten sich aus der angesprochenen Gruppe zwei weitere Personen ein. Eine 19-jährige Deutsche beleidigte die Einsatzkräfte massiv mit ehrverletzenden Worten. Zudem kam sie einen ausgesprochenen Platzverweis nicht nach. Es trafen weitere Einsatzkräfte der Bundespolizei sowie Sicherheitsmitarbeiter der Bahn ein, um zu unterstützen.
Nachdem sich die Situation beruhigt hatte, wurden die Personalien des 18- sowie der 19-Jährigen festgestellt. Beide erwarten nun Strafanzeigen. Die Frau wird sich wegen Beleidigung verantworten müssen. Bei ihrem Begleiter werden Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, Widerstandes gegen sowie tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Bedrohung eingeleitet. Die beiden angegriffenen Bundespolizisten konnten ihren Dienst fortsetzen.
Fehlender Respekt der jungen Leute greift immer mehr um sich.
„Nachdem sich die Situation beruhigt hatte, wurden die Personalien des 18- sowie der 19-Jährigen festgestellt.“
Und dann? Wie ging´s weiter?
Spannt uns nicht so auf die Folter!
Was hättest du den gern gehabt? Für solche Sachen gibt es StGB und StPO. Da kannst du gern alles nachlesen. Außerdem auch noch das Polizeigesetzt Sachsen-Anhalt.
Anzeige erfolgte, die Unterlagen der Ermittlung gehen an die Staatsanwaltschaft und die stellt Strafantrag bei Gericht, wo es dann zur Verhandlung kommt, in deren Ergebnis ein Richter das Urteil spricht. Soweit verstanden?
Als ich jung war, also vor ca. 300 Jahren, da gab’s diesen neumodischen Quatsch wie StPO gar nicht. 😆
Und ich sag dir noch was:
Früher war alles besser! 👍
Dann kamen beide vor einen Schnellrichter und wurden zu 2 Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt und in die Jugendstrafanstalt gebracht, wo sie jetzt schmoren.
Leider hatte der Meister im Kerker keinen Platz mehr.
Waren damals aber Eigentumsdelikte und das im Wiederholungsfall, wo auch eine Bewährungsstrafe nicht mehr angemessen war… Soviel zu Äpfel und Birnen.
Was erzählst du denn wieder für einen Käse.
Tja da wurden nicht gerade Werte im Elternhaus vermittelt.
Und greifen Sie mal durch stehen sie gleich am Pranger