Haben sich Mitarbeiter des Ordnungsamtes daneben benommen? Vorfall wird dienstrechtlich geprüft

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42 Antworten

  1. Bwhtz sagt:

    Die denken, wird können machen was sie wollen. Unglaublich was in Halle alles möglich ist

    • Deutschenversteher sagt:

      Sie denken das nicht nur sie können es auch. 😀

      Die Deutschen sind brave Untertanen und unterstützen die Obrigkeit immer! Bis ins Verderben! 👍

  2. 🤔🤔🤔 sagt:

    6 Monate Fahrradstreife fertig!

  3. Hölle an der Saale sagt:

    Was für Assis.
    Gib einem Deutschen ne Uniform und er dreht durch.
    In Halle scheinbar noch mehr als anderswo.
    Wenn es tatsächlich um Ordung und Sicherheit geht, ziehen diese Dullies den Schwanz ein und verschwinden in ihr warmes Büro. Aber harmlose Bürger schikanieren, dafür reichts immer.
    Schlimm.

    • Hass gegen dumme Menschen. sagt:

      @Pressesprecher, du bist ja ein richtig schlaues Kerlchen 🤣 Wenn Sie ach so allwissender Mensch, sich wichtig tun wollen, dann vielleicht woanders.
      Fakt ist, im Einsatz Fall, haben die Bediensteten, ich weise nochmal darauf hin, DIE BEDIENSTETEN und nicht Beamten, das Recht, bspw. gegen fie Geschwindigkeitsvorgaben zu verstoßen.

      Und nun, viel Spaß beim Maul zerreißen.
      Flachpfeife.

      • Pressesprecher hat Recht , aber das begreifen solche Typen wie du nicht.

        Man beachte deine Argumentation ich Fachchinesisch!
        Genial daneben!

      • ICH sagt:

        Bei deinen Fähigkeiten hinsichtlich Rechtschreibung und Grammatik, insbesondere in Bezug auf die sehr exotische Kommasetzung, würde ich an deiner Stelle tunlichst zusehen, den Ball sehr sehr flach zu halten und mich weniger über andere zu erheben.

      • FU sagt:

        @Opfer, von mir aus folge in deinen hundserbärmlichen Elendsleben doch ewig anderen. Sei ein Cuck. Ein fremdbestimmter, anweisungsergebener Untertan. Buckel schön. Boosterbratwurst rein und los gegendert du Regenbogen-Ukrainer!

  4. Zappelphilipp sagt:

    Ist doch in Halle üblich …. Das oamt benimmt sich wie die Polizei im Einsatz Fall.

  5. dicker sagt:

    Richtig so.
    Die machen eh was sie wollen.
    Auch die Polizei denkt sie sind die Könige.
    Di beißen sich nicht gegenseitig.

  6. Sherif sagt:

    Wer arbeitet oder Dienst hat, dem steht eine Pause zu.Fertig. Gequacke .

    • Pressesprecher sagt:

      Ja, dafür gibt es vom Arbeitgeber vorgegebene Pausenzeiten und -orte. Einsatzfahrt und Brötchenholen ist sicherlich dort nicht geregelt, schon gar nicht das Verteilen von Knöllchen, wenn man den gleichen Fehler selbst macht. .

      • xxx sagt:

        Die Pausenzeiten sind dort flexibel geregelt.Oder meinst du, dass bei einem Einsatz jemand vor Ort anfängt ne Wurst zu essen? Kümmert euch um euren Mist! Kann keiner was dafür, dass ihr keinen Job im öffentl.Dienst bekommen habt!

        • Rathaus sagt:

          Pausenzeiten sind keine Arbeitszeit. Frühstückspause gibt es nicht.

          Nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit steht jedem 30 Minuten zu, nach 9 Stunden nochmal 15 Minuten .

          Ob 10 Uhr tatsächlich den Mitarbeitern eine Pause zustand, muss also geklärt werden .

          Ob man ausserhalb seiner Arbeitszeit seinen Dienstwagen im Parkverbot abstellen darf, ist die nächste Frage .

          Aus der Nutzung erstmal nicht , da ein Ordnungsamtsfahrzeug nur im besonderen Einsatz die Verkehrsregeln „mißachten“ darf .

          Ausgangspunkt war die Handlung im Dienst mit der Autofahrerin, dann wechselte man von Dienst auf privat.

          1. Handlung okay , wenn auch fragwürdig, da Belehrung da auch reicht, 2. Handlung nicht okay .

          Faktisch begingen die Ordnungshüter eine Ordnungswidrigkeit unter Zeugen.

          Kostet dem Halter eben Geld , also der Stadt . Die sollte den Schein gleich durchreichen an die Person , welche geparkt hat.

          Arbeitsrechtlich zumindest mit einem mahnenden Gespräch zu bewerten . Mehr aber auch nicht . Reicht im Leben nicht für eine Abmahnung !

          • M.K. sagt:

            Nach 6 stunden steht dir keine Pause zu. Die Arbeitnehmer die nur 6 Std. pro Tag arbeiten, stehen keine Pause zu. Nur ab 7 Stunden Arbeitszeit.

        • Ich bin's sagt:

          Darum geht es doch gar nicht! Es geht darum, dass ich nicht jemanden wegen Falschparken ein Ordnungsgeld erteile und dann als Ordnungshüter selber diese Ordnungswidrigkeit begehe. Es macht diese Ordnungshüter unglaubwürdig, wenn sie sich nicht selbst an die eigenen Gesetze oder Ordnungsrichtlinien halten.

          • Rathaus sagt:

            @M.K. ab Stunde 6 muss eine pause erfolgen und nicht ab 7 Stunden! Und wenn jemand nur 6 Stunden arbeitet, dann steht ihm keine zu.
            Arbeitszeit ist vertraglich geregelt und Pausenzeiten werden nach betriebsinternen Regeln festgelegt! Es geht erstmal NICHT darum, wann jemand seine Paus nimmt, wenn ihm diese zusteht! Der AN kann auch vor 6 Stunden eine Pause machen, aber dies legt die Pausenregelung fest. Aber allerspätestens nach 6 Stunden MUSS eine Pause eingelegt werden! eher geht auch, also nach 5 Stunden bei einem 8h Tag. Wer nur vertraglich 6h am Tag arbeitet hat nat. kein Anrecht darauf. War aber nicht das Thema hier.

            @Ich bin’s Moralisch kann man immer diskutieren, bringt aber erstmal nichts. Wenn das Bewußtsein der Mitarbeiter nicht vorhanden ist, dann muss der Arbeitgeber reagieren. Allerdings ist es wohl eher eine Ausnahme und wird hier aufgepauscht.

            Formal ist es nicht der rede wert.

    • Ich sagt:

      Aber auf einem ordentlichen Parkplatz. Ich kann auch nicht parken, wo ich will, nur weil ich Pause habe

      • Trapo Kurt sagt:

        Du kannst dein Fahrrad am Müllkübel abstellen!

      • Franz2 sagt:

        Machen aber trotzdem genug Menschen. Ich finde es bemerkenswert, dass sich Leute, die sich selbst nie an Vorschriften halten, diese aber immer bei Anderen durchgesetzt sehen wollen, jetzt an so einem Fall hochziehen.

        • Emmi sagt:

          @Franz2, du stellst alle unter Generalverdacht und stellst falsche Behauptungen auf.
          Fakt ist doch, Verkehrsregeln gelten für alle!

  7. Robert sagt:

    Wer dem Adel dient hat Privilegien.
    Vor dem Deutschen Gesetz sind doch nicht alle gleich.
    So viel zum Rechtsstaat Deutschland.

  8. Pressesprecher sagt:

    Ist in der Tat eine Frechheit. Ohne Sondersignal dürfen auch Stadtordnungsmitarbeiter nicht über dem Gesetz stehen, schon gar nicht zum Brötchenholen.

    • Muchti sagt:

      Sondersignal und Stadtordnungsmitarbeiter?
      Respekt Pressesprecher, was für ein helles Köpfchen Du doch bist.

  9. Tim Buktu sagt:

    Das kommt dabei heraus, wenn man klein(en) Geistern Macht überträgt.

  10. Inna sagt:

    Ja, leider schon zur Genüge erlebt!! Traurig nur, wenn es ernst wird und man Hilfe in „brenzligeren“ Situationen benötigt. Dann kommen diese Beamten einen auch noch hochmütig dumm und steigen nicht mal aus dem Auto, obwohl eine offensichtliche Ordnungswidrigkeit vorliegt!!!

  11. 10010110 sagt:

    Was soll eigentlich das Herumgereite auf der Bezeichnung „ortsfremd“? Die StVO ist in ganz Deutschland die gleiche. Dummheit schützt vor Strafe nicht, völlig unabhängig von der Herkunft.

  12. Robert sagt:

    Ich kauf immer den mit dem BLUBB

  13. 0815 sagt:

    Hallöchen die Polizei fährt auch öfters große Ulrichstraße und Geiststraße entlang zur kurallee

  14. Sie war immer da sagt:

    Ist halt Halle, wo sich Mitarbeiter der Stadt für was besseres halten als der Pöbel aufm Marktplatz. Da wo guter Rat teuer ist, du grad lost und gebeutelt bist.

  15. Horch und Guck sagt:

    Ist das jetzt die Ablenkungsnummer zur Eskalation am Herrentag?

  16. BESORGTER Hallenser sagt:

    Unser Bürgermeister, wird die Sache schon klären und bei OB Wiegand, wieder dumme Kommentare!!!

  17. Kaffee to go sagt:

    Verteilen ja auch Strafzettel ob wohl mann zu den Zeitpunkt gar nicht da war. Macht mann eine Frage nach einen Bild bekommt mann eine bußgeld Erhöhung von 25 auf 50 Euro und im nächsten Satz wird gedroht das 150 Euro hinzu kommen wenn nicht gezahlt wird.
    Stasi 2.0 kann ich dazu nur sagen.

    • @Kaffee to go sagt:

      Das kann ich nicht glauben!
      Die müssen die Ordnungswidrigkeit/Straftat nämlich beweisen können, das geschieht im Regelfall mit Fotos. Wenn nicht hätten Sie Recht auf einen Einspruch!

      • Kaffee to go sagt:

        Auf Anfrage gibt es keine Bilder. Ordnungsamt hat recht und fertig. Zahlen oder es kommen weitere 150 Euro hinzu.
        Abkassieren ohne Rücksicht nenne ich so was

    • Umgeschaut sagt:

      Dafür gibt es Verkehrsrechtsschutz und Anwalt…

  18. Paul Panther sagt:

    Fakt ist, auch die Mitarbeiter vom Ordnungsamt dürfen sich nicht ins Parkverbot stellen auch wenn sie es nur zum Knöllchen verteilen machen. Auch die haben sich an die Regeln zu halten.
    Arndt Kempgens (44), Anwalt für Verkehrsrecht aus Gelsenkirchen: „Laut Straßenverkehrsordnung, Paragraf 35, gelten Sonderrechte unter anderem für Polizei- oder andere Dienstfahrzeuge.
    Insoweit darf auch eine Politesse den Wagen im Halteverbot abstellen. Aber nur, wenn das im Einsatz dringend geboten ist ( dringend geboten war es mit Sicherheit nicht wenn die noch Frühstück holen konnten).

    Das ist sicher nicht der Fall, wenn die Politesse im Knöllchendienst nur zu bequem ist, einen ordentlichen Parkplatz fürs eigene Auto zu suchen.“

  19. M.K. sagt:

    Seit wann sind die vom Ordnungsamt Beamte????

    • Frodo sagt:

      Sagt der Volksmund, bei dem alle in einem Amt Beschäftigten das sind. Arbeitsrechtlich sind es in der Mehrzahl nur Angestellte

  20. Clara sagt:

    Ich finde es sehr anerkennenswert, dass es noch Mitbürger gibt, die auf solche immer wieder zu beobachteten Mißstände (Amtsmissbrauch) aufmerksam machen. Leider ist die Masse zu absoluten Duckmäusen geworden! Folgen wird es aber 100%ig keine für die MA haben.

  21. StadtBau sagt:

    Ach das geht in Halle noch viel spaßiger. Es gibt eine Stelle am Steg, wo Autos auf Sand/Erde parken. Dort verteilt die Stadt 55€ teure Strafzettel für Parken auf Grünflächen. Jedoch nach eigenem Ermessen. Wie man lustig ist. Prinzipiell müsste man nun meinen, auf diesen Grünflächen dürfe niemand parken. Hat man jedoch eine Parkgenehmigung der Stadt ist das Parken auf diesen Parkflächen problemlos möglich. Auch die Eingabe bei der Behörde wird mit gleicher Stellungnahme „Parken auf Grünflächen“ laut Bediensteter: wörtlich „hier könne Gras wachsen“ abgeschmettert. Also für Bürger der Stadt, die keine Parkgenehmigung haben, ist das Befahren von Grünflächen strafbar. Für Bürger mit Parkgenehmigung ist das Erhalten von Grünflächen nicht erwünscht. Schließlich zahlt man ja vorab dafür, dass dort kein Gras wachsen wird.

    • Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser sagt:

      Das sogenannte Ordnungsamt greift also öfter mal daneben. Jemand sollte es wohl öfter mal kontrollieren.

  22. Beobachter sagt:

    Am Stadion 5 stehen genug Fahrräder im Keller. Leasingwagen abschaffen 💪

  23. eine böse Luftpumpe sagt:

    gestern radle ich auf dem Radweg in der Steinstraße Richtung Steintor. Plötzlich fährt knapp vor mir ein PKW (kein Ordnungsamt) direkt auf den Radweg, macht die Warnblinker an, reißt die Fahrertür weit auf und rennt auf zwei Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes zu, umarmt sie und freut sich laut: „Ich habe Euch schon von Weitem gesehen“…?!? Mich hat er anscheinend nicht gesehen – Radfahrer übersieht man halt leicht einmal + auch den beiden Ordnungsamts-Frauen war es völlig egal, dass er da einen Radweg zuparkte (und einen Radler unmittelbar behinderte und gefährdete)

    • 👍 sagt:

      Tolle Geschichte, spannend erzählt.

    • ... sagt:

      Bei Verwandten oder Freunden drückt man schon mal ein Auge zu.
      Bist du wenigstens hingegangen und hast die versammelte Mannschaft auf den Missstand hingewiesen?