Hallenser vor dem Amtsgericht wegen Bedrohung und Nötigung – unter anderem gegen das Jobcenter

Dem im Februar 1982 in Halle (Saale) geborenen Angeklagten wird eine versuchte Nötigung in 2 Fällen und eine versuchte Bedrohung in 2 Fällen vorgeworfen, begangen im Zeitraum vom 10.06.2021 bis zum 16.08.2021 in Landsberg.
1.
Am 10.06.2021, gegen 9:30 Uhr soll der Angeklagte von seinem Computer in Landsberg folgende Nachricht über das Kontaktformular im Internet an das Jobcenter Saalekreis versandt haben.
„Wir haben uns alle Informationen zu Herrn L sowie der Privat-Daten aller ihrer Mitarbeiter (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Personalausweiskopie, Kontakte und Notfallkontakte, Lohnzettel Abrechnungen) heruntergeladen und werden diese der Weltöffentlichkeit zur Verfügung stellen. Sollten Sie nicht innerhalb der nächsten 14 Tage alle Angelegenheiten Herrn L´s geklärt haben, so wird der Upload ins Internet (Clouds, P 2P, Websites) stattfinden.“
Der Angeklagte wollte hierdurch eine schnellere Bearbeitung seines Sozialhilfeantrages erreichen, was jedoch nicht gelang.
2.
Am 11.06.2021, gegen 5:32 Uhr soll der Angeklagte von seinem Computer in Landsberg eine weitere Nachricht über das Kontaktformular im Internet an das Jobcenter Saalekreis geschrieben haben.
„Wir haben Ihre Datensätze jetzt bereits soweit aufgearbeitet, dass wir begonnen haben auch die Adressen der Arbeitsplätze der Ehepartner all ihrer Kollegen, sowie der Schulplätze der Kinderei Ihrer Kollegen zu erweitern. Ihre Zeit, Herrn L´s Rechte wiederherzustellen, Herrn L alle noch offenen Leistungen zu zahlen, Herrn L Schmerzensgeld und Schadensersatz zu zahlen läuft ab. Wir werden Herrn L ein mehrjähriges Gerichtsverfahren, welches er mit absoluter Sicherheit dank seiner Tonaufnahmen gewinnen würde, ersparen. Mr. S, Sie und Ihre Kollegen haben noch 13 Tage. Dann werden Ihre Datensätze der Weltöffentlichkeit zur Verfügung gestellt.“
Der Angeklagte wollte hierdurch eine schnellere Bearbeitung seines Sozialhilfeantrages erreichen, was jedoch nicht gelang.
3.
Am 18.08.2021, gegen 14:30 Uhr soll der Angeklagte im Gebäude der Stadtverwaltung der Stadt Landsberg in der Köthener Straße 2 in 06188 Landsberg gegenüber dem Kassenleiter der Stadt Landsberg dem Zeugen P gesagt haben: „Ich habe jetzt richtig Lust ihnen eins in die Fresse zu hauen.“
4.
Am 16.08.2021, gegen 22:17 Uhr soll der Angeklagte von seinem Computer in Landsberg an die e-Mail-Adresse des Zeugen P unter anderem die Nachricht „So, ich bin jetzt völlig am Ende, will euch eigentlich nur noch alle tot sehen, da ihr komplett unfähig und bösartig seid, nachweislich eurer eigenen Art Mensch nur für Geld und um Recht zu behalten bei Leben, Gesundheit und Freiheit schadet.“ versandt haben. Aufgrund der E-Mail nahm der Zeuge P die gegen 14:30 Uhr durch den Angeklagten ausgesprochene Bedrohung ernst.
Der Angeklagte ist bereits einschlägig vorbestraft.
Das Gesetz droht für die dem Angeklagten vorgeworfene Nötigung Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe, für die dem Angeklagten vorgeworfene Bedrohung Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe an. Der Versuch kann milder bestraft werden (vergleiche § 23 Abs. 2 StGB).
Macht doch gleich eine Live-Schalte in die Gerichtsverhandlung. So detailliert, wie das hier ausgeführt ist, ist das ja schon fast, als wär man direkt bei der Verhandlung dabei.
Das ist Quatsch und das weißt du auch, sobald du die Mitteilung zu Ende gelesen hast.
Sie stammt außerdem vom Amtsgericht.
so ein Spinner
Tja, einer von den „harmlosen“ Reichsbürgern…