HARTZ IV Sonderregelungen zur Corona-Krise enden
Eine wichtige Änderung gibt es ab September für alle HARTZ IV Empfänger. Die Sonderregelung endet, ein Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II ist wieder erforderlich.
Der Gesetzgeber hatte im Zuge der Corona-Pandemie ein Sozialschutzpaket beschlossen, das den Zugang zur Grundsicherung erleichtert. Eine dieser Sonderregelungen endet am 30.08. dieses Jahres.
Weiterbewilligungsantrag wieder notwendig
Kunden müssen während der Corona-Pandemie keinen Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31.03. bis einschließlich 30.08. dieses Jahres enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Diese Regelung läuft zum 30.08. aus. Die Jobcenter verschicken deshalb seit dieser Woche Schreiben an alle Kunden, deren Arbeitslosengeld II ab dem 31.08. endet.Die Weiterbewilligungsanträge müssen rechtzeitig in den Jobcentern eingehen, bevor das Arbeitslosengeld II ausläuft. Eine Verlängerung ohne erneute Antragstellung ist nicht mehr möglich.Die Antragsunterlagen können auch bequem online übermittelt werden.
Nähere Infos dazu unter www.jobcenter.digital
Sonderregelungen zur Vermögensprüfung und Übernahme der Kosten der Unterkunft endet am 30.09.
Die Regelungen zur vereinfachten Vermögensprüfung und zur Übernahme der Kosten der Unterkunft gelten bis zum 30.09. dieses Jahres. Bei einer vereinfachten Vermögensprüfung prüft das Jobcenter das Vermögen nur dann, wenn es „erheblich“ ist. „Erheblich“ ist ein Vermögen, wenn es 60.000 Euro sowie 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied übersteigt. Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten erkennen Jobcenter in der vollen Höhe an.
Für alle Neu- und Weiterbewilligungsanträge, die ab dem 01.10. gestellt werden, gelten die bisher bekannten Regeln der Grundsicherung: Die Jobcenter prüfen, ob Vermögen vorhanden ist und ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind. Notwendige Nachweise fordern die Jobcenter bei den Kunden an.
Alle weiteren wichtigen Informationen rund um Leistungen des SGB II unter www.jobcenter-hallesaale.de oder telefonisch unter 0345-6822 555.
Kunden,wie putzig sich das anhört.Es sind die Verlierer dieser ach so guten sozialen Marktwirtschaft.
Gehörst du auch dazu? Oftmals schreibst du wie ein „Kunde“! Oder ist die Form vom Sternigenuss abhängig?
Ein „Kunde“ kann sich aussuchen, mit wem er Geschäfte macht. Klassischer Euphemismus also.
Eine angemessene Bezeichnung wäre z.B. „Bittsteller“.
Du musst ja nicht. Niemand zwingt dich, Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Ca. 90% der arbeitenden Bevölkerung hat ein Einkommen, das ausreicht. Es ist als nicht unmöglich, auf eigenen Beinen zu stehen.
Bittsteller, sind die Bürger beim jeden Besuch einer Amtsstube.
Empfinde ich nicht so. Wenn z.B. mein Ausweis oder Reisepass abläuft und ich ihn erneuern muss, dann bin ich verpflichtet dies zu tun und der Bürgerservice ist verpflichtet dem nachzukommen, weil er ja weiss, dass ich dem ebenfalls nachkommen muss. Deshalb ist es eher ein verwaltungstechnischer Akt. Wenn man die Menschen um sich herum so behandelt, wie man auch behandelt werden will, wird man weder als Bittsteller oder als Last angesehen. Wenn man aber die Menschen in der Amtsstube oder dem Jobcenter so behandelt, wie man selbst nicht behandelt werden will, muss man eben auch mit einem Echo rechnen.
Ein freier Mensch braucht keinen Ausweis.
Nein ,ich bin kein Reisbürger,falls Eseppelt dies denken sollte.
@Basti: Leider sehr einseitige Sicht der Dinge, der Antrag ist nur ein Verwaltungsakt das stimmt bis dahin.
Danach kannst du aber gleich deine Würde auf den Parkplatz vor dem Jobcenter parken, denn du wirst behandelt wie ein niemand. Darfst dich für Zeitarbeitsfirmen bewerben in völlig verschiedenen (neuen) Branchen, kriegst Bewerbungstraining oder sinnlose Maßnahmen (wo man nix tut, aber immerhin raus aus der Statistik),
Jobcenter sorgen dafür, dass du arbeitslos bleibst.
Will man als Steuerzahler nicht hören, ist aber so.