Hasi-Räumungsklage ist verschoben
Eigentlich sollte am kommenden Montag die Räumungsklage der Halleschen Wohnungsgesellschaft (HWG) gegen den Capuze e.V. auf Räumung des Hauses Hafenstraße 7, dem sogenannten Hasi, verhandelt werden. Doch das Amtsgericht hat den Termin aufgehoben und die Verhandlung an das Landgericht verwiesen.
Vorausgegangen war eine erneute Prüfung der Zuständigkeit des Amtsgerichts für die Klage, die die Richterin nicht gegeben sah und deshalb das Verfahren an das Landgericht Halle verwiesen hat.
Ursprünglich wurde vom Bestand eines Mietvertrages ausgegangen. Für Streitigkeiten über Mietverträge ist das Amtsgericht unabhängig vom Streitwert zuständig. Nach weiteren Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten ist allerdings nach Ansicht der Richterin davon auszugehen, dass es sich wegen des Fehlens einer Vereinbarung über eine Mietzahlung um einen Nutzungsüberlassungsvertrag anderer Art handeln kann oder aber Herausgabeansprüche nach Besitz- oder Eigentumsregelungen in Betracht kommen. Ein Mietvertrag sei sogar ausdrücklich zwischen den Parteien vertraglich ausgeschlossen worden. In solchen Fällen ist die Zuständigkeit des Amtsgerichts nur gegeben, wenn der Streitwert unterhalb von 5.000 Euro liegt. Unter Berücksichtigung des Grundstückswertes geht die Richterin nunmehr von einem Streitwert von 200.000,00 Euro aus. Bei diesem Streitwert musste sie das Verfahren an das für solche Streitwerte zuständige Landgericht Halle verweisen.
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