Haushaltsabschluss: 64 Mio Euro für Sonderrücklage zum JVA-Neubau in Halle
Die Justizvollzugsanstalt in der Frohen Zukunft in Halle soll ausgebaut werden. Und in die Sonderrücklage für das Vorhaben fließen nun 64 Millionen Euro. Möglich macht es der endgültige Jahresabschluss des Landes.
Finanzminister Michael Richter informierte darüber und über die Verwendung des Überschusses das Kabinett. Der Haushalt 2019 wurde demnach in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen mit einem Haushaltsvolumen von rd. 11.537,8 Mio. Euro abgeschlossen. Das zulässige strukturelle Defizit wurde im Haushaltsjahr 2019 eingehalten.
Der vorläufige Jahresabschluss 2019 wies noch – Stand Anfang Januar 2020 – einen Fehlbetrag von etwa 16,7 Mio. Euro auf, der inzwischen durch nachträgliche Einnahmen des Landes korrigiert werden konnte. Erst Anfang dieses Jahres überwies die EU zum Beispiel Einnahmen innerhalb des ESF-Fonds (ca. 89 Mio. Euro)an das Land.
Zusammen mit diesen EU-Einnahmen und einigen noch notwendigen Buchungen und Korrekturen nach dem vorläufigen Jahresabschluss verblieb für 2019 ein positiver Differenzbetrag von ca. 64,0 Mio. Euro.
Dieser Betrag wurde vollständig unter Nutzung der Ermächtigung in § 16 Abs. 2 des Haushaltsgesetzes 2019 der Ansparrücklage für die JVA Halle zugeführt. Zum ersten Mal wurde somit Vorsorge für dieses wichtige, aber auch ausgabenintensive Projekt der JVA Halle getroffen.
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