Hinweise der Polizei zum Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern für Silvester beginnt wie jedes Jahr in Deutschland am 29. Dezember und endet am 31. Dezember. Die Auswahl an Feuerwerkskörpern ist groß und deren Erwerb sowie Verwendung an gesetzliche Bestimmungen gebunden, welche im Sprengstoffgesetz sowie der 1.Verordnung zum Sprengstoffgesetz geregelt sind.
Die Polizei möchte auch in diesem Jahr einige Tipps geben, damit dem ungetrübten Spaß mit dem Silvesterfeuerwerk nichts im Wege steht.
Zunächst sollte man wissen, dass pyrotechnische Erzeugnisse, wozu auch Feuerwerkskörper gehören, entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Klassen bzw. Kategorien eingeteilt werden. Die Gefährdungsklasse muss auf den Gegenständen vermerkt sein. Bei dem Silvesterfeuerwerk handelt es sich um die Klassen I und II bzw. Kategorien 1 und 2.
Unter die erste Klasse bzw. Kategorie fallen u.a. Wunderkerzen, Knallerbsen und sogenanntes Jugendfeuerwerk. Der Umgang und Verkehr mit Pyrotechnik dieser Klassifizierung ist nur Personen gestattet, die mindestens das 12.Lebensjahr vollendet haben.
Zur zweiten Klasse bzw. Kategorie gehören u.a. die handelsüblichen Silvestersortimente wie Raketen, Batterien, Böller, Römische und Bengalische Lichter, Vulkane und Fontänen. Der Umgang und Verkehr mit Pyrotechnik dieser Klassifizierung ist nur Personen gestattet, die mindestens das 18.Lebensjahr vollendet haben.
Abbrennen darf man nur in Deutschland zugelassen pyrotechnische Erzeugnisse, welche eine Kennzeichnung haben. Diese Erzeugnisse müssen ein CE-Zeichen und ein Zulassungszeichen (Registriernummer) haben. Außerdem müssen auf pyrotechnischen Gegenständen die Artikelbezeichnung, Angaben zum Hersteller oder Einführer vorhanden sein und zu ihnen Gebrauchsanweisungen vorliegen.
Die benannten pyrotechnischen Erzeugnisse dürfen nur vom 31.12. (00:00 Uhr) bis 01.01. (24:00 Uhr) abgebrannt werden, es sei denn das eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde.
Darüber hinaus ist Folgendes zu beachten:
– Striktes Einhalten der Gebrauchsanweisungen;
– Feuerwerkskörper der Klasse II bzw. Kategorie 2 sind nur im Freien
zu verwenden;
– Bäume, Oberleitungen, Tankstellen oder leicht entzündliche Gegenstände
dürfen sich nicht in der Nähe von Abbrennorten befinden;
– Angegebene Sicherheitsabstände beachten und Raketen mit Führungs-
stab keinesfalls in den Boden stecken;
– Menschen, Fahrzeuge, Mülltonnen, Briefkästen oder Balkone sind keine Zielobjekte;
– Unbedingt Kinder beaufsichtigen und vor Gefahren schützen;
– Blindgänger nicht noch einmal entzünden und mit Wasser unschädlich machen;
Ich höre schon seit zwei tagen böller krachen.Das interessiert wahrscheinlich kein ordnungshüter.