Hohe Inzidenz: Saalekreis verschärft die Kontaktregeln, aber keine Ausgangssperre

Auch im Saalekreis werden die Corona-Regelungen verschärft, am Dienstag tritt eine neue Rechtsverordnung in Kraft. Aktuell liegt der Inzidenzwert mit 269 auf 100.000 Einwohner zwar über dem Wert von Halle (Saale). Auf eine Ausgangssperre verzichtet der Kreis aber. Nur die Kontaktbeschränkungen werden verschärft.

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist ausschließlich alleine, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gestattet. Private Zusammenkünfte und Feiern mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind ausschließlich im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gestattet.

Die Festlegungen zur Absonderung bleiben weiterbestehen. In diesem Zusammenhang weist der Landkreis noch einmal darauf hin, dass positiv Getestete sich unverzüglich und selbstständig in Quarantäne zu begeben haben und nicht erst auf eine Anweisung des Gesundheitsamtes warten. Diese gilt direkt für 14 Tage ab dem Tag der Testung. Des Weiteren ist das Gesundheitsamt umgehend vom Getesteten über das positive Ergebnis zu informieren:

Telefon:            03461 402727

E-Mail:             corona@saalekreis.de<mailto:corona@saalekreis.de>

Personen, die mit positiv Getesteten im selben Haushalt leben, müssen sich ebenfalls in 14-tägige Quarantäne begeben. Dies gilt sobald sie Kenntnis darüber haben und wird berechnet ab Testtag des positiv getesteten Haushaltsangehörigen.

Die Rechtsverordnung gilt zunächst bis einschließlich 9. Mai 2021.

Der Landkreis verweist bezüglich des Zutritts zu Schulen ausdrücklich auf den § 11 Absatz 9 der 1. Änderung der 11. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. April 2021. Dieser besagt, dass der Zutritt zum Schulgelände nur Schülerinnen und Schülern sowie Mitarbeitenden der Schuleinrichtungen gestattet ist, wenn diese sich an zwei Tagen in der Woche vor Schulbeginn einer von der Schule angebotenen Testung auf eine Corona-Infektion mittels Selbsttest haben testen lassen und dieser ein negatives Testergebnis aufweist.

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13 Antworten

  1. As sagt:

    Der Saalekreis verzichtet großzügig auf die Ausgangssperre. Sicher um sie Halle zu überlassen.
    Ganz nach dem Motto: Ausganssperre, nein Danke – nehmt ihr in Halle die mal…….

    • Beobachter sagt:

      Wo sollen die auch hin, wenn sie nicht nach Halle können? Clever gelöst, würde ich sagen. Quasi-Ausgangssperre aber ohne als Grundrechtseinschränker zu gelten. Gar nicht so dumm, die Parteilosen. Mal sehen, unter welchem Vorwand sie den rausekeln…

      • Nein_zum_Lockdown sagt:

        @Beobachter schwachsinnige Argumentation … bei Manchen ist Denken echt Glückssache!!

        • Beobachter sagt:

          Deine Gegenargumente sind „bestechend“. Tut mir leid, dass du bisher kein Glück hattest.

      • New Hypziger sagt:

        Wo willst du denn in Halle hin? Südländer-Park Neustadt oder in den Stadtpakistan zur langen Nacht der Messer? Gerne zur verköstigung Döner to go. Lol

        • 10010110 sagt:

          Stadtpakistan zur langen Nacht der Messer

          Haha, der war lustig. Ein bisschen rassistisch zwar, aber lustig. 😀

      • Achim sagt:

        Bei den täglichen Berichten über Halle und Kriminalität,ist man froh nicht nach Shithole-Halle zu müssen!

  2. Bürger sagt:

    Bei den Saalkreisern hat das Gehirn noch nicht komplett ausgesetzt…

    In Halle werden die dummen Politiker nie alle…