Horror-Verwalter „Ivere Property Management GmbH“ – Das sagen sieben OB-Kandidierende zum Geschäftsgebaren, Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten sowie rechtlichen Möglichkeiten
Immer wieder berichten wir über Sperrandrohungen von Versorgungsleistungen, weil Verwalter oder Vermieter die von den Mieterinnen und Mietern gezahlten Nebenkosten nicht an die Stadtwerke weiterleiten. Auch Müll, Zerstörung und Ungeziefer in den Wohngebäuden und die Vermüllung der umliegenden Grünflächen sind regelmäßig ein Thema. Aktuell betrifft es mehrere Blöcke in der Silberhöhe und einen in Halle-Neustadt, die allesamt vom in Gera ansässigen Unternehmen „Ivere Property Management GmbH“ verwaltet werden.
Wir haben die namentlich bekannten Kandidatinnen und Kandidaten für den Posten der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters der Stadt Halle (Saale) um eine Stellungnahme zum Geschäftsgebaren der „Ivere Property Management GmbH“ gebeten, nach Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten der Stadtverwaltung, sowie nach rechtlichen Möglichkeiten gefragt, solche Unternehmen vom Immobilienmarkt auszuschließen und die verantwortlich handelnden Personen zur Verantwortung zu ziehen.
Hier die vollständigen und unbearbeiteten Antworten in der Reihenfolge des Eingangs. Dr. Alexander Vogt (unabhängig), Sven Macha (unabhängig), Egbert Geier (SPD), Kerstin Godenrath (CDU), Andreas Wels (Hauptsache Halle), Dörte Jacobi (Die Partei) und Martin Bochmann (unabhängig). Zum Zeitpunkt der Anfrage waren die beiden weiteren Kandidaten Wolfgang Hoppe und Maik Weiderpas nicht namentlich bekannt und konnten so auch nicht angefragt werden.
Dr. Alexander Vogt, unabhängig
Die Situation, wie sie im Zusammenhang mit der Ivere Property Management GmbH beschrieben wird, ist inakzeptabel und erfordert dringendes Handeln. Es ist das grundlegende Recht eines jeden Mieters, in einem sicheren und sauberen Wohnumfeld zu leben, mit einer zuverlässigen Versorgung mit Strom, Wasser und Wärme.
1. Allgemeine Einschätzung der Situation:
Die beschriebenen Zustände zeigen klar, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Es ist unerlässlich, die Mieterinnen und Mieter in den Mittelpunkt zu stellen und ihre Belange mit Priorität zu behandeln.
2. Einschätzung des Verhaltens des Eigentümers, Vermieters, Verwalters:
Ich möchte mich nicht zu Spekulationen über die Absichten oder Strategien der Eigentümer oder Verwalter äußern. Wichtig ist, dass alle Beteiligten ihrer Verantwortung gerecht werden, um die Missstände unverzüglich zu beseitigen.
3. Möglichkeiten der Stadtverwaltung einzugreifen:
Die Stadtverwaltung sollte proaktiv auf die verantwortlichen Akteure zugehen, um gemeinsam Lösungen zu finden. Es muss ein konstruktiver Dialog geführt werden, um nachhaltige Verbesserungen zu erzielen. Dabei erwarte ich, dass die Stadt klar und transparent handelt, insbesondere bei der Durchsetzung bestehender Vorschriften.
4. Unterstützung von Betroffenen bei der Suche nach neuem Wohnraum:
Betroffene Mieterinnen und Mieter sollten Unterstützung erhalten, sei es durch Beratung oder Hilfe bei der Vermittlung von Ersatzwohnraum. Hier können die städtischen Wohnungsunternehmen HWG und GWG eine wichtige Rolle spielen. Es ist entscheidend, unkomplizierte Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung zu benennen, die den Betroffenen schnell und effektiv weiterhelfen können.
5. Rechtliche Möglichkeiten solche Unternehmen vom Wohnungsmarkt auszuschließen:
Das Ziel sollte nicht sein, Unternehmen vom Wohnungsmarkt auszuschließen, sondern sicherzustellen, dass sie ihrer Verantwortung gerecht werden. Die Stadtverwaltung muss klare Erwartungen formulieren und bei Verstößen konsequent handeln, um den Wohnraum für die Mieter sicher und lebenswert zu halten.
6. Rechtliche Möglichkeiten die handelnden Personen zur Verantwortung zu ziehen:
Die rechtliche Bewertung obliegt den zuständigen Behörden. Es ist wichtig, dass die Stadt hier eng mit den zuständigen Stellen zusammenarbeitet, um die notwendigen Schritte einzuleiten, falls Verstöße vorliegen.
Ich bin der festen Überzeugung, dass eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung, Mietern und Unternehmen der richtige Weg ist, um solche Probleme langfristig zu lösen. Die Bedürfnisse und das Wohlergehen der Mieter müssen dabei immer an erster Stelle stehen.
Sven Macha, unabhängig
Im Zuge der Wahlen zum Oberbürgermeister der Stadt Halle im Februar kommenden Jahres wurde ich gebeten, eine Stellungnahme zum Geschäftsgebaren des Unternehmens „Ivere Property Management GmbH“ abzugeben. Dabei ist voranzustellen, dass die Situation komplexen Sachverhalten mit multiplen Faktoren unterliegt, die isoliert betrachtet, sich wie folgt zu benennen lassen: Erstens: die Verwahrlosung der Mietobjekte; Zweitens: Ausbleiben der Weiterleitung von Zahlungen durch die Hausverwaltung „Ivere Property Management GmbH“, Sperrandrohungen von Versorgungsleistungen.
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die Verwahrlosung von Mietobjekten hier sowohl durch Mieter als auch durch Vermieter verursacht wird. Beide Seiten habe Rechte und Pflichten, die klar im Mietrecht geregelt sind. Kurz gesagt: Erfolgt die Verwahrlosung durch den Mieter, indem er das Mietobjekt nicht sachgemäß pflegt oder es verwahrlosen lässt, kann der Vermieter mit Abmahnung, Fristsetzung der Mängelbehebung, Schadensersatz oder Kündigung drohen. Erfolgt die Verwahrlosung oder nicht sachgerechte Ausübung der übertragenen Aufgaben durch den Vermieter, hat der Mieter die Möglichkeiten der Mängelanzeige, Mietminderung, Reparatur auf eigenen Kosten oder eben auch der Kündigung, insofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Komplexität und das Ausmaß des Sachverhaltes verlangen in jedem Fall multidimensionale Hilfen. Von einer einseitigen Betrachtungsweise möchte ich deshalb Abstand nehmen.
Eins sei vorab klargestellt: Kein Mensch lebt gern in Verwahrlosung, ungeachtet der Herkunft oder Nationalität. Auch das Wohnungen an Bürgerinnen und Bürger vermietet werden, bei denen ‚Sauberkeit und Ordnung im Wohnumfeld offensichtlich keinen hohen Stellenwert hat’, halte ich persönlich für plakativ und deutlich zu kurz gedacht. Gründe, warum Menschen in Verwahrlosung leben, sind oft vielfältig. Sie können sowohl individuelle als auch gesellschaftliche Ursachen haben. Psychische Erkrankungen, Suchtproblematik, Armut und soziale Isolation, fehlende Unterstützung oder Vernachlässigung, unzureichende Wohnverhältnisse bis hin zu kognitive Einschränkungen, fehlende Lebensperspektiven, Hoffnungslosigkeit oder schlichtweg Unwissenheit können mögliche u.a. Ursachen sein.
Wenn eine Hausverwaltung die Nebenkosten nicht ordnungsgemäß abführt und dem Mieter dadurch entsprechende Androhungen von Versorgungsleistungen drohen, kann auch dies verschiedene Ursachen haben. Neben Fehlern oder Versäumnissen in der Verwaltung, unzureichende Mittel oder Liquiditätsprobleme durch bsp. nicht ausreichende oder ausstehende Mietzahlungen, fehlerhafte Abrechnungen oder Unstimmigkeiten mit dem Eigentümer, kann auch fehlende Kommunikation ein Grund sein. Nur in sehr seltenen Fällen handelt es sich um betrügerische Absichten, bei denen absichtlich Zahlungen zurückgehalten oder nicht abführt werden, um finanzielle Vorteile zu erzielen. Dies wäre ein schwerwiegender Vorwurf und würde die Einbeziehung von rechtlichen Stellen erforderlich machen.
Meine persönliche Einschätzung hinsichtlich des Verhaltens der Hausverwaltung muss demnach auch hier aus verschiedenen Perspektiven erfolgen. Eine differenzierte Betrachtung hilft dabei, den richtigen Umgang mit der Situation zu finden. Ob es sich bei dem Verhalten seitens der Hausverwaltung grundsätzlich um Absicht, Missmanagement, Desinteresse an Mieterinteressen, mangelnde Professionalität oder schlichtweg Unfähigkeit handelt, muss herausgefunden werden, um einen sachlichen und professionellen Umgang bezüglich der Gegebenheiten zu finden. In jedem Fall ist die jetzige Situation untragbar und sollte schnellstmöglich, vor allem im Interesse der Mieterinnen und Mieter bzw. der Gemeinschaft, erfasst werden, um konkrete Lösungswege zu beschreiten.
Eine Kontaktaufnahme vorab ist immer ratsam, um Problem zu identifizieren und Lösungen zu finden. Dies scheint sich nach Recherchen (Artikel 23.11.2024 „Müll, Ratten, Brände, Sperrandrohungen: Horror Hausverwaltung „Iverne“ lässt Mieter im Süden von Halle im Stich“), bezogen auf die Hausverwaltung und Eigentümer, sowohl schriftlich als auch fernmündlich als eher schwierig zu gestalten. Es könnte darauf hindeuten, dass seitens der Hausverwaltung nur wenig Interesse an einer Problemlösung besteht.
Die Frage, wie die Stadtverwaltung Halle mit der Problematik umgehen kann, bezieht sich auf komplexe und multifaktorielle Herausforderungen. Maßnahme leiten sich zumeist aus ihren Ursachen ab. Entsprechende Ursachen können soziale und ökonomische Faktoren (prekäre Lebensverhältnisse, fehlender Zugang zu Müllentsorgungsdiensten, fehlende Ressourcen um Abfall zu entsorgen), mangelnde Aufklärung oder Anreize (unzureichende Zahl an Mülltonnen oder unpassende Platzierung dieser) oder defizitäre Infrastruktur (ineffiziente oder unregelmäßige
Müllabholung) sein. Hier wären präventive Maßnahmen wie bspw. die Erhöhung der Anzahl von Müllcontainern oder mobile Entsorgungsstationen ein Lösungsansatz. Auch spielt die Aufklärung eine nicht zu verachtende Rolle. Gegebenenfalls könnten Informationskampagnen oder Schulungen einen Ansatz liefern. Müllstationen stellen zudem eine gute Alternative dar, an denen Bürger und Bürgerinnen den Abfall einfach und unkompliziert entsorgen können. Präventiv kann die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit sozialen Organisationen oder Ehrenämtern Hilfsprogramme anbieten, wie beispielsweise die Auflage von Projekten zur Vermittlung von
Informationen über Abfallentsorgung. Sollten nach Einführung präventiver Maßnahmen keine Erfolge zu verzeichnen sein, müssen gegebenenfalls auch regulatorische Maßnahmen, wie Sanktionen (Bußgelder oder andere Strafen) oder ein verstärkter Ordnungsdienst geprüft werden. Die Lösung des Müllentsorgungsproblems im Kontext von Verwahrlosung erfordert somit einen integrierten Ansatz, welcher sowohl die städtische Infrastruktur, soziale Programme, rechtliche Maßnahmen als auch auch das Engagements der Gemeinschaft umfasst. Die Stadt Halle sollte bei Bedarf demnach nicht nur die logistische Seite der Müllentsorgung verbessern, sondern auch mit sozialen Institutionen zusammenarbeiten, um tiefliegende Probleme anzugehen.
Entsprechend meines Informationsstandes hat die Stadt Halle den Vermieter bereits mehrfach zu notwendigen Reinigungsmaßnahmen aufgefordert, welche bislang nur zu einem Bruchteil umgesetzt wurden. Sollten keine weitreichenderen Aktivitäten durch die Hausverwaltung „Iverne Property Management GmbH“ erfolgen, muss die Stadt Halle sich um die Beseitigung der Abfälle etc. kümmern und dieses anschließend entsprechend der Hausverwaltung oder dem Eigentümer in Rechnung stellen. Nach Wiederherstellung einer zumutbaren Wohn- und Lebenssituation sind zudem präventive Maßnahme zu prüfen und umzusetzen, um eine wiederkehrende Problematik zu verhindern.
Hinsichtlich der offenen Nebenkosten kann die Stadt Halle an zuständige Beratungsinstitutionen verweisen und Hilfestellung leisten, um hier gemeinsam Lösungen zu finden. Die Mieter und Mieterinnen sind dringend aufgefordert, sich umgehend Rechtsbeistand zu suchen, um weitere Schritte einzuleiten. Auch sollten die betroffenen Mieter und Mieterinnen gegebenenfalls über einen Wohnungswechsel nachdenken.
Hier besteht die Möglichkeit seitens der Stadt Halle, den Beteiligten entsprechende Kontakte zu Hausverwaltungen zu vermitteln. Auch kann ich mir gut vorstellen, für Mieter und Mieterinnen der entsprechenden Objekte einen ‚Wohnungs-Tag’ zu organisieren, um sich niederschwellig, direkt und persönlich von seriösen Vermietern/Hausverwaltungen hinsichtlich neuem Wohnraum vor Ort beraten zu lassen und bestenfalls adäquate Mietangebote einzuholen.
Ob perspektivisch ein Ausschluss ‚fragwürdiger’ Unternehmen auf dem Wohnungsmarkt überhaupt möglich ist, müsste geprüft werden. Grundsätzlich stelle ich mir dies jedoch langwierig und schwierig vor. Gegebenenfalls kann man hier alternative Kontrollmechanismen einführen, um bei derartigen Fällen vorab schneller agieren zu können, um auch entsprechend präventive Schritte einzuleiten. Wichtig ist, dass es gar nicht erst zu solchen Situationen kommt.
Muss die Stadt Halle aktiv bei der Bewältigung der Problematik eingreifen, werden die entstehenden Kosten selbstverständlich dem verantwortlichen Unternehmen in Rechnung gestellt und ggfs. auch rechtlich durchgesetzt. Sollten alle Bemühungen seitens der Stadt Halle zur nachhaltigen Problemlösung ins Leere laufen, müssen alternative Wege durchdacht, um der Situation entscheidend Herr zu werden. Bei derartig auftretenden Angelegenheiten könnte bspw. eine Enteignung geprüft werden. Es gibt durchaus Mechanismen, die es der öffentlichen Hand ermöglichen, im Falle von verwahrlosten oder gefährlichen Immobilien eingreifen zu können, um die Sicherheit und das Wohl der Allgemeinheit zu schützen. Dies ist jedoch ein umstrittener Prozess, der nur dann durchgeführt werden sollte, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind und das öffentliche Interesse überwiegt. Zudem bietet sich die Möglichkeit hinsichtlich Prüfung der Bestellung eines Vertreters für problematische Immobilien, aber auch hier ist im engen Maßstab vorzugehen und sollte als ein letzteres Mittel in Erwägung gezogen werden.
Final kann ich zusammenfassen, dass ich zu dieser sehr speziellen und komplexen Thematik aufgrund bislang fehlender Verantwortlichkeit nur bedingt konkrete Einblicke habe, um tatsächlich faktische Maßnahmen abzuleiten. Da es sich hierbei jedoch um Menschen und konkrete Lebenssituationen handelt, bedürfen diese Problemlösungen keinem Aufschub und sollten umgehend geklärt werden.
Sollten Sie dazu oder zu anderen Themen Fragen haben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Gern können Sie über meine Homepage www.svenmacha.de Kontakt zu mir aufnehmen.
Egbert Geier, SPD
1. Allgemeine Einschätzung der Situation
2. Einschätzung des Verhaltens des Eigentümers, Vermieters, Verwalters
Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die von Ihnen beschriebene Situation ist nicht hinnehmbar. Immer wieder kommen Vermieter/Hausverwalter ihrer Verantwortung und ihren rechtlichen Verpflichtungen nicht nach. Unsere Stadtwerke und insbesondere deren Töchter EVH und HWS werden durch dieses Verhalten immer wieder in die schwierige Situation gebracht, dass sie eine Leistung im Rahmen der Daseinsvorsorge erbringen, für die sie aber wiederum nicht ordnungsgemäß bezahlt werden. Die Mieterinnen und Mieter zahlen ihre Abschläge an den Vermieter bzw. dessen Hausverwaltung. Demzufolge hat der Vermieter die Verantwortung, mit diesem Geld die Rechnungen für Strom, Wasser, Wärme, Müllentsorgung etc. zu begleichen. Unterlässt der Eigentümer dies, sorgt er für eine unerträgliche Situation bei den betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern. Der Eigentümer ist in der Pflicht, die von den Mieterinnen und Mietern in gutem Glauben gezahlten Abschläge zur Begleichung der Rechnungen der Versorger zu nutzen. Dort, wo die Stadt zuständig ist und auf Basis der gesetzlichen Reglungen tätig werden kann, tut sie dies auch unverzüglich (z.B. bei Vermüllung, Hygienefragen, Ungeziefer, Brandschutz). Die Stadt und die Stadtwerke fordert die Eigentümer grundsätzlich unverzüglich zum Handeln auf. Dies erfolgt auch unter Androhung des Einsatzes von Rechtsmitteln.
3. Möglichkeiten der Stadtverwaltung einzugreifen
Antwort: Die Stadt sucht unter Nutzung aller rechtlichen Möglichkeiten immer nach einer Lösung im Sinne der Betroffenen. Wenn die Verwaltung Kenntnis hat, sucht sie die direkte Kommunikation mit den Betroffenen, um zu beraten, Hinweise zu Unterstützungsmöglichkeiten zu geben bzw. auch an Dritte zu vermitteln. Ich selbst war schon im Südpark vor Ort, um mit den Betroffenen zu sprechen. Der Leiter des Fachbereichs Sicherheit war ebenfalls mehrfach vor Ort, um zu beraten und zu unterstützen. Einsatzkräfte des Ordnungsamtes gehen jeder Meldung nach. Die Stadt macht sich ein Bild vor Ort, besichtigt Wohnungen und spricht mit betroffenen Mietern. Der Mieterbund wird unterstützend hinzugezogen. Die direkte Kommunikation ist wichtig. Die Mieterinnen und Mieter werden nicht alleingelassen und die Stadt informiert über die Handlungsmöglichkeiten.
Die Stadt selbst hat aber nur begrenzten Handlungsspielraum. Gesetzliche Grundlage sind vor allem das Wohnraumaufsichtsgesetz und die Bauordnung. Wie die Stadt eingreifen kann, hängt immer von der konkreten Situation vor Ort und dem Einzelfall ab. Es können Fristen zur Beseitigung unter Ankündigung einer kostenpflichtigen Beseitigungsverfügung nach § 3 der BauO LSA angesetzt werden. Vermieter/Verwaltungen werden dazu aufgefordert, unverzüglich Mängel zu beseitigen, Müll zu entsorgen, Ungeziefer zu bekämpfen o.ä. Auch Ersatzvornahmen finden statt.
Im Falle einer Versorgungseinstellung bei unbezahlten Rechnungen ist aber i.d.R. nicht der Zustand des Hauses selbst das Problem, sondern die vermeintliche finanzielle Lage der Eigentümer bzw. ihre Entscheidungen zu Auszahlungsterminen an die EVH oder die HWS. Darauf hat die Stadt faktisch keinen Einfluss. hier müssen die Versorger selbst handeln – und tun dies auch. Tatsache ist, dass unsere Stadtwerke im Sinne der leidtragenden Dritten, der Mieterinnen und Mieter, immer sehr behutsam vorgehen. Bis tatsächlich die Einstellung der Versorgung angedroht oder vorgenommen wird, finden immer Kontaktaufnahmen zum Eigentümer/zur Verwaltung statt. Es wird nach Lösungen gesucht (Stundungen, Verschiebung von Zahlungstermine etc.), um die Versorgung weiter sicherstellen zu können. Die Einstellung der Versorgung ist immer nur das letzte Mittel.
4. Unterstützung von Betroffenen bei der Suche nach neuem Wohnraum
Antwort: Die Stadtverwaltung selbst darf keine Werbung für Wohnraumalternativen machen. Die Mieterinnen und Mieter müssen eigenverantwortlich auf die Suche nach anderen Wohnungen gehen – auch wenn das für die Betroffenen keine schöne Situation ist. Wir haben in der Stadt Halle (Saale) aber das große Glück, dass wir zwei große, verlässliche städtische Wohnungsgesellschaften haben, die immer beratend zur Seite stehen und die attraktive Angebote für jede Geldbeutelgröße vorhalten. Daneben haben wir viele sehr gut aufgestellte Wohnungsgenossenschaften. Auch hier können sich Mieterinnen und Mieter immer zu Alternativen beraten lassen. Und was in der Diskussion manchmal untergeht: Der Großteil der privaten Vermieter kommt seinen Verpflichtungen auch nach und darf bitte nicht mit den wenigen „schwarzen Schafen“ in einen Topf geworfen werden. Und nicht zuletzt gibt es den Mieterbund o.ä. Vereine und Institutionen, die Betroffenen gern beratend zur Seite stehen.
5. Rechtliche Möglichkeiten solche Unternehmen vom Wohnungsmarkt auszuschließen
6. Rechtliche Möglichkeiten die handelnden Personen auf Seiten der Eigentümer, Vermieter, Verwalter zur Verantwortung zu ziehen
Antwort auf die Fragen 5 und 6: Ziel der Stadt ist es immer, eine Lösung im Sinne der Betroffenen zu finden – selbstverständlich auch unter Nutzung aller rechtlichen Möglichkeiten.
Kerstin Godenrath, CDU
Das Verhalten der benannten Hausverwaltung ist skandalös und erschüttert das Vertrauen von Mietern in ihre Vermieter und Verwalter. Dass einzelne Straßen und Häuser verwahrlosen und unzumutbare Zustände innehaben, dass Mietern die Abschaltung der Versorgungsmedien droht – das kann und darf nicht akzeptiert werden. Indem seitens der Hausverwaltung keine Reaktion auf die angezeigten Zustände erfolgt, wird deren Seriosität schwer in Frage gestellt.
Das Wohnraumaufsichtsgesetz Sachsen-Anhalt bietet Gemeinden verschiedene Möglichkeiten, um „Überbelegung, Verwahrlosung und Missständen bei Wohnraum sowie den dazugehörigen Nebengebäuden und Außenanlagen“ entgegenzuwirken. Diese Möglichkeiten sollte die Stadtverwaltung entsprechend juristisch prüfen lassen und danach handeln.
Die betroffenen Bewohner benötigen schnellstmöglich Unterstützung, um wieder in einer angemessenen Wohnsituation zu leben. Dafür sollten Stadtverwaltung, Stadtwerke, Jobcenter sowie die Vertreter der halleschen Wohnungswirtschaft zusammenfinden, um eine zügige Lösung im Sinne der Bewohner zu finden und umzusetzen.
Auch die Gespräche mit den Verursachern, die offenbar Teil der Mieterschaft sind, müssen weiter forciert werden – mit dem deutlichen Hinweis, dass ein solches Verhalten nicht toleriert wird.
Grundsätzlich sollte der rechtliche Spielraum an jeder Stelle ausgeschöpft werden, um den Bewohnern zu helfen und auch ein Signal zu senden, dass ein derartiger Umgang mit Menschen in unserer Stadt nicht geduldet wird.
Andreas Wels, Hauptsache Halle
Mir scheint, dass der gute alte Spruch, wonach Eigentum verpflichtet, für die aktuellen Vermieter-Heuschrecken in unserer Stadt keinerlei Bedeutung mehr hat. Dass die Hausbesitzer nicht in der Lage sind, die Rechnungen für Wasser und Fernwärme zu begleichen und die Stadtwerke mit Abschaltung drohen, ist nicht hinnehmbar. Ich sehe an dieser Stelle ein extrem unsoziales Verhalten der Eigentümer. Die Spekulationsblase ist geplatzt und jetzt ist die Gesundheit der Mieterinnen und Mieter gefährdet. Dabei gibt das Wohnungsaufsichtsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt unserer Stadt durchaus Instrumente an die Hand, um die Bewohner solcher Immobilien zu schützen. Anders als in anderen Kommunen hat Halles Stadtverwaltung davon unverständlicherweise noch nicht Gebrauch gemacht. Da es sich um einen ständig wiederkehrenden Sachverhalt handelt, fordere ich die Verantwortlichen im Ratshof auf, dazu eine Verwaltungsanweisung zu entwickeln, die vorgibt, wie in derartigen Situationen künftig agiert wird. Die Kontrolle der unhaltbaren Zustände und das Ergreifen von Maßnahmen dagegen obliegt dem halleschen Fachbereich Städtebau und Bauordnung als Unterer Bauaufsichtsbehörde. Ebenfalls zuständig und gefordert sind gleichwohl das Ordnungsamt und der Fachbereich Gesundheit. Unsere Stadt Halle sollte sich zudem bei der Landesregierung für eine Änderung des Wohnungsaufsichtsgesetzes stark machen. Den kreisfreien Städten muss die Möglichkeit gegeben werden, in diesen Fällen Treuhänder für die Verwaltung solcher Häuser einsetzen zu dürfen. Nichtsdestotrotz erwarte ich von unseren städtischen Wohnungsunternehmen HWG und GWG, den Mietparteien Angebote zu unterbreiten. Zuallererst aber muss unsere Stadtverwaltung auf die Betroffenen zugehen und sie nicht im Stich lassen. Die Durchführung einer Mieterversammlung kann bei der Lösung von Problemen und dem Abbau von Ängsten helfen. Die Mieterinnen und Mieter müssen spüren, dass ihre Heimatstadt handelt und sich um ihre Sorgen kümmert.
Dörte Jacobi, Die Partei
Die beschriebenen Zustände bei der Ivere Property Management GmbH werfen erhebliche Probleme auf, die sowohl Mieterrechte als auch die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffen.
1. Allgemeine Einschätzung der SituationDie geschilderten Missstände, insbesondere die Verwahrlosung, Vermüllung und gesundheitsgefährdenden Zustände, sind alarmierend. Sie verletzen grundlegende Mieterrechte nach § 535 BGB (Gebrauchstauglichkeit der Mietsache) und beeinträchtigen das Recht der Mieter auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG).Weiterhin stellen solche Zustände häufig Verstöße gegen Bauordnungen dar, wie etwa gegen die Landesbauordnungen (z. B. Brandschutzanforderungen) und hygienerechtliche Vorgaben. Insbesondere die Blockierung von Flucht- und Rettungswegen gefährdet Menschenleben und könnte nach § 323c StGB (Unterlassene Hilfeleistung) rechtliche Konsequenzen haben, wenn dies zu einem Schaden führt.
2. Einschätzung des Verhaltens des Eigentümers, Vermieters, VerwaltersDas Verhalten der Ivere Property Management GmbH deutet auf grobe Pflichtverletzungen hin, die die Vermieterpflichten nach §§ 535 und 536 BGB erheblich verletzen. Die Androhung von Versorgungssperren könnte zudem als Nötigung nach § 240 StGB gewertet werden, wenn sie ohne rechtliche Grundlage erfolgt.Ein systematisches Vernachlässigen der Immobilien kann als „Entmietungsstrategie“ interpretiert werden, ein Verhalten, das zunehmend in städtischen Gebieten beobachtet wird, um Mietobjekte zu entwerten und zu privatisieren. Solche Praktiken verstoßen jedoch gegen das Mietrecht und den sozialen Mieterschutz, z. B. nach dem Mietspiegelgesetz und der Zweckentfremdungsverordnung (wo anwendbar).
3. Möglichkeiten der Stadtverwaltung einzugreifenDie Stadtverwaltung verfügt über mehrere Instrumente, um gegen solche Missstände vorzugehen:
- Bau- und Sicherheitsrechtliche Maßnahmen: Nach den Landesbauordnungen können kommunale Behörden Gefahrenabwehrmaßnahmen anordnen, z. B. die Beseitigung von Müll und die Wiederherstellung von Rettungswegen. Notfalls können diese Maßnahmen auf Kosten des Eigentümers durchgeführt werden (§§ 57 ff. BauO).
- Hygienerechtliche Eingriffe: Gesundheitsämter können nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) Maßnahmen anordnen, wenn etwa Schädlingsbefall oder Müll eine Gefahr darstellen.
- Städtebauliche Maßnahmen: Über das Baugesetzbuch (§§ 176 ff. BauGB) könnten städtebauliche Verträge zur Sanierung der Blöcke oder sogar Enteignungen als Ultima Ratio in Betracht gezogen werden.
4. Unterstützung von Betroffenen bei der Suche nach neuem WohnraumDie Kommune könnte Betroffenen folgendermaßen helfen:
- Wohnraumvermittlung: Einrichtung einer zentralen Beratungsstelle für Mieter zur Wohnraumsuche und Kooperation mit sozialen Trägern.
- Zahlung von Umzugskosten: Übernahme oder Bezuschussung von Umzugskosten durch Sozialleistungen nach SGB II/XII oder Wohngeld.
- Mietervereine: Zusammenarbeit mit Mietervereinen und Verbraucherschutzorganisationen, um rechtliche Schritte gegen die Ivere GmbH zu koordinieren.
5. Rechtliche Möglichkeiten, solche Unternehmen vom Wohnungsmarkt auszuschließen
- Gewerbeuntersagung: Nach § 35 GewO könnte die Gewerbeerlaubnis entzogen werden, wenn das Unternehmen fortgesetzt unzuverlässig handelt.
- Zweckentfremdungssatzungen: In Städten mit angespannten Wohnungsmärkten könnte die Stadt Verordnungen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum anwenden, um den Druck auf problematische Eigentümer zu erhöhen.
6. Rechtliche Möglichkeiten, die handelnden Personen zur Verantwortung zu ziehen
- Zivilrechtliche Haftung: Mietern steht das Recht auf Schadensersatz nach § 536a BGB zu. Sammelklagen könnten in Betracht gezogen werden, falls die Betroffenen umfassend betroffen sind.
- Strafrechtliche Schritte:
- Gefährdung der Mieter: Strafanzeige wegen Körperverletzung (§ 223 StGB) oder Gefährdung von Leib und Leben (§ 221 StGB).
- Vernachlässigung von Immobilien: Unterlassungssanktionen und mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeit, z. B. bei Bränden durch fahrlässigen Umgang.
- Verwaltungsrechtliche Ahndung: Ordnungsgelder oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach Bau- und Hygienerecht.
Fazit
Die geschilderte Situation erfordert ein schnelles, koordiniertes Handeln der Stadtverwaltung. Die Stadt Halle könnte durch baurechtliche, hygienerechtliche und sozialpolitische Maßnahmen die Zustände entschärfen und langfristig durch Regulierung die Marktteilnahme von Unternehmen wie der Ivere GmbH begrenzen. Auf Bundesebene könnte eine Verschärfung von Mieterschutzgesetzen und eine Erleichterung der Gewerbeuntersagung bei Vermietungsunternehmen geprüft werden.
Nur mit mir als OB werden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle in Zukunft von solchen und ähnlichen Auswüchsen krimineller Vermietungsfirmen sicher sein!
Martin Bochmann, unabhängig
Die beschriebenen Zustände bei der Ivere Property Management GmbH werfen erhebliche Probleme auf, die sowohl Mieterrechte als auch die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffen.
1. Allgemeine Einschätzung der SituationDie geschilderten Missstände, insbesondere die Verwahrlosung, Vermüllung und gesundheitsgefährdenden Zustände, sind alarmierend. Sie verletzen grundlegende Mieterrechte nach § 535 BGB (Gebrauchstauglichkeit der Mietsache) und beeinträchtigen das Recht der Mieter auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG).Weiterhin stellen solche Zustände häufig Verstöße gegen Bauordnungen dar, wie etwa gegen die Landesbauordnungen (z. B. Brandschutzanforderungen) und hygienerechtliche Vorgaben. Insbesondere die Blockierung von Flucht- und Rettungswegen gefährdet Menschenleben und könnte nach § 323c StGB (Unterlassene Hilfeleistung) rechtliche Konsequenzen haben, wenn dies zu einem Schaden führt.
2. Einschätzung des Verhaltens des Eigentümers, Vermieters, VerwaltersDas Verhalten der Ivere Property Management GmbH deutet auf grobe Pflichtverletzungen hin, die die Vermieterpflichten nach §§ 535 und 536 BGB erheblich verletzen. Die Androhung von Versorgungssperren könnte zudem als Nötigung nach § 240 StGB gewertet werden, wenn sie ohne rechtliche Grundlage erfolgt.Ein systematisches Vernachlässigen der Immobilien kann als „Entmietungsstrategie“ interpretiert werden, ein Verhalten, das zunehmend in städtischen Gebieten beobachtet wird, um Mietobjekte zu entwerten und zu privatisieren. Solche Praktiken verstoßen jedoch gegen das Mietrecht und den sozialen Mieterschutz, z. B. nach dem Mietspiegelgesetz und der Zweckentfremdungsverordnung (wo anwendbar).
3. Möglichkeiten der Stadtverwaltung einzugreifenDie Stadtverwaltung verfügt über mehrere Instrumente, um gegen solche Missstände vorzugehen:
- Bau- und Sicherheitsrechtliche Maßnahmen: Nach den Landesbauordnungen können kommunale Behörden Gefahrenabwehrmaßnahmen anordnen, z. B. die Beseitigung von Müll und die Wiederherstellung von Rettungswegen. Notfalls können diese Maßnahmen auf Kosten des Eigentümers durchgeführt werden (§§ 57 ff. BauO).
- Hygienerechtliche Eingriffe: Gesundheitsämter können nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) Maßnahmen anordnen, wenn etwa Schädlingsbefall oder Müll eine Gefahr darstellen.
- Städtebauliche Maßnahmen: Über das Baugesetzbuch (§§ 176 ff. BauGB) könnten städtebauliche Verträge zur Sanierung der Blöcke oder sogar Enteignungen als Ultima Ratio in Betracht gezogen werden.
4. Unterstützung von Betroffenen bei der Suche nach neuem WohnraumDie Kommune könnte Betroffenen folgendermaßen helfen:
- Wohnraumvermittlung: Einrichtung einer zentralen Beratungsstelle für Mieter zur Wohnraumsuche und Kooperation mit sozialen Trägern.
- Zahlung von Umzugskosten: Übernahme oder Bezuschussung von Umzugskosten durch Sozialleistungen nach SGB II/XII oder Wohngeld.
- Mietervereine: Zusammenarbeit mit Mietervereinen und Verbraucherschutzorganisationen, um rechtliche Schritte gegen die Ivere GmbH zu koordinieren.
5. Rechtliche Möglichkeiten, solche Unternehmen vom Wohnungsmarkt auszuschließen
- Gewerbeuntersagung: Nach § 35 GewO könnte die Gewerbeerlaubnis entzogen werden, wenn das Unternehmen fortgesetzt unzuverlässig handelt.
- Zweckentfremdungssatzungen: In Städten mit angespannten Wohnungsmärkten könnte die Stadt Verordnungen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum anwenden, um den Druck auf problematische Eigentümer zu erhöhen.
6. Rechtliche Möglichkeiten, die handelnden Personen zur Verantwortung zu ziehen
- Zivilrechtliche Haftung: Mietern steht das Recht auf Schadensersatz nach § 536a BGB zu. Sammelklagen könnten in Betracht gezogen werden, falls die Betroffenen umfassend betroffen sind.
- Strafrechtliche Schritte:
- Gefährdung der Mieter: Strafanzeige wegen Körperverletzung (§ 223 StGB) oder Gefährdung von Leib und Leben (§ 221 StGB).
- Vernachlässigung von Immobilien: Unterlassungssanktionen und mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeit, z. B. bei Bränden durch fahrlässigen Umgang.
- Verwaltungsrechtliche Ahndung: Ordnungsgelder oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach Bau- und Hygienerecht.
Fazit
Die geschilderte Situation erfordert ein schnelles, koordiniertes Handeln der Stadtverwaltung. Die Stadt Halle könnte durch baurechtliche, hygienerechtliche und sozialpolitische Maßnahmen die Zustände entschärfen und langfristig durch Regulierung die Marktteilnahme von Unternehmen wie der Ivere GmbH begrenzen. Auf Bundesebene könnte eine Verschärfung von Mieterschutzgesetzen und eine Erleichterung der Gewerbeuntersagung bei Vermietungsunternehmen geprüft werden.
Nur mit mir als OB werden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle in Zukunft von solchen und ähnlichen Auswüchsen krimineller Vermietungsfirmen sicher sein!
Alle geben „gute“ Ratschläge, aber niemand handelt.
Ich liebe es! 🥰🥰
Jupp und angeblich genug freie Wohnungen. Ja aber genau da wo man nicht hin möchte. Darf man das nicht mehr sagen ,ich möchte. . So viele Klugscheißer hier
Gleich kommt mir das k…….Was für ein schräges Wahlkampfgequassel ! Die die bereits OB sind sagen sie können nichts machen und die die es werden wollen, sagen mit Ihnen würde das nicht passieren.
Wir haben aktuell keinen OB!
Aber schön, wie Du aufpasst
Die bekannten Mieter abmahnen und wenn’s nicht hilft, kann der Vermieter diejenigen fristlos den Mietvertrag kündigen
Der könnte, aber wird es, nach den Erfahrungen der letzten Wochen, nicht tun. Es ist ihm schlicht egal…
Tja, Dörte und Martin, wenn die Realität euch einholt, ist’s vorbei mit Satire. 😛
Der Vermieter wird gar kein Interesse daran haben, die „bekannten Mieter“ zu sanktionieren. Bei denen sind Miete und NK garantiert.
Was für eine blödsinnige Fragenaktion. Da hat ein Bürgermeister eh nichts zu sagen. Es ist alles reine Polemik. Keiner wird vor der Wahl klar sagen: das ist ein privatrechtliches Problem und für die Mieter Teil des normalen Lebensrisikos. Man kann ja umziehen, ist ja kein problematischer Wohnungsmarkt in Halle ( außer bei Luxuswohnungen, die fehlen). Aber vor der Wahl werden sie alle irgendeinen irrelevanten Scheiß abseiern um den dummen Wählern dieser Stadt Honig ums Maul zu schmieren. Stellt lieber wichtige und relevante Fragen: wie die Wirtschaftskraft stärken, Straßen und Schulen sanieren und Haushalt konsolidieren, Sauberkeit und Ordnung verbessern, und Gewaltkriminalität verringern ( Polizei ist zwar Landessache, aber es gibt auch städtische Maßnahmen, die beitragen können). Fragt vor allem, wo sie konkret weniger Geld ausgeben wollen – ohne Ausflüchte.
Keine Panik, solche und weitere Fragen kommen noch 😉
Die KI-Texte als Antworten könnt ihr bitte den Befragten gleich um die Ihren hauen.
Aber Geier hat als einziger Recht!
Alles andere ist Geschwafel.
Eigentum verpflichtet !
Wenn ich mir hier alle Äußerungen der Kandidaten und der Kommentatoren ansehen, ist die von „Luft nach oben“ die einzige, die Substanz hat.
Insofern waren die Fragen ganz in Ordnung und die Antworten aller Kandidaten mehr oder weniger entlarvend. Nämlich, dass man entweder das Wahlvolk hinter die Fichte führt oder man keine Ahnung hat.
Na, dann haben wir ja wenigstens dich noch, wenn wir jemanden mit Ahnung suchen. Stell dich doch mal zur Verfügung mit deinen weitreichenden Fach- und Ausführungskenntnissen. Aber da ist dann sicher noch viel „Luft nach oben“…
Nach meinem Eindruck enthält eine der Antworten typische KI-Formulierungen …
Erst werden Immobilien von städtischen Unternehmen verkauft. An dubiose Vermieter. Von diesen dann an“Mieter „ vermietet, die nur vom „Sozialstaat „ leben. Altmieter haben sowieso keine Chance beim Verkauf. So etwas nennt man „entmieten“. Leider trifft es dann in der Regel Rentner mit wenig Einkommen,die sich die Mietpreise von städtischen Unternehmen nicht leisten können. Nur noch traurig.
Das ist zum Teil Unsinn. Es gibt durchaus Wohnungsangebote von städtischen Unternehmen und Wohnungsgenossenschaften, die sich auch Renter leisten können. Das beim Verkauf von Immobilien auch schwarze Schafe hier schreien, kann man manchmal nicht verhindern. Das Wolfsgesetz des Kapitalismus. Nach dieser Gesellschaft haben doch so viele gerufen und die Folgen nicht bedacht!
Rentner mit wenig Einkommen haben Anspruch auf Sozialhilfe (Grundsicherung) und Wohngeld. Ist damit kein Wohnungsangebot einer städtischen Wohnungsgesellschaft im Rahmen des Möglichen?
Könnten nicht die Geister, die gerufen haben, den Geistern die gekommen sind, nicht mal die Grundregeln des Zusammenlebens erklären. Wenn es was bringen würde, werde ich auch mal klatschen.
Nein danke, dein Beitrag ist hier nicht erforderlich oder erwünscht.
@Jesus die Städtischen Vermieter haben die Wohnungen zwar verkauft, garantiert aber nicht an zwielichtige Vermieter. Die kommen meistens erst wenn der neue Eigentümer die Gebäude weiter veräußert (und der neue veräußert die weiter usw..). An wen er die Gebäude dann veräußert, dass geht den vorherigen Besitzern nichts mehr an.
„Horror Verwalter“, wenn ich das lese….. sieht nach den Bildern zu urteilen eher aus wie Horror Mieter
Mich würde zum Beispiel interessieren,wer von den Befragten hat sich denn ein eigenes Bild vor Ort gemacht?! Wer von den Befragten ist mit Bewohnern ins Gespräch gekommen, hat sich deren Sorgen angehört und Gedanken um eine Lösung des Problems gemacht?! Wie will man denn sonst helfen, Missstände zu beseitigen?! Wer von denen ist denn an einer Problemlösung wirklich interessiert?!
Es ist schon sehr bedenklich, sich auf so ein Fragespiel einzulassen, wenn man als zukünftiger Bürgermeister eine Stadt öffentlich repräsentieren und verwalten möchte und in eigener Verantwortung die richtigen Entscheidungen treffen will?!
Die vermüllenden Bewohner sind in der regel nicht der deutschen Sprache soweit mächtig, daß man mit ihnen ins Gespräch hätte kommen können…
Das weißt du aus einer eigener Erfahrung?
Ja, leider…
Wie viele vermüllende Bewohner hast du denn in dieser Weise ermittelt? Und bei welcher Gelegenheit?
„..eine Stellungnahme zum Geschäftsgebaren der „Ivere Property Management GmbH“ gebeten, nach Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten der Stadtverwaltung, sowie nach rechtlichen Möglichkeiten gefragt, solche Unternehmen vom Immobilienmarkt auszuschließen und die verantwortlich handelnden Personen zur Verantwortung zu ziehen.“
Also ist jede Antwort, die sich mit den Mieter:innen beschäftigt ja vollkommen unrelevant und am Thema vorbei!
Dr. Alexander Vogt „Es ist das grundlegende Recht eines jeden Mieters, in einem sicheren und sauberen Wohnumfeld zu leben…“
Warum ist es das „grundlegende Recht“?
Weil er das sagt? Und wenn er es gesagt hat, dann ist quasi ein neues Gesetz entstanden, das von allen zu beachten ist? Und dieses neue Gesetz muss auch nicht von irgendeinem demokratisch legitimierten Organ bestätigt werden, nein! Denn Herr Vogt hat es ja gesagt! Es ist quasi ein Lex Vogt.
Lachhaft!
Um es mal deutlich zu sagen:
Wer nach Duisburg-Marxloh, Hamburg-St.Georg oder in das Rotlichtviertel von Amsterdam zieht, muss eben damit rechnen, dass ab und zu mal das Auto aufgebrochen wird, dass sich irgendwelche Junkies und Gangster auf der Strasse rumtreiben und man ab und zu mal von einem Dealer angesprochen wird.
Das ist dort völlig normal und ist GENAU der Grund, warum die Mieten dort so billig sind und wer damit nicht klarkommt, muss eben dort wegziehen.
Bitte aufwachen und vom Wolkenkuckucksheim herunterkommen!
Bei der FDP sind zwei Bonzen-Posten frei geworden. Da gibt’s sicher schon Interessenten, die wohl näher am Kuchen sitzen als du. Aber die Posten der Nachrücker sind dann frei. Also ran!
Es gibt (leider?) auch kein Gesetz, in dem steht, dass man Dir nicht jeden Tag auf den Nüschel hauen soll. Trotzdem wird strafrechtlich sanktioniert, wer es tut. Da staunste, was?
Mieter mit neuen Wohnraum über HWG und GWG versorgen, Medien im Haus trennen
und zumauern, fertig.
In Neustadt waren ursprünglich GWG und einige Genossenschaften. Die mussten aber Wohnungen verkaufen. Das haben im wesentlichen Immobilienhaie genutzt, und das nicht nur in Halle. Auch woanders gibt’s Missstände.
Der Block ist ein Hochhaus (Fahrstuhl). Schon zu sozialistischen Zeiten war Wohnen im Hochhaus nicht unbedingt empfehlenswert, aber da war man froh, eine Wohnung zu bekommen. Wenn dann heutzutage noch eine unlustige Wohnungsverwaltung, die nur kassieren will, dazukommt, sollte man sich eine andere Wohnung suchen.
Und dass so viele Zuwanderer hier sind, ist der CDU zu verdanken! Denn die damalige Bundeskanzlerin hat ‚Oh kommet doch all‘ gerufen, aber sich nicht um die Integration gekümmert.
Und Godenrath ist doch imho Mitglied des Landtages. Hat die, außer dem Breitsitzen des verlängerten Rückens da, mit anderen Parteifreunden der damaligen Bundeskanzlerin klargemacht, dass Deutschland nicht alle Flüchtlinge aufnehmen kann???
Jetzt bisschen blabla, davon geht’s den Betroffenen nicht besser!
Die Osteuropäer sind nicht aus Syrien, Afghanistan oder Nordafrika zugewandert.
Naja, bitte fair sein.
Die Godenrath ist eher nicht das Problem in der CDU. Die ist ganz o.k.
Die Durchgeknallten sind Wüst, Günther, Laschet, von der Leyen, Altmeier und leider noch ein paar mehr, die die CDU unwählbar machten und noch machen.
Die sind alle in der halleschen CDU?