Identitären-Plakate teilweise Glassplittern gespickt

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15 Antworten

  1. HansimGlueck sagt:

    Dann sollen die Leute bitte die Plakate selber mit bloßen Händen entfernen.
    Dann machen sie es nicht ein zweites Mal.

    • Kronprinz sagt:

      Entschuldigen Sie bitte, aber dies ist wirklich ein mieser Vorschlag. Erstens leben wir glücklicherweise nicht mehr im Mittelalter. Zweitens müsste man denjenigen erst einmal haben und nachweisen, dass er es war. Und drittens gilt auch für die Dumpfbacken der ‚IB‘ die Unschuldsvermutung.

      Oder wollen Sie die ‚Sippenhaft‘ wieder einführen? Das nächste Mal bitte überlegen, bevor derartige ‚Vorschläge‘ auf die Menschheit losgelassen werden…

      • HansimGlueck sagt:

        Die Plakate für eine Veranstaltung einer kleinen Gruppe hat also ein professioneller Plakatkleber mit Glas versetzt angebracht? Gut dass wir nicht mehr im Mittelalter leben und denken gelernt haben.

        • Kronprinz sagt:

          Also wissen Sie, wer die Plakate verklebt und wer die Glassplitter vermengt hat? Dann sollten Sie Ihr Wissen der Polizei mitteilen, denn nur ein Täter, dem die Tat ZWEIFELSFREI nachgewiesen wird, darf verurteilt werden. Das würde übrigens auch für einen professionellen Plakatkleber gelten, von so einem habe ich aber kein Wort geschrieben. Haben Sie den erfunden? Oder wissen Sie doch mehr?

          Also, ich merke, Sie wollen die gesamte Gruppe verurteilen, weil (sehr wahrscheinlich) einer oder mehrere das tatsächlich gemacht haben. Tolles Rechtsverständnis, wie im finsteren… Sie ahnen es.

          Das mit dem „Denken“ sollten Sie noch mal überdenken.

          Ach nee, lieber nicht…

          • HansimGlueck sagt:

            Aha. Wer kommt denn noch in Frage außer dem Veranstalter selber und jemand der Plakate kleben als Dienstleistung nimmt?
            Klein Timmy?
            Warum sollten er oder der Dienstleister da Glas rein mischen?
            Das mit den Indizien, Motiven und zweifelsfrei müssen Sie noch mal nachlesen.

            Und woher kennen Sie eigentlich das Mittelalter?

          • Kronprinz sagt:

            @HansimGlück: Sie nennen selbst schon zwei, die in Frage kämen. Wen von beiden würden Sie (strafrechtlich!) verurteilen?

            Weiterhin kämen noch in Frage die Mitglieder der sogenannten ‚IB‘ und deren Sympathisanten..Ich nehme an, dass bei der Befragung des Veranstalters keine Person genannt werden würde, die für diese (höchst dumme und gefährliche) Aktion verantwortlich ist. Das wäre nämlich das Recht des Beschuldigen, zu schweigen.

            Herr Hans ohne Glück: Wen wollen Sie nun strafrechtlich verantwortlich machen? Aber ich sehe schon, dass mit dem Verständnis für das Strafrecht ist es nicht so weit her, denn diese Zweifel reichen aus, nein, die zwingen den Richter dazu, den ‚Veranstalter‘ nicht zu verurteilen, schon der Staatsanwalt würde keine Anklage erheben.

            Woher ich das Mittelalter kenne? Dazu muss ich nur ihr Rechtsverständnis sehen…

      • Durchleuchter sagt:

        Verehrter Herr Kronprinz, die Sippenhaft ist längst eingeführt und zwar seit 2005. Können Sie aber nicht wissen, für Durchläuchte gilt sowas wie das SGB II ja nicht.

        • Kronprinz sagt:

          Verehrter Herr Durchleuchter,

          das SGB II gilt für JEDEN, der es in Anspruch nehmen muss, auch für Durchläuchte, was ja vom Durchleuchter gar nicht soooo weit weg ist, sprachlich. Es gibt nämlich auch verarmten Adel…

          Weiterhin vermengen Sie Sozial- mit Strafrecht, denn der Hans wollte eine Strafe, genauer eine Körperstrafe, verhängen. Im Strafrecht darf aber immer nur der Täter verurteilt werden und den muss man ermitteln, nicht ‚erahnen‘, weil Leute gemeinsam in einer Gruppe sind.. Alles andere wäre wie Mittelalter oder wie in der Zeit von 33-45, um nur mal zwei Beispiele zu nennen…

          • HansimGlueck sagt:

            Legen Sie mir keine Worte in den Mund lieber Troll.
            Wer denkt, dass er rein akademisch denkt, verliert sich da ab und zu verdreht in der Zeitgeschichte.

          • Kronprinz sagt:

            „Dann sollen die Leute bitte die Plakate selber mit bloßen Händen entfernen.“

            Das ist eine Körperstrafe wie im Mittelalter, das haben Sie vorgeschlagen.

            Danke für den „Troll“, wenn man keine Argumente mehr hat, muss man eben beleidigend werden.

      • Anarchrist sagt:

        – Ihr ‚drittens‘ ist schon Bestandteil in ‚zweitens‘.
        – Mit Sippenhaft hat das nichts zu tun. Die IB ist keine Sippe. Dass mit ‚die Leute‘ nur die Verursacher gemeint sind und keine Unschuldigen, sollte selbst mit niedrigem Bildungsabschluss möglich sein. Komisch, dass ihnen das nicht geglückt ist.
        – ‚Auf die Menschheit loslassen‘ ist eine bodenlos freche Überspitzung, die einen Weltuntergang oder eine ähnlich schlimme Katastrophe impliziert.

        Ihnen fehlt offenbar jedweder Sinn für Wahrhaftigkeit und Rationalität. Wohl zuviel Bildzeitung inhaliert, oder wie?

        Ein simples „Tu anderen nicht das an, was dir selbst nicht angetan werden soll.“, in welchen Worten auch immer, wäre die richtige Reaktion gewesen.

    • Anarchrist sagt:

      Das wäre eine Verneinung der Menschenwürde und ein Verstoß gegen den obersten Grundsatz unserer Verfassung. Art. 1 GG garantiert die körperliche Unversehrtheit.

      Rache mag süss sein, doch sie ist der Weg auf die dunkle Seite der Macht. Ohne Rache wäre die Welt eine lebenswertere.

  2. Einbahnstraße sagt:

    So viel Elan konnte man bei den Hasis und anderen Linksextremisten nicht erkennen. Bei z.B. Nice to beat you war auch die ganze Stadt voll Plakatiert.