Impfpflicht im Gesundheitssektor: Sachsen-Anhalt sagt den Kommunen Unterstützung bei der Umsetzung zu

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45 Antworten

  1. Hausmeister Krause sagt:

    Frau Penner unterstützt den Abgang von Klinikpersonal, die
    hat den Knall noch nicht gehört. Sie springt aber in der Pflege
    ein.

  2. kitainsider sagt:

    Wurde auch den KKH, Alten- und Pflegeheimen und ambulanten Diensten Hilfe zugesagt? Denn die haben dann nämlich das Problem.

  3. Antifa Halle sagt:

    Frau Grimm-Benne sollte endlich zurücktreten. Unerträglich.

  4. Ute sagt:

    Wer sich nicht impfen lässt, fliegt raus fertig

  5. mdr-Hörer sagt:

    In Sachsen lehnen die Landräte die Einführung im März geschlossen!!! ab. Auch der sächsische Arbeitgeberpräsident lehnt die Einführung zum jetzigen Zeitpunkt ab. Das wird noch ein lustiges Kräftemessen.

    • ♥️ sagt:

      Zum Glück haben Landräte in dieser Angelegenheit nichts zu melden.

      • Kommentarspalten sagt:

        Das Wort Ermessen kennen Sie?

      • mdr-Hörer sagt:

        Naja, die letztliche Entscheidung fällt das Gesundheitsamt. Und das untersteht jetzt Wem??? Merkst du was?

        • bitte konkret sagt:

          Wie kommst du darauf, dass das Gesundheitsamt die letztliche Entscheidung fällt?

          • Kommentarspalten sagt:

            Wenn ich mich kurz einmischen darf: Steht alles im §20a Infektionsschutzgesetz.

          • auch mal reingesehen? sagt:

            Da ist lediglich die Meldepflicht geregelt, wenn kein oder nur ein zweifelhafter bzw. ein gefälschter Nachweis vorhanden ist. Von „letztliche Entscheidung“ o.ä. steht da nichts.

          • mdr-Hörer sagt:

            @ auch mal reingesehen: Das stimmt nicht. In Abs.3 Satz 3 steht folgendes:

            “ Das Gesundheitsamt kann einer Person, die trotz der Anforderung nach Satz 1 keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist vorlegt oder der Anordnung einer ärztlichen Untersuchung nach Satz 2 nicht Folge leistet, untersagen, dass sie die dem Betrieb einer in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtung oder eines in Absatz 1 Satz 1 genannten Unternehmens dienenden Räume betritt oder in einer solchen Einrichtung oder einem solchen Unternehmen tätig wird. “ Da steht „Das Gesundheitsamt kann….untersagen…“.

            Also eine Kann-Regelung im Ermessen des Gesundheitsamtes. Es kann untersagen oder eben auch nicht. Alles klar?

          • sieh doch bitte erstmal(s) rein sagt:

            Abs.3 S.3 lautet: „Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.“

          • mdr-Hörer sagt:

            Ja, vertippt. Es ist Abs.5 Satz 3. Ändert das was am Inhalt?

          • nun lies sagt:

            Absatz 5 regelt die Möglichkeiten des Gesundheitsamts, bei nicht erfolgter Vorlage oder bei Zweifeln an der Echtheit des Nachweises Ermittlungen einzuleiten. Auch, wenn z.B. der Genesenenstatus abgelaufen ist und kein neuer/aktueller Nachweis vorgelegt wurde.

            An der grundsätzlichen Nachweispflicht ändert Absatz 5 nichts. Auch die „letztliche Entscheidung“ wird demnach nicht durch das Gesundheitsamt getroffen und es ist erst recht kein Landrat, auch kein sächsischer, dazu befugt, ein Bundesgesetz abzulehnen.

          • mdr-Hörer sagt:

            Das Gesundheitsamt hat die Möglichkeit, das Betretungsverbot auszusetzen. Das reicht doch erstmal. Für den Rest stelle ich mir schon Cola und Popcorn bereit.

          • bitte endlich mal reinsehen! sagt:

            Wo steht da was von „Betretungsverbot aussetzen“? Wieder „vertippt“?

            Es ist genau umgekehrt! Das Gesundheitsamt hat durch Abs. 5 die Möglichkeit, ein Betretungsverbot zu erlassen. Das darf es nämlich ohne gesetzliche Grundlage nicht, insbesondere nicht in privaten Einrichtungen und Unternehmen.

          • mdr-Hörer sagt:

            OMG. Lies weiter oben, da habe ich genau das geschrieben, wortwörtlich aus dem IfSG. Also nochmal: “ Das Gesundheitsamt…..kann…untersagen.“ Es kann, aber es muss nicht!!! Also liegt es im Ermessen des Gesundheitsamtes, ob die Leute (erstmal) weiterarbeiten dürfen. Deine Formulierung von „hat die Möglichkeit….zu erlassen…“ sagt das gleiche aus. Meine Formulierung ist hingegen direkt aus dem Gesetzestext. Nix vertippt. Aber eigentlich willst du nur Trollen.

          • alles lesen! sagt:

            “ Das Gesundheitsamt…..kann…untersagen … dass [die Person] die … Räume betritt oder … tätig wird.“

            Also das Erteilen eines Zutritts- bzw. Betätigungsverbots. Aber nur, wenn – auch nach Aufforderung – keine Nachweise vorgelegt werden. Dann, und nur dann.

            Nirgends steht, dass ein Betretungsverbot ausgesetzt wird oder werden kann. Nirgends.

          • mdr-Hörer sagt:

            Musst du über deine Haarspalterei nicht selbst langsam lachen?

            Für dich jetzt in einfacher Sprache:

            Der Pfleger legt keinen Nachweis Impfung/Genesen vor.

            Das Gesundheitsamt kann fallweise entscheiden: er darf die Einrichtung betreten und weiter arbeiten oder er darf eben die Einrichtung nicht mehr betreten und somit auch nicht mehr arbeiten. Also Betretungsverbot ja/nein. Wie du das nennst, also erlassen/untersagen/aussetzen ist völlig schnuppe und sinnlose Haarspalterei. Trollerei eben.

          • bitte nicht dumm stellen sagt:

            Für das Betreten und Weiterarbeiten ist der Arbeitgeber bzw. der Betreiber der jeweiligen Einrichtung zuständig. Deren Verantwortung wird nicht an das Gesundheitsamt abgegeben und schon gar nicht an irgendwelche Landräte.

            Das Gesundheitsamt ermittelt nur, wenn trotz aller Pflichten keine Nachweise vorgelegt werden.

            Ein Verbot aussetzen (nicht meine Formulierung) ist nicht das Gleiche, wie ein Verbot erlassen. Es ist das komplette Gegenteil! Es kommt also sehr wohl darauf an, wie man was nennt. Derart „hohe“ sprachliche Hürden wären natürlich ein Erklärung…

          • Kommentarspalten sagt:

            @mdr-Hörer tut mir leid. Ich hatte nicht vor mit diesem Unfug zu behelligen.

            @wechselnde Namen
            Du hast leider keine Begabung, Gesetze oder Verwaltungshierarchien zu verstehen. Was für einen Unfug Du noch in deinem letzte Post am Ende eines ganzen Tages schreibst. Du trollst mit „Meinung“ . Frag‘ bei einem ganz beliebigen Gesundheisamt nach. Lies‘ FAQ, die es überall gibt. Oder geh‘ spazieren.

          • Ruderverein "Zurück" i.G. sagt:

            „Google doch selbst“ ist die schlechteste aller „Erklärungen“. Man sieht, wer den wirklich eindeutig formulierten Gesetzestext verstanden und wer ihn andererseits noch nicht mal (vollständig) gelesen hat.

          • Kommentarspalten sagt:

            Das stimmt. Und dann kann die Peron mit den wechselnden Namen uns vielleicht auch erklären, wieso der Arbeitgeber oder Betreiber denn für das Betretungsverbot zuständig sein soll. Dazu muss man das gesamte Gesetz gelesen und seine Systematik verstanden haben.
            Wie wäre es damit:
            https://www.zusammengegencorona.de/impfen/gesundheits-und-pflegeberufe-impfen/einrichtungsbezogene-impfpflicht/#id-22621d48-8505-5405-bf0d-16e608a126da
            Vielleicht ist es jedoch für die des Lesens und Verstehens nicht Mächtigen tatsächlich einfacher, ein Gesundheitsamt irgendwo in Deutschland anzurufen und es sich erklären zu lassen. Vorzugsweise in einer Region, die gerade nicht von so hohen Inzidenzen betroffen ist, dann hängt man nicht so lange in der Warteschleife.
            Und nun ist mal gut hier.

        • Martin baatzsch sagt:

          das gesundheitsamt ist für die bürger da und wir bestimmen letztlich was sie machen nicht andersrum es ist zeit für ein bissel offensive langsam….

  6. Die nächste Brühe sagt:

    Novavax 🤣

  7. Doris sagt:

    👍 So muss es sein.

  8. Erika B. sagt:

    Eine Impfpflicht fürs Personal nützt keinem Patienten/Heimbewohner! Jeder Geimpfte kann weiterhin das Virus übertragen. Wann begreifen die das endlich? Das sollte nun inzwischen jeder wissen, selbst wenn man nicht die hellste Kerze ist.

    • Fragjanur sagt:

      Nützen sonstige Hygienevorschriften fürs Personal den Patienten/Heimbewohnern? Zum Beispiel Hände waschen/desinfizieren, Schutzkleidung tragen, Maske(!) tragen?

      • Erika B. sagt:

        Hygienevorschriften sind zumindest nützlicher als impfen. Sag was du willst, aber eine Impflicht zum Schutz ANDERER durchzusetzen, sehe ich sehr kritisch. Wir werden sehen, was im März passiert. Entweder „darf“ nicht gearbeitet werden, oder es folgen Kündigungen. Beides ist fatal.

        • Fragjanur sagt:

          Würdest du Angestellte (weiter)beschäftigen, die sich nicht an Hygienevorschriften zum Schutz der Patienen/Heimbewohner halten und auch nicht arbeiten kommen?

        • Betrachter sagt:

          Beides ist fatal, absolut richtig. Beides ist fatal für die Patienten. Aber die sind doch nur Mittel zum Zweck der Absatzförderung von Impfstoff. Der Nutzen der Impfung, speziell im hier interessanten Punkt „Weitergabe von Infektionen“ ist bei Omikron ja wohl augenscheinlich hinfällig.

    • Spritzenmann sagt:

      Es geht nicht um den Schutz der Patienten. Es geht um das Verkaufen einer maximalen Anzahl von Impfdosen, notfalls per Erpressung.

  9. Martin baatzsch sagt:

    der Wahnsinn nicht zaghaft form und gestalt an.

  10. Martin baatzsch sagt:

    Niemand ist verantwortlich für den T-Zellen-Status anderer Leute. Das liegt in Gottes hand und hängt davon ab, wie viele Marlboro sie geraucht hat. Ich hab da nix mit zu tun…