In den USA von Trump gestrichen: Stadt Halle ruft zur Beteiligung am neuen Aktionsplan für Gleichstellung auf

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24 Antworten

  1. Liberaler sagt:

    Solche Stellen sollten ersatzlos gestrichen werden, da hier nur sinnlos Steuergelder verplempert werden.

    Es ist der Dame zu empfehlen, ihre „Arbeit“ ehrenamtlich auszuführen.

    • Harald sagt:

      Bruder. Diese Frau hat mehr Ehrenamt hinter Sich, Als du Kommentare hier geschrieben. Und du findest Gleichstellungsbeauftragte ist Gendergaga?

    • Lieber Aal= PH sagt:

      Sie arbeitet. Und du so? Hast du den Artikel gelesen?

      • Liberaler sagt:

        Zum 100sten mal:

        Ich bin nicht PaulusHallenser, auch wenn wir beide liberale, freiheitliche und fortschrittliche Gedanken pflegen!

        Und zur besseren Unterscheidung:

        PH kommt, wie der Name schon sagt, aus dem Paulus-Viertel, ich bin gebürtiger Wessi.

        Ich hoffe, dass diese Angelegenheit jetzt endlich geklärt ist.

  2. Einwohner sagt:

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 3
    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    Daher braucht es keinen „Posten“ der das regelt, denn das Grundgesetz übernimmt das schon und das sogar „kostenlos“! Man kann also diese Dame des Postens entheben. Vielleicht ist ja eine Stelle in der Ausländerbehörde oder Wohngeldstelle frei, dort kann sie nützlichen Dienst tun ohne eben in eine Kamera zu grinsen.

    • sogar „kostenlos“ sagt:

      Völlig richtig!

      Es braucht auch keine Polizei, keine Staatsanwaltschaft, kein Gericht, denn das Strafgesetzbuch sagt:

      § 242
      (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      Deshalb gibt es seit Einführung des StGB (1871!) auch keinen Diebstahl mehr.

      • Recht & Ordnung sagt:

        Naja, die Justiz könnte man schon verschlanken, indem das STGB analog dem STVG aufgebaut wird.

        20 km/h zu schnell ➡️ 100 € weg!
        Raubüberfall ➡️ 1 Jahr Knast!

        Der diensthabende Polizist muss dann nur einen Begleitzettel schreiben und ab geht’s mit der grünen Minna in den Bau. 👍

        Das Leben kann so schön und einfach sein, man muss es nur wollen. 😀

        • Schlank & Rank sagt:

          Im STVG steht nirgends etwas von 20 km/h zu schnell ➡️ 100 € weg.

          Im STGB steht allerdings, dass es für Raub mindestens(!) 1 Jahr Freiheitsstrafe gibt. Auch schon seit 1871 übrigens.

          Du solltest dich erstmal mit dem Thema beschäftigen, bevor du lospolterst. 😉

          • Recht & Ordnung sagt:

            Das mag ja sein, dass das im STGB steht, aber wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt, setzt sich der Richter normalerweise über geltendes Recht hinweg und verurteilt den Räuber zu 20 Sozialstunden.

            Da wäre es besser, man würde die Strafen analog dem STVG genau festlegen (10, 20, 30 km/h zu schnell, 0,3 0,5 0,8 oder 1,3 Promille ➡️ genau die Strafe)

            Da braucht es keine Justiz und keinen Papierkrieg, sondern nur einen diensthabenden Polizeibeamten, der ein Programm aufruft, die einzelnen Verfehlungen eingibt, dann auf „Berechnen“ klickt und anschließend unbürokratisch einen Begleitzettel schreibt.

            • Schlank & Rank sagt:

              Im STVG sind keine Strafen nach km/h oder Promille festgelegt. Kannst du noch dreimal schreiben, wird aber nicht wahr.

              Für Raub wurden noch nie Sozialstunden verhängt, wohl aber immer 1 Jahr „Knast“ oder mehr. Seit 1871.

              Deine Vorschläge entspringen deiner laienhaften uninformierten Phantasie. Oder du lügst absichtlich, weil du ein kleiner Troll bist.

              • Uniformierte Phantasie sagt:

                Auf dem Papier hast du recht, es ist jedoch zu bezweifeln, dass der Strafvollzug bereits 1871 so häufig zur Bewährung ausgesetzt wurde wie heutzutage.

              • geduldiges Papier sagt:

                Sozialstunden sind keine Bewährung

              • ungeduldiges Internet sagt:

                Das ist richtig, aber Sozialstunden können eine Bewährungsauflage darstellen.
                Es ist fast so, als ob du wüsstest, wie falsch du liegst, dich aber mit irgendwelchen formal korrekten Aussagen durchschummeln willst.

              • frisch aufgelegt sagt:

                Was wird da im Urteil (mindestens) ausgesprochen bei einer nachgewiesenen Straftat nach §249 Abs.1 StGB? Seit dem Inkrafttreten des StGB schon!

                Na los. Du weißt es. Nun schreib es auf. Ohne Schummeln!

            • Recht und Ordnung ist in Ordnung sagt:

              Deine Aussage, dass deutsche Richter Recht beugen, kannst du auch beweisen???

        • Umgeschaut sagt:

          Zu deiner Information sei gesagt, daß Polizei keine Justiz ist.

    • 10010110 sagt:

      Lies nochmal genau das Gesetz, was du gerade zitiert hast:

      Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung […]

      Dieser Posten ist genau das.

        • 28er sagt:

          „der Staat“

          Ähm.

          • okay sagt:

            Du hältst die Stadt nicht für einen Teil des Staats? Dann entfällt ja auch die Legitimationsgrundlage für diesen Posten.

            • ASR sagt:

              Die Stadt ist ein Teil des Staats. Du und ich sind auch Teil des Staats. Wir dürfen legitim demonstrieren. Nicht?

              • ASMR sagt:

                Sehr originell. Was bedeutet nach dieser Logik „Gewaltmonopol des Staates“?

              • AGITPROP sagt:

                Dass nur staatliche Institutionen, die explizit dazu legitimiert sind, Gewalt ausüben dürfen. Legitimiert bedeutet „mit Rechten versehen“, also im Normalfall durch Erlaubnis per Gesetz. Eigentlich recht einfach.

                Nein, „die Stadt“ darf nicht einfach so Gewalt ausüben, weil sie eine Stadt ist. Nein, die Polizei ist nicht „die Stadt“ und „die Stadt“ ist nicht Versammlungsbehörde. Nein, Verwaltung ist auch nicht Gesetzgebung.

                Bürger dürfen demonstrieren, weil das oberste Gesetz des Landes dies so anordnet. Nein, nicht jeder Bürger darf alles immer und überall, weil das oberste Gesetz auch anordnet, dass das Land dieses Recht einschränken darf – durch ein Gesetz. Die Einschränkungen sind nur im Rahmen des Gesetzes möglich. Dann darf sogar Gewalt angewendet werden – durch den Staat, nicht durch die Stadt.

                Ja, auch ein Verwaltungsmitarbeiter ist ein Mensch und als solcher ein Bürger mit Bürgerrechten. Dazu gehört – hier seit spätestens 1990 wieder – das Recht auf Versammlung und damit einhergehend auch der Aufruf dazu.

                Warum bist du so ungebildet? Du hast doch offensichtlich Internetzugang! Lies doch mal was zu dem Thema oder lass es dir wenigstens dazu vorflüstern.

        • 10010110 sagt:

          Da steht ja auch nicht drin, wie der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung fördern soll, sondern nur dass er es tut.

  3. Hans-Karl sagt:

    „Gern können sich Vereine, Initiativen oder interessierte Einzelpersonen mit Ideen und Vorschlägen am Prozess beteiligen“
    Das bedeutet doch eigentlich, dass Frau Suchantke selbst keine Probleme sieht. Damit wäre doch eigentlich alles gut.

  4. seltsam ist das schon sagt:

    Komischerweise hört die „Gleichstellung“ dann auf, wenn ein Job zu schmutzig, zu anstrengend, zu gefährlich wird oder über 32 Wochenstunden hinausgeht. Bei solchen Berufen hört man so gar nichts von „Quote“.

    • J sagt:

      Deswegen gibt es ja auch kaum weibliche Reinigungskräfte, weils da so schmutzig ist. Oder Kassiererinnen, die 40 Stunden und mehr arbeiten … und und und … versuch doch wenigstens mal kurz nachzudenken, bevor du etwas schreibst … nur kurz …

  5. Sense sagt:

    Trump macht alles richtig.

  6. Wennemann sagt:

    Gleichberechtigung ist sehr zu begrüßen. Gleichstellung heißt Abschaffung des Leistungsprinzips, einer wesentlichen Triebfeder von Fortschritt und Wohlstand. In der DDR hat die Gleichmacherei jegliche Motivation, engagiert zu arbeiten unterminiert. Das jämmerliche Ende dieses 40 Jahre andauernden Gesellschaftsexperiments ist bekannt.

    • J sagt:

      Wo hast du denn diesen Blödsinn aufgeschnappt? Für gleiche Arbeit den gleichen Lohn sorgt für die Abschaffung des Leistungsprinzips? Von deinem falschen Geblubber über die DDR will ich gar nicht mal anfangen …

      • @aufgeschnappter Blödsinn sagt:

        Wenn gleiche Arbeit unterschiedlich hohe Löhne bringt (Unterstellung: Frauen bekommen weniger), wer wäre dann so blöd, die Gruppe mit den höheren Löhnen zu beschäftigen (Unterstellung: Männer)?

    • Liberaler sagt:

      Und dennoch tummeln sich hier in diesem Forum ewiggestrige Stalinisten zu Hauf, die den Untergang ihrer geliebten DDR bis heute nicht verkraftet und begriffen haben und die aus lauter Frust und Verärgerung heraus freiheitsliebende, liberale und erfolgreiche Menschen angreifen, im Glauben, damit etwas an ihrem Elend zu ändern. ☹️

  7. MD H sagt:

    Ja es wäre schon schön wenn wir Ostler genau so gleichberechtigt mit den Löhnen wären.

  8. Reiner sagt:

    Der erste GAP ist also 10 Jahre alt bzw. her. Ist sein Erfolg bzw. Misserfolg evaluiert worden, und warum weist der Artikel nicht darauf hin?

  9. wie kann er nur sagt:

    Böser Trump!
    Plötzlich kommt es bei Einstellungen und Beförderungen wieder nur auf Können, Wissen und Leistung an und nicht auf Geschlecht oder Hautfarbe. Ganz ohne irgendwelche obskuren „Quoten“.
    Wie kann er nur!

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