Inhaber eines ehemaligen Pflegedienstes wegen Betrugs vor Gericht
Am Landgericht Halle beginnt heute der Prozess gegen einen 39-Jährigen, dem gewerbsmäßiger Betrug in 29 Fällen zur Last gelegt wird.
Der Angeklagte soll im Tatzeitraum von Juli 2016 bis Januar 2019 Inhaber eines durch ihn gegründeten Intensivpflegedienstes mit Sitz in Halle gewesen sein. Seit Mai 2016 habe er über eine Zulassung der Kranken- und Pflegekassen zur Erbringung und Abrechnung von Leistungen der Häuslichen Krankenpflege sowie von Pflegesachleistungen verfügt. Die zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern für Leistungen der Häuslichen Krankenpflege abgeschlossenen Rahmenverträge hätten auch den Angeklagten gebunden. Sie hätten u. a. konkrete Anforderungen hinsichtlich der fachlichen Qualifikation des im Bereich der Häuslichen Krankenpflege einzusetzenden Personals enthalten. Darüber hinaus sei der Angeklagte aufgrund der Rahmenverträge dazu verpflichtet gewesen, bereits im Zulassungsverfahren, aber auch danach permanent eine Pflegedienstleitung, eine stellvertretende Pflegedienstleitung sowie drei weitere Fachkräfte mit jeweils einer Mindeststundenzahl im Unternehmen zu beschäftigen. Zum Zeitpunkt der Gründung des Pflegedienstes habe der Angeklagte jedoch nicht über einen den rahmenvertraglichen Anforderungen entsprechenden Personalstamm verfügt. Um gleichwohl eine Zulassung der Krankenkassen zu erlangen, habe er bewusst falsche Angaben gegenüber den Krankenkassen gemacht.
Zusätzlich zu den Rahmenverträgen soll der Angeklagte zur intensivmedizinischen Versorgung eines Patienten mit einer Kranken- und Pflegekasse einen Einzelvertrag abgeschlossen haben, welcher eine über die normale Vergütung hinausgehende Tagespauschale vorgesehen habe. Für die Kranken- und Pflegekasse sei für die Abgabe einer Kostenübernahmeerklärung erforderlich gewesen, dass das bei diesem Patienten zum Einsatz kommende Personal die Zusatzqualifikation „Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung“ besitze. Da der Angeklagte über solches Personal jedenfalls nicht im ausreichenden Maß verfügt habe, habe er zum Nachweis der geforderten Zusatzqualifikation fiktive Teilnahmebescheinigungen eines tatsächlich nicht existenten Bildungsträgers für sich und seine Mitarbeiter angefertigt und der Kranken- und Pflegekasse vorgelegt, woraufhin diese die entsprechende Kostenübernahmeerklärung abgegeben habe. Nachfolgend sei der Patient von August bis Dezember 2016 durch Mitarbeiter des Pflegedienstes intensivmedizinisch versorgt worden, wobei auch Personal ohne die geforderte Zusatzqualifikation zum Einsatz gekommen sei. Zur Herstellung der Abrechnungsfähigkeit habe der Angeklagte zum Teil die Kürzel der tatsächlich zusatzqualifizierten Fachkräfte auf den Leistungsnachweisen nachgeahmt.
Ferner soll der Angeklagte den rahmenvertraglichen Bestimmungen insofern zuwidergehandelt haben, als diese vorgesehen hätten, dass die durchführenden Pflegefachkräfte ihre Leistungen direkt nach der Leistungserbringung im Leistungsnachweis abzuzeichnen haben und der Einsatz freier Mitarbeiter ausgeschlossen ist. Dem Dokumentationserfordernis seien die Mitarbeiter des Pflegedienstes auf Weisung des Angeklagten nur unzureichend nachgekommen, u. a. um den Einsatz von nicht ausreichend qualifiziertem Personal zu verschleiern. Um gleichwohl gegenüber den Kranken- und Pflegekassen den Anschein zu erwecken, die Leistungen ordnungsgemäß erbracht zu haben, habe der Angeklagte Pflegefachkräfte auf den Leistungsnachweisen „kürzeln“ lassen, welche die Leistungen tatsächlich nicht erbracht hätten.
Insgesamt habe sich der Angeklagte ein Gesamthonorar in Höhe von 342.679,18 Euro mit einem darin enthaltenen vermögensrechtlich unmittelbar entstandenen Vorteil (sog. Bezugsvorteil), etwa in Form von ersparten Personalaufwendungen, in Höhe von 75.931,36 Euro verschafft.
Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.
Gewerbsmäßiger Betrug wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Keine Sorge, wir sind in D. Nach der Strafe, darf er wieder ein Pflegedienst gründen. Wie sagt man: Das ist nur die Spitze des Eisbergs. Soviel Betrug im Pflegedienst und Kontrolle Fehlanzeige, selbst wenn es gemeldet wird. Wenn es auffällt, dann entweder durch (z. T. hartnäckige) Whistleblower, Zufall oder jemand macht es so auffällig, dass es irgendwann vielleicht doch jemanden auffällt (was allerdings Jahre dauern kann). Aber was solls. Hauptsache wieder über die arbeitsscheuen Bürgergeldempfäger schimpfen und, wie zu Hartz Zeiten, drangsalieren. Ach, ist es schön wenn der Pöbel immer nach unten treten kann, dann machen einen die eigenen Probleme viel weniger aus und man fühlt sich besser. „Für ein D, in dem wir (dazu zähle ich mich aber nicht) gut und gerne leben“.
Na da hat wohl einer mal etwas übertrieben.
Ansonsten weiß jeder, dass in der Pflegebranche betrogen wird ohne Ende – noch mehr als im Gesundheitssystem sowieso schon.
Lustig ist, wenn dann immer laminiert wird, dass alles “ kaputtgespart“ würde.
Das Gegenteil ist der Fall, die Akteure werden mit Geld zugeschmissen, machen sich ein schönes Leben und bei den Patienten und Pflegebedürftigen kommt immer weniger an.
Das System gehört grundlegend reformiert und schlanker gestaltet.
Will garnich wissen wie viele Pflegedienste Abrechnungsbetrug begehen! Das is nur die Spitze……
Er hats versucht, das Leute mit diesen zusatzqualifications nicht wie Sand am Meer verfügbar sind kann ich mir gut vorstellen. Versorgt werden müssen die Patienten trotzdem…
Sind hier tatsächlich Gepflegte zu Schaden gekommen oder handelt es sich „nur“ um Abrechnungsbetrug?
Es gibt nun mal gesetzliche Vorgaben bei der Intensivpflege. Und solche Pflegeleistungen bei der Pflegekasse abrechnen aber gar nicht das dafür ausgebildete Personal zu beschäftigen ist nun mal betrug. Bei der Itensivpflege bedarf es nämlich bestimmter Fachkenntnisse ansonsten werden Patienten gefährdet
…öffentliche Hand! Gleiche fachliche und soziale Standards, gleiche Gehälter, gleiche Finanzausstattung=weniger Probleme.
Käse. Die größten Probleme macht alles was in öffentlicher Hand ist. Bundeswehr, Bundesbahn, Gesundheitsämter, RKI, PEI…die Liste ließe sich unendlich fortsetzen.
Na da haben die Schreiberlinge mächtig viel Ahnung von Pflege.
Bestimmt schon den dritten aufgemacht, weil so einfach ist.
Man o man. Warum nicht einfach die Klappe halten, wenn man von Abrechnung in der Pflege und den Kosten, die man von der Pflegekasse und den Krankenkassen wirklich wiederbekommen keine Ahnung hat