Innenminister dankt ehrenamtlichen Stadträten

Aufwandsentschädigungen und Funktionszulagen gibt es zwar – doch auch der Stadtrat in Halle arbeitet ehrenamtlich. Einige Berufspolitiker sind unter den Räten, darunter die Landtagsabgeordneten Alexander Raue (AfD), Wolfgang Aldag und Hendrik Lange (Linke) sowie der Bundestagsabgeordnete Christoph Bernstiel (CDU). Einige der Stadträte sind auch in den Fraktionen angestellt. Doch für die Stadtratsarbeit selbst gibt es, außer der Aufwandsentschädigung nicht. Lehrer engagieren sich ebenso wie Ärzte, Geschäftsführer, Musiker, Anwälte oder Rentner.
Angesichts der anstehenden Kommunalwahlen im kommenden Mai dankt Innenminister Holger Stahlknecht den ehrenamtlichen kommunalpolitischen Mandatsträger. Sie engagieren sich mit ihrem Einsatz dafür, dass Demokratie vor Ort in den Städten, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreisen gelebt und die Gemeinschaft gestärkt wird, sagt er. In einem Schreiben an alle Mandatsträger dankt er ihnen für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit für die kommunale Selbstverwaltung und Kommunalpolitik: „Ohne ehrenamtliches Engagement kann das Gemeinwesen nicht existieren. Die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker helfen mit, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Kommune identifizieren und sie als Heimat empfinden. Ich habe großen Respekt vor dem, was vor Ort geleistet wird. Das Wirken vor Ort verdient besondere Anerkennung und meinen herzlichen Dank.“
Der Innenminister weiter: „Unsere Kommunen brauchen für die Kommunalwahlen noch mehr von diesem Engagement und noch mehr Mitwirkung aller Bürger.“ Erst kürzlich hat das Ministerium das kommunalpolitische Grundsatzpapier mit dem Titel „Sachsen-Anhalt – Heimat mit Zukunft; Stadt und Heimat als lebenswerte Heimat“ veröffentlicht. Zentrale Themen dieses Grundsatzpapiers sind die Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts, die Würdigung des Ehrenamtes in der Kommunalpolitik und Sport sowie die Sicherheit in den Kommunen.
Ein kleiner Hinweis auf die Arbeitgeber, die Stadträte für die Sitzungsarbeit freistellen, wäre angemessen.
Warum?
Na hier, du Leuchte! Ich bin sicher, du kennst das Gesetz gut und stellst dich nur so blöde.
KVG LSA, § 43: Rechtsstellung der Mitglieder der Vertretung
…
(2) … Dem ehrenamtlichen Mitglied der Vertretung ist die für seine Tätigkeit
erforderliche freie Zeit zu gewähren.
Troll ruhig weiter, Besserwisser!
Also eine gesetzliche Verpflichtung, keine freiwillige Leistung der Arbeitgeber. Natürlich kann man auch Selbstverständlichkeiten wie das Befolgen der deutschen Rechtsordnung lobend erwähnen. Wird aber an anderer Stelle auch nicht getan.
Vielleicht antwortet ja der ursprüngliche Adressat meiner Frage noch. Der hat sich doch bestimmt was dabei gedacht.
Weil ohne dieses Ehrenamt es viele Entscheidungen nicht getroffen würden.
Bei der Feuerwehr und dem THW fragt ja auch keiner warum.
Zumal sich der AG einen Teil des finanziellen Ausfalles zurück holen könnte.
Nicht nur einen Teil. Die ehrenamtliche Arbeit verrichten die Arbeitnehmer, nicht die Arbeitgeber.
Richtig, und sie werden ja wohl für diese Zeit nicht vom Arbeitgeber bezahlt
Das wäre ja dann noch schöner! Sogar Tranparency Intl. und die hiesigen Moralwachteln würden schäumen! Weiter so, wir schaffen auch das!
Meistens schon, aber es gibt wohl keinen Arbeitgeber, der sich den Ausfall nicht direkt oder indirekt ausgleichen lässt.
„Lehrer engagieren sich ebenso wie Ärzte, Geschäftsführer, Musiker, Anwälte oder Rentner.“
Fast niemand der Stadträte macht etwas o h n e eigennützige Motive. Der eine will in den Landtag und nutzt die Stadtratsarbeit, um auf der politischen Bühne bekannter zu werden, der andere will seine privaten Theaterbetrieb absichern und Anwälte wie auch andere Selbständige hoffen, geschäftlich etwas mehr vernetzt zu sein oder nicht der grauen Masse unterzugehen.
Kann ich von meiner Tätigkeit im SR so nicht behaupten, dass irgendwo ein Eigennutz dahinter stehen sollte und dies trifft zumindest bei einem Großteil der Kollegen auch so zu.
Also dieses „Fast niemand“ kann ich so nicht bestätigen. Das die Intentionen sehr unterschiedlich sind, ist unbestritten.
Unbestritten ist auch, dass es für einen „normal“ vollbeschäftigten Arbeitnehmer mit Zeiterfassung und 40-stunden Woche, eine Tätigkeit als Rat nicht einfach zu managen ist. Nun könnte man ja sagen selbst Schuld, wurdest ja nicht gezwungen. Aber so einfach ist es letzlich auch nicht immer.
Ja, man wird unbezahlt freigestellt aber die „verlorene“ Arbeitszeit muss man ja schließlich wieder zu anderen Zeiten nacharbeiten bei Gehaltsempfängern.
„Freischaffende“ Ehrenamtler, Studenten, Rentner oder alle ohne feste Vorgaben zu ihrer Arbeitszeit haben es entschiedend einfacher.
Vielleicht ist es auch deshalb schwierig Bürger aus „anderen“ Lebens- und Arbeitsverhältnissen für dieses Ehrenamt zu begeistern.
Ich fände es gut, wenn der AG den Leistungsausfall für die Ratstätigkeit entschädigt bekommen könnte. Scheint in Sachsen-Anhalt nicht so geregelt zu sein. In Halle würde so eine Entschädigung nicht auf viele ehrenamtliche Stadträte zutreffen.