Internationaler Tag des Tattoos: Einstellungsvoraussetzungen an der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt – was ist erlaubt?
Tattoos sind Ausdruck der individuellen Persönlichkeit. Sie werden von Menschen jeden Alters, Geschlechts, Herkunft und Religionszugehörigkeit getragen und sind aus der heutigen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Doch nicht jeder junge Mensch mit einem Tattoo darf bei der Landespolizei Sachsen‑Anhalt arbeiten. Anlässlich des Internationalen Tages des Tattoos blicken wir auf die Einstellungsvoraussetzungen bei der Landespolizei.
Tätowierungen stellen grundsätzlich kein Ausschlusskriterium für eine Bewerbung für den Polizeivollzugsdienst dar. Gewaltverherrlichende, diskriminierende oder verfassungsfeindliche Abbildungen sind jedoch nicht erlaubt. Gleiches gilt für extremistische, menschenverachtende oder frauenfeindliche Motive. Sie führen ebenso wie Tattoos am Kopf, Hals und den Händen zum Abbruch des Bewerbungsverfahrens. Wer sich mit seiner Körperbemalung an die freiheitlich demokratische Grundordnung hält und diese im Dienst mit der Uniform abdeckt, kann Teil der Landespolizei werden.
Weitere Voraussetzungen für eine Bewerbung im Polizeivollzugsdienst des Landes Sachsen-Anhalt finden Sie hier: https://fh-polizei.sachsen-anhalt.de/ausbildung-studium/bewerbung-einstellung.
Hintergrund:
Der Internationale Tag des Tattoos wurde 2015 ins Leben gerufen. Jährlich wird dabei am 21. März die Körperkunst ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt, um so gegen Diskriminierung und für die freie Persönlichkeitsentfaltung einzustehen.
…. Hätte ich mir doch kein „wer das liest, ist dumm“ tattoo auf die Stirn machen lassen.
Alle Menschen sollen ohne Ansehen ihrer Person, jeden Beruf ausüben können, den sie wollen oder geeignet dafür sind, Ausbildung Vorausgesetzt. Dieses gilt auch für Körperkunst verziehrte menschen. Die berufliche Freiheit darf nicht durch Aussehen eingeschränkt werden. In dem hier vorliegenden Fall, werden sogenannte „Tatoos“ durch Dienstbekleidung vollständig abgedeckt.
Tattoos sind nicht immer nur „Körperkunst“, sondern auch Ausdruck einer gewissen Lebenseinstellung. Wenn du Hakenkreuztattoos an deinem Pimmel hast, dann bist du als Nazi trotzdem nicht für den Polizeidienst geeignet, auch wenn man das Tattoo normalerweise nicht sieht.
Ja, ja, da sind wir mal wieder beim Hakenkreuz angelangt. Das Hakenkreuz ist eines der ältesten Symbole aus Ägypten und 14000 Jahre alt, Das Sonnenzeichen. Natürlich wurde es in letzterer Geschichte missbraucht, aber das sagt noch lange nicht, dass Jeder der das hat gleich Vollnazi ist.
Heinrich Himmler hatte eine Brille, sind alle Brillenträger dann gleichgetsellt mit diesem Verbrecher an der Menschheit?
Eine dämlichere Ausrede habe ich noch nie gelesen. War oder ist eine Brille etwa das Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen?
„…aber das sagt noch lange nicht, dass Jeder der das hat gleich Vollnazi ist…“
Nein, natürlich nicht! Er könnte auch ein Halbnazi oder ein Ägypten-Fan sein…
Das war nur ein Beispiel. Du könntest auch „1488“ mit dem Spruch „Meine Ehre heißt Treue“ tätowiert haben. Ja, das sind „nur“ Zahlen und die Verbindung einzelner Worte, aber der Kontext ist entscheidend.
Hier in Deutschland trägt wohl niemand ein „altägyptisches Sonnenrad“ als Tattoo, man kann schon davon ausgehen, dass man sich der Konnotation bewusst ist. Entsprechend ist man dann nicht für den Polizeidienst geeignet.
Hat Himmler seine Brille als Symbol (s)einer Ideologie getragen?
Natürlich Armin … der typische Hool und Fascho mit Hakenkreuztattoo macht das sicher wegen der kulturellen Bedeutung aus Indien oder Ägypten aus der fernen Vorzeit … und seine Parolen brüllt er, um es in einen literarischen Kontext zu setzen, nicht wahr … ?
Erstens liegt hier gar kein „Fall“ vor, bei dem „Tattoos vollständig durch Dienstkleidung“ verdeckt wird, wie Du behauptest. Es liegt überhaupt kein „Fall“ vor, es werden lediglich allgemeine Gründe genannt, wann Tattoos zum Ausschluss führen. Es geht auch nicht um „sogenannte Tatoos“, sondern um Tattoos.
Zweitens gibt es selbstverständlich Fälle, in denen die berufliche Freiheit durch Aussehen eingeschränkt wird, oder kannst Du Dir einen Polizisten in Uniform vorstellen, der keine Zähne hat oder dessen Stirn von einem Tattoo „AC/DC“ (oder was anderes) gezeichnet ist?
Drittens gehört (richtige) Rechtschreibung meiner Meinung nach unbedingt zu den Einstellungsvoraussetzungen, daran solltest Du Dich orientieren…
@ Amin Mützenbach, nach dieser Logik kann ich mir also ein Bild von Rudolph Hess auf die Wade hacken lassen, so lange ich keine kurzen Hosen trage ist das dann ok? Du meinst also das derartige Tattoos ( 2 T und 2 o) sind nur auf der Haut und nicht im Kopf ? Glaubst Du das wirklich ?
Ach du lieber Himmel, die nächste dämliche Begründung, seine Partikularinteressen als einen Kampf für „die gute Sache“ zu framen. 🙄
Du springst prompt drauf an.
ist doch immer wieder schön, wenn Knackies sehen, daß die Polizei auch tätowiert ist…
Das sind die besten Kumpels 🙂