Jährlicher Bericht der Heimaufsicht für Sachsen-Anhalt veröffentlicht: 1.145 Mängel
Mehr Überprüfungen und damit auch mehr festgestellte Mängel – so lässt sich das vergangene Jahr aus Sicht der Heimaufsicht des Landesverwaltungsamt neben weiteren Kernpunkten zusammenfassen. Das ergab der jährliche Bericht der Heimaufsicht, der nun veröffentlicht wurde. In Halle betrifft dies insgesamt 93 ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen.
Waren es landesweit im Jahr 2022 noch 742 festgestellte Mängel, erhöhte sich diese Zahl im letzten Jahr auf 1.145. Dies resultierte auch aus dem Umstand, dass die pandemische Situation endete und die regelmäßigen Überprüfungen der Heime wieder den Umfang annehmen konnten, wie vor der Corona-Krise.
Aber auch die Anlassprüfungen als Folge von Beschwerden von bspw. Angehörigen, Bewohnern oder auch des eigenen Personals erhöhten sich um knapp 25 Prozent auf 134 von 108 im Jahr 2022. Ein Drittel der festgestellten Mängel fiel hierbei in den Bereich der personellen Anforderungen und mehr als ein Viertel in die Bereiche der Pflege und Betreuung.
„Die Kontrollen unserer Heimaufsicht sind bedeutsam, um die Qualität in den Pflegeeinrichtungen zu prüfen und aufrecht zu erhalten. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Kontrollintensität wieder auf ein Niveau gebracht zu haben, wie es vor den Pandemiejahren der Fall war“, so Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye. „Unsere Kolleginnen und Kollegen der Heimaufsicht erledigen eine für die Gesellschaft sehr wichtige Aufgabe, um den betroffenen Personen, die auf Hilfe anderer angewiesen sind, ein angenehmes und professionelles Umfeld zu schaffen.“
In Sachsen-Anhalt gab es 2023 rund 39.000 Pflegeplätze in 693 stationären Einrichtungen. Das sind 12 weniger als 2022. Diese leicht rückgängigen Zahlen sind vor allem in Standortverlagerungen oder Umwandlungen in ambulante Einrichtungen begründet.
„Ein Trend zu mehr ambulanten Einrichtungen verzeichnen wir seit einigen Jahren. Größere Individualität und Selbstbestimmtheit sind dabei ausschlaggebende Argumente bei der Wahl dieser Wohnform. Auch die Ähnlichkeit zum häuslichen Umfeld, die bessere Einbindung sozialer Netzwerke, die Einbindung in das Quartier und die individuellere Wahl von Leistungen und Leistungserbringern sind weitere Gründe.“, so Pleye.
So gab es 2018 112 Einrichtungen mit 1015 Plätzen, 2023 waren es bereits 321 mit 2635 Plätzen. In Halle gibt es 50 stationäre und 43 ambulante Einrichtungen der Pflege
Weiteres umfangreiches Zahlenmaterial und viele zusätzliche Informationen finden Sie im Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht auf der Website des Landesverwaltungamtes.
Hintergrund:
Das Landesverwaltungsamt ist für die Durchführung des Gesetzes über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt (Wohn- und Teilhabegesetz – WTG LSA) und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen zuständig. Es hat dabei insbesondere stationäre Einrichtungen und sonstige nicht selbstorganisierte Wohnformen für ältere und pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsanforderungen zu überwachen (Heimaufsicht)
Das sind mindestens 1.145 Mängel zu viel! Es betrifft die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft, die sich oftmals nicht selber wehren können.
Vielleicht sollte die Heimaufsich mal kontrollieren ohne sich Wochen vorher telefonisch anzukündigen…. Dann würde man die richtigen Missstände sehen und nicht die zur Kontrolle hübsch gemachten…
Die Missstände resultieren am Pflegeschlüssel, wenn 2-3 Pflegekräfte einen ganzen Pflegebereich mit 20-30 dementen und schwerstpflegebedürftigen Patienten versorgen müssen, Rekordarbeit ist nichts dagegen. Und es gibt genug Angehörige die denken ein Pflegeheim wäre ein 5 Sterne Hotel, die sich ständig über alles beschweren, weil sie Schuldgefühle haben, ihren Angehörigen ins Heim ,,abgeschoben“ zu haben. Ein Pflegeheim ist kein Jungbrunnen, die Erwartungen sind oft unrealistisch, sodass Angehörige oft gegen den Willen des Patienten Maßnahmen fordern, die nicht dem Wohl des Patienten dienen, darum soviele Beschwerden an die Heimaufsicht.
Dem ist nichts hinzuzufügen
Was die Aussage über Angehöriger angeht, möchte ich noch folgendes hinzufügen!
Es ist eine unberechtigte, wenn nicht sogar bösartige Unterstellung, die einer guten Pflegekraft nicht würdig ist und sie kraft ihres Amtes auch nicht autorisiert, Behauptungen über Dritte zu kommunizieren, ohne begründbares Hintergrundwissen!
Denn auch Angehörige müssen auf ihre Bedürfnisse und Grenzen achten und sollten zu pflegende Personen in ein Pflegeheim eingewiesen werden müssen, weil sie in ihrer Häuslichkeit nicht mehr alleine bleiben können, geschieht dies nur mit deren Einwilligung! Es sei denn, dass sie gesundheitlich in hohem Maße so eingeschränkt sind, dass eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung ( ab pflegegrad zwei ) vorliegt! Eine Einweisung gegen den eigenen Willen des Betroffenen kann außerdem durch den behandelnden Arzt erfolgen, wenn beim Patienten kognitive Einschränkungen und Sicherheitsbedenken eine vollumfängliche Heimbetreuung notwendig machen. Warum sollten Angehörige also ein schlechtes Gewissen haben, wenn sie sich weiterhin für die zu pflegende Person verantwortlich fühlen, obwohl sie in einem Pflegeheim untergebracht worden ist? Was hat es mit einem schlechten Gewissen zu tun, wenn sie sich lobenswert dafür einsetzen, dass die Betreffenden im Heim gute Pflegeleistungen in Anspruch nehmen können? Wie unangebracht ist es, ihnen die Denkweise zu unterstellen, das ein Pflegeheim ein Jungbrunnen wäre?! Es mag wohl solche Menschen geben, deren Prozentsatz aber verschwindend gering ist. Diese Tatsache berechtigt jedoch nicht dazu, den Rest zu diskreditieren! Nur noch ein ergänzenden Input für die „ Pflegekraft“, nach dem bürgerlichen Gesetzbuch ist eine Zwangseinweisung in ein Pflegeheim ohne triftigen Grund nicht möglich, da es sich um eine freiheitsentziehende Maßnahme handelt und somit diese Zwangseinweisung sogar unter Strafe gestellt werden kann! Ähnliches gilt auch für Forderungen, die angeblich gegen den willen und das Wohl des Patienten erhoben werden sollen…
Eine Qualitätskontrolle in Pflegeheimen, und nicht nur in denen, ist schon lange fällig!
Du musst ja sehr viel Ahnung von Pflege haben. Mit Zwangseinweisung am Thema vorbei.
Ich denke, das ist nur die Spitze des Eisbergs.
Die Behörden sehen gern mal weg, man kennt sich.
Die Alten und Pflegebedürftigen sind doch nur Mittel um viel Geld aus den Sozialkassen abzugreifen.
Das gilt für private Heime und erst Recht für Staatliche bzw in öffentlicher Hand befindliche.
Dort herrscht nicht selten Verantwortungslosigkeit vor.