Jährlicher Bericht der Heimaufsicht für Sachsen-Anhalt veröffentlicht: 1.145 Mängel

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Keine Antworten

  1. ...Kontrolle ist besser sagt:

    Das sind mindestens 1.145 Mängel zu viel! Es betrifft die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft, die sich oftmals nicht selber wehren können.

  2. Unklar sagt:

    Vielleicht sollte die Heimaufsich mal kontrollieren ohne sich Wochen vorher telefonisch anzukündigen…. Dann würde man die richtigen Missstände sehen und nicht die zur Kontrolle hübsch gemachten…

    • Pflegekraft sagt:

      Die Missstände resultieren am Pflegeschlüssel, wenn 2-3 Pflegekräfte einen ganzen Pflegebereich mit 20-30 dementen und schwerstpflegebedürftigen Patienten versorgen müssen, Rekordarbeit ist nichts dagegen. Und es gibt genug Angehörige die denken ein Pflegeheim wäre ein 5 Sterne Hotel, die sich ständig über alles beschweren, weil sie Schuldgefühle haben, ihren Angehörigen ins Heim ,,abgeschoben“ zu haben. Ein Pflegeheim ist kein Jungbrunnen, die Erwartungen sind oft unrealistisch, sodass Angehörige oft gegen den Willen des Patienten Maßnahmen fordern, die nicht dem Wohl des Patienten dienen, darum soviele Beschwerden an die Heimaufsicht.

      • Claudia sagt:

        Dem ist nichts hinzuzufügen

      • Contra sagt:

        Was die Aussage über Angehöriger angeht, möchte ich noch folgendes hinzufügen!
        Es ist eine unberechtigte, wenn nicht sogar bösartige Unterstellung, die einer guten Pflegekraft nicht würdig ist und sie kraft ihres Amtes auch nicht autorisiert, Behauptungen über Dritte zu kommunizieren, ohne begründbares Hintergrundwissen!
        Denn auch Angehörige müssen auf ihre Bedürfnisse und Grenzen achten und sollten zu pflegende Personen in ein Pflegeheim eingewiesen werden müssen, weil sie in ihrer Häuslichkeit nicht mehr alleine bleiben können, geschieht dies nur mit deren Einwilligung! Es sei denn, dass sie gesundheitlich in hohem Maße so eingeschränkt sind, dass eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung ( ab pflegegrad zwei ) vorliegt! Eine Einweisung gegen den eigenen Willen des Betroffenen kann außerdem durch den behandelnden Arzt erfolgen, wenn beim Patienten kognitive Einschränkungen und Sicherheitsbedenken eine vollumfängliche Heimbetreuung notwendig machen. Warum sollten Angehörige also ein schlechtes Gewissen haben, wenn sie sich weiterhin für die zu pflegende Person verantwortlich fühlen, obwohl sie in einem Pflegeheim untergebracht worden ist? Was hat es mit einem schlechten Gewissen zu tun, wenn sie sich lobenswert dafür einsetzen, dass die Betreffenden im Heim gute Pflegeleistungen in Anspruch nehmen können? Wie unangebracht ist es, ihnen die Denkweise zu unterstellen, das ein Pflegeheim ein Jungbrunnen wäre?! Es mag wohl solche Menschen geben, deren Prozentsatz aber verschwindend gering ist. Diese Tatsache berechtigt jedoch nicht dazu, den Rest zu diskreditieren! Nur noch ein ergänzenden Input für die „ Pflegekraft“, nach dem bürgerlichen Gesetzbuch ist eine Zwangseinweisung in ein Pflegeheim ohne triftigen Grund nicht möglich, da es sich um eine freiheitsentziehende Maßnahme handelt und somit diese Zwangseinweisung sogar unter Strafe gestellt werden kann! Ähnliches gilt auch für Forderungen, die angeblich gegen den willen und das Wohl des Patienten erhoben werden sollen…
        Eine Qualitätskontrolle in Pflegeheimen, und nicht nur in denen, ist schon lange fällig!

  3. Leider Schlimm sagt:

    Ich denke, das ist nur die Spitze des Eisbergs.
    Die Behörden sehen gern mal weg, man kennt sich.
    Die Alten und Pflegebedürftigen sind doch nur Mittel um viel Geld aus den Sozialkassen abzugreifen.
    Das gilt für private Heime und erst Recht für Staatliche bzw in öffentlicher Hand befindliche.
    Dort herrscht nicht selten Verantwortungslosigkeit vor.