Jetzt wird es teuer: Sachsen-Anhalt beschließt Corona-Bußgeld
Verstöße gegen die Corona-Anordnungen in Sachsen-Anhalt werden künftig teuer. Das Land hat einen Bußgeldkatalog beschlossen.
Bei Feiern, Grillen oder Picknicken im öffentlichen Raum zahlt jeder Erwischte 250 Euro. Reisen aus touristischen Gründen werden mit 400 Euro geahndet. Und wenn Geschäftsinhaber nicht für ausreichend Abstand sorgen, müssen sie 1.000 Euro zahlen. Soviel wird auch gegen Verstöße der Hygienebestimmungen fällig.
(zu § 20 Abs. 2)
Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der 3. SARS-CoV-2 EindV im Land Sachsen-Anhalt
Auf den Katalog der Straftaten in § 21 der 3. SARS-CoV-2 EindV wird hingewiesen. Unter den Voraussetzungen des § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG sind insbesondere Verstöße gegen die Verbote von Veranstaltungen, Versammlungen, Aufzügen, Zusammenkünften und Ansammlungen sowie Verstöße gegen Einrichtungsschließungen als Straftat zu qualifizieren.
Verstöße nach § 20 Abs. 1 der 3. SARS-CoV-2 EindV, die gemäß § 73 Abs. 1a Nr. 24 IfSG als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden sind, sind mit Bußgeld bis zu 25.000 Euro zu belegen. Bei Ordnungswidrigkeiten nach der 3. SARS-CoV-2 EindV, die im Rahmen dieses Bußgeldkatalogs aufgeführt sind, ist eine Geldbuße nach den darin bestimmten Beträgen festzusetzen. Die im Bußgeldkatalog bestimmten Beträge sind Regelsätze. Sie gehen von gewöhnlichen Tatumständen sowie von fahrlässiger und erstmaliger Begehungsweise aus. Wird der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit vorsätzlich oder wiederholt verwirklicht, so ist der genannte Regelsatz zu verdoppeln. Die Regel- und Rahmensätze können nach den Grundsätzen des § 17 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 OWiG je nach den Umständen des Einzelfalls im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Grenzen erhöht oder ermäßigt werden.
Eine Ermäßigung kann insbesondere in Betracht kommen, wenn
- nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt,
- die Gefahr einer potentiellen Infizierung anderer Personen nach den Umständen des Einzelfalls gering ist,
- der Vorwurf, der den Betroffenen trifft, aus besonderen Gründen des Einzelfalls geringer als für durchschnittliches vorwerfbares Handeln erscheint,
- der Täter Einsicht zeigt, sodass Wiederholungen nicht zu befürchten sind oder
- die vorgeschriebene Geldbuße zu einer unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung führt, z. B. bei außergewöhnlich schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen.
Verletzt dieselbe Handlung (aktives Tun oder Unterlassen) mehrere Tatbestände oder einen Tatbestand mehrmals (sog. Tateinheit, § 19 OWiG), so ist nur ein Bußgeld festzusetzen. Sind mehrere Tatbestände verletzt, kann der höchste Regelrahmen angemessen erhöht werden, wobei die Summe der Regelsätze der verwirklichten Tatbestände nicht erreicht werden darf.
Werden durch mehrere rechtlich selbstständige Handlungen (aktives Tun oder Unterlassen) mehrere Tatbestände oder ein Tatbestand mehrmals verletzt (sog. Tatmehrheit, § 20 OWiG), sind die Regelsätze jeweils zu addieren.
Die Möglichkeit, neben dem Bußgeld gegen eine Individualperson nach den §§ 30, 130 OWiG zusätzlich auch ein Unternehmen (juristische Person oder Personenvereinigung) mit einem Bußgeld zu belegen, wenn die juristische Person oder die Personenvereinigung durch den Verstoß gegen die 3. SARS-CoV-2 EindV bereichert worden ist oder werden sollte, bleibt unberührt. Die Geldbuße soll in diesen Fällen den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen.
3. SARS-CoV-2 EindV LSA | Verstoß | Adressat des Bußgeldbescheids | Regelsatz in Euro |
§ 3 Abs. 2 Satz 1 | Reisen aus touristischem Anlass in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt. | jeder privat Beteiligte mit Wohnsitz außerhalb von Sachsen-Anhalt | 400 |
§ 3 Abs. 2 Satz 2 | Reisen zu Freizeitzwecken, zu Fortbildungszwecken oder zur Entgegennahme vermeidbarer oder aufschiebbarer Maßnahmen der medizinischen Versorgung, Vorsorge oder Rehabilitation in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt. | jeder privat Beteiligte mit Wohnsitz außerhalb von Sachsen-Anhalt | 250 |
§ 4 Abs. 2 Satz 2 | Nicht-Sicherstellung der Abstandsbestimmungen oder Verzehreinschränkungen | Betriebsinhaber/in, bei jur. Personen Geschäftsführung | 1 000 |
§ 5 Abs. 7 Nrn. 1 bis 5 | Nicht-Sicherstellung der Einhaltung der beschriebenen Abstandsbestim-mungen, Zugangsbeschränkungen, Einlasskontrollen oder Hygienebestimmungen | Betriebsinhaber/in, bei jur. Personen Geschäftsführung | 1 000 |
§ 6 Abs. 3 | Betreten von Spiel-, Bolzplätzen oder öffentlich zugänglichen Sportanlagen ohne Genehmigung nach § 6 Abs. 2 | Besucher/in | 100 |
§ 7 Abs. 1 | Verstoß gegen das Besuchsverbot in einer der Einrichtungen nach § 7 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 ohne Vorliegen eine Ausnahme nach § 7 Abs. 2 | Besucher/in | 250 |
§ 7 Abs. 3 | Betreten einer der in § 7 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 genannten Einrichtungen als Infizierter, Reiserückkehrer oder Kontaktperson ohne Vorliegen einer Ausnahme nach § 7 Abs. 4 | Besucher/in | 500 |
3. SARS-CoV-2 EindV LSA | Verstoß | Adressat des Bußgeldbescheids | Regelsatz in Euro |
§ 8 Abs. 1 | Betreten einer dort genannten Einrichtung ohne Vorliegen einer Ausnahme nach § 8 Abs. 2 oder 3 | Besucher/in | 250 |
§ 12 Abs. 5 | Betreten einer der in § 12 Abs. 1 Satz 1 genannten Gemeinschaftseinrichtungen als Infizierter, Reiserückkehrer oder Kontaktperson | Besucher/in | 350 |
§ 17 | Freilegen von Kampfmitteln im Sinne von § 1 Abs. 1 der Gefahrenabwehrverordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel | Betreffende(r) | 2 000 |
§ 18 Abs. 2 | Aufenthalt mit anderen als den dort genannten Personen im öffentlichen Raum | Betreffende | 250 |
§ 18 Abs. 3 | Feiern, Grillen oder Picknicken im Öffentlichen Raum für jeden Beteiligten | Jeder Beteiligte | 250 |
Hinweis:
Verstöße gegen § 18 Abs. 5 Satz 2 der 3. SARS-CoV-2 EindV LSA, also Nicht- bzw. Falschangaben über Vor-, Familien- und Geburtsnamen, den Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung sind Ordnungswidrigkeit gemäß § 111 Abs. 1 OWiG und deshalb nicht gesondert in § 20 Abs. 1 der 3. SARS-CoV-2 EindV aufgeführt. Für diese Verstöße wird im Allgemeinen ein Regelsatz von 60 Euro als angemessen angesehen.
Naja die Kohle für die Schulden, die Deutschland gerade macht, muss ja irgendwie wieder reinkommen wa? Wir sind nicht dem Staat seine Bürger, wir sind seine Ausbeute. Soll mich das böse böse Corona Virus doch in ewigen Schlaf versetzen. Dann bin ich schonmal eine Person weniger, die dem heuchlerischem Staatsverein Geld in die Röhre schiebt
Wenn du so wenig Ahnung hast, wie das mit der „Kohle“ funktioniert, solltest du nicht so große Töne spucken. Da du aber sowieso nicht verstehst, was damit gemeint ist, hilf dir (und anderen) einfach so: Verstoße nicht gegen Recht und Ordnung und schon trickst du „die da oben“ einfach aus und kannst deine „Kohle“ für dich behalten und in den Knast musst auch nicht schon wieder! Es ist ganz einfach.
Warum auch nicht? Für minimalste Reformen braucht man sonst Jahre, bei Eingriffen in Grundrechte geht das im Minutentakt. Erst vernichtet man Massenweise die Lebensgrundlage von Menschen, da kann man ihnen nachher auch wieder in die Tasche greifen. Und wieder wird es Michel geben, die hier kräftig Applaus spenden. Wenn in spätestens einem Monat auch beim Letzten durchgesickert sein wird, das all dies panischer Nonsens ist, wird man auch nur sagen “ ja aber besser als wäre was passiert“ selbst wenn es imaginär ist. Diese Regierung tut gerade alles, um die Zahlen der AfD zu verdoppeln und die muss nichtmal was dafür tun.
Läuft! Der kapitalistische Staat, aktuell jedoch aus nachvollziehbaren triftigen Grund, handelt verantwortungsbewusst und muss Abstriche an den Gewohnheiten seiner selber erzogenen Konsumenten machen und schon brennen bei Einigen die Sicherungen durch und wenden sich ab, hoffen auf die aktuell angenehm leisen Alternativlosen. Wenn das der Erich noch erleben könnte, dass einige seiner Vorhersagen aus „Der Sturz“ sich langsam zu bewahrheiten beginnen.
Panischer Nonsens?
Den nahezu alle Regierungen (ungeachtet ihrer politischen Orientierung) weltweit gleichzeitig machen, dabei die größte WIrtschaftskrise seit Jahrzehnten in Kauf nehmen, Billilonen an Werten und unzählige Firmen und damit Arbeitsplätze und potentielle Steuereinnahmen vernichten, obwohl man ihnen sonst vorwirft, nur Handlanger der Wirtschaft zu sein.
Und das alles machen die, um klein Erich die Grundrechte zu beschneiden und ihm 200€ aus der Tasche zu ziehen?
Ja, das klingt total plausibel.
Natürlich!
Das ist eine Riesen – Verschwörung vom links-grün versifften Putin, vom links-grün versifften Trump, der links-grün versifften Merkel und dem links-grün versifften Wiegand! Der Chinese sowieso! Plus Johnson (nach Überzeugungsarbeit). Und Orban erst…
Das ist ein Riesen – Ding, um Erich in seinen Rechten zu beschneiden… Oh, Mist, jetzt hat er es gemerkt…. :-/
Anmerkung: Dieser Beitrag kann Spuren von Nüssen und Ironie enthalten.
Klar, das jährliche Leichen mit Gabelstaplern in Kühlwagen fahren ist ja eine Jahrhundert alte Tradition in New York. In Italien bevorzugt man da ja seit Jahrtausenden Militär LKW. Also alles beim alten, nichts ungewöhnliches.
Finde ich gut. Selbst Hasi ist es kürzlich gedämmert, dass wir für den unverhältnismäßigen Unfug noch die nächste 30 Jahre blechen werden. Insofern ist es vernünftig, jetzt für ein paar Einnahmen zu sorgen.
na dann soll das Ordnungsamt schon mal ein Zelt auf der Ziegel- und Würfelwiese aufschlagen…
Im Südpark wird genug zu tun sein. Der gemeine Neustädter war schon immer Rebell.
Haha, du meinst den gemeinen Neustädter, der in den 60er Jahren aus allen Teilen der DDR ganz brav dem Aufruf des Zentralkommitees gefolgt und in die Chemiearbeiterstadt gezogen ist?
Du hast dabei vergessen, daß es dort, im Gegensatz zu anderen Landesteilen, neben warmen modernen Wohnungen auch gutbezahlte Arbeitsplätze gab…
Will man mit diesem Bestrafungskatalog noch mehr die Bürger einschüchtern ? Wenn es dem Bürger zu viel wird ,wird er diesen Bestrafungskatalog ignorieren und die Strafe freiwillig spenden.
Na, das ist doch endlich mal ein eine sinnvoller Vorschlag von Ihnen! Ist es Ihnen schon zuviel? Dann spenden Sie, gern! Es gibt genügend, wo Spenden benötigt werden, suchen Sie sich was aus!
PS: Auch wenn es „dem Bürger“ zuviel wird, muss er die Strafe trotzdem zahlen. Trotz Spende. Aber pssssst, das bleibt unser beider Geheimnis! 😉
Was ist eigentlich mit Partys im nicht-öffentlichen Raum? In meiner Nachbarschaft hört man in letzter Zeit viele spaßige Zusammenkünfte in verschiedenen Wohnungen.
Wenn du der Polizei nichts davon erzählst, dann wird sie es auch nicht erfahren. Hellsehen kann die nun auch noch nicht. 🙄
Dann Klingel doch mal vielleicht darfst du mit rein.
Es ist ganz wichtig, das wir so eine Verordnung haben im Haus, das Verrückte macht.
Frohe Ostern wünscht Ihnen ihre Landesregierung !
Wird nicht umsetzbar sein, da zu viele sich nicht daran halten werden, solange hier noch ähnliche Zustände wie in Italien und Spanien herrschen. Zu wenig Personal, zu viele die es nicht juckt. Bleibt nur zu hoffen, dass die sich Versammelnden kein Covid-19 haben. Bezahlen werden die das übrigens auch nicht.
Statt noch ein nicht*
Da könnte doch jetzt mal wirklich der Herr Rechtsanwalt tätig werden, und überprüfen lassen, ob solche Bußgelde überhaupt rechtens sind, weil nicht als Bundesgesetz erlassen… offenbar kan aber jeder provinzfürst jetzt schalten und walten, wie er gottgegeben das für richtig hält…
Willkommen in Absurdistan
Gott gibt da nichts, sondern der Gesetzgeber und die Verfassung der BRD. Sieh mal bei Gelegenheit in Art. 30 des Grundgesetzes, auch wenn das wahrscheinlich gar nichts nützt und du in zwei Wochen doch wieder bei Null anfängst. Aber vielleicht höhlt der stete Tropfen auch irgendwann mal deinen Stein…
Bei mir tropft nix…
Mehr als Verbote und horrende Bußgeldkataloge fällt unseren Landespolitikern und Behörden anscheinend nicht ein.
Ihr Arbeitsverweigerer, besorgt medizinisches Material, lasst Notkrankenhäuser bauen, organisiert die Krise, besetzt die Telefone beim Gesundheitsamt und anderen Behörden, setzt die zu tausenden zu Hause rumgammelnden Lehrer sinnvoll ein usw usf – anstatt immer nur neue Pamphlete zu verfassen und die Bürger zu bedrohen.
Diese Einseitigkeit alles auf dem Rücken der Bürger abzuladen und selbst nicht den eigenen Job zu tun, geht mir gehörig auf den Sack.
Das gleiche Geningele wie beim Falschparken, überhöhte Geschwindigkeit. Halte Dich an die Regeln und jeder Bußgeldkatalog zieht wirkungslos an Dir vorüber. Es ist ganz einfach, nur Mut! Alles in allem kann man mit dem Krisenmanagement zufrieden sein. Wir können sogar noch anderen Ländern helfen und Das geht eben nur, wenn der eigene Laden selber halbwegs gut läuft. ich denke, Spartakus hätte es auch so gesehen.
Klar, brav zu Hause sitzen und kuhäugig zusehen, wie Politik und Behörden komplett versagen, statt sie in den A… zu treten.
So ist er und so war er immer, der deutsche Michel.
Spartakus wäre wohl nicht so ein Lauch gewesen. 🙂
Falsch.
Der deutsche Michel sitzt nicht brav zu Hause. Der deutsche Michel geht brav arbeiten und zahlt Steuern, damit die Beamten bei 100% Gehalt zu Hause sitzen können und von ihrer exorbitanten Pension träumen.
Polemik, sinnfreie Verallgemeinerung auf alle Organisationen und Dienststellen, einfach nur traurig
Bitte mal um belastbare Beispiele für das Versagen. Aktuelle Werte repräsentativer Umfragen belegen genau Das nicht! Rummningeln tun jetzt eh nur diejenigen welche die Begriffe Demokratie, Meinungsfreiheit mit „Ich kann Tun und Lassen was ich will“ assoziieren und nun endlich einsehen müssen, dass es letztlich nur mit klaren unmissverständlichen Regeln funktioniert. Und wer das nicht schnallt fliegt vom Platz oder löhnt. Ganz einfach und gut so!
„Bitte mal um belastbare Beispiele für das Versagen.“
.
– Gibt es genug medizinisches Schutzmaterial? Nein. Viel zu spät wurde viel zu wenig getan.
– Gibt es genug einfache Masken für die Bevölkerung, um Tröpfcheninfektion in Supermärkten etc zu vermeiden? Nein, im Gegenteil, das wurde lange Zeit als „nutzlos“ propagiert, um das behördliche Versagen im Vorfeld zu kaschieren.
– Gibt es in Halle Notkrankenhäuser – außer in Zeitungsmeldungen? Wo konkret? Wieviele Betten?
– wichtige Behörden sind weder persönlich, per mail, noch telefonisch erreichbar, behaupten aber auf PK eisern das Gegenteil.
– selbst wenn man den Verdacht hat infiziert zu sein, erreicht man niemanden, wenn – nach Tagen doch – dann erfolgt der versprochene Rückruf nie
– die deutschen Behörden und die Politik haben die Pandemie viel zu lange heruntergespielt und NICHTS getan:
– der deutsche Katastrophenstab zur Pandemiebekämpfung wurde überhaupt erst am 27.2. gegründet !! In den bösen USA übrigens am 30.1. !!
– Grenzschließungen wurden verteufelt als Werk von Rassisten und selbst als sie verkündet waren, landeten unkontrolliert Flüge aus Hochrisikogebieten wie China oder Iran
– Fieberkontrolle bei der Einreise? Quarantäne der Einreisenden? Fehlanzeige – niemand kümmert sich darum. Bis heute.
– was hat eigentlich eine Behörde wie das Robert Koch Institut die ganzen Jahre getrieben, wenn sie jetzt derartig überfordert sind und nichts zur Bewältigung der Krise beitragen, was mittlerweile selbst von Virologen fassungslos zu Kenntnis genommen wird.
Täglich falsche Zahlen auf einer PK verkünden kann es ja wohl nicht sein….
und, und, und…
.
Doch halt. Zur Ehrenrettung der Behörden sei gesagt:
eines klappt sehr gut und sehr schnell: die grundgesetzlichen Freiheitsrechte der Bürger einschränken – inklusive eines detaillierten „Strafenkatalogs“, da läuft das Beamtenhirn im home office zur Hochform auf…
Nur ein keiner Ausschnitt des Versagens von Politik und Behörden, heute bei „Spiegel online“:
Zitat:
„Politikversagen
Deshalb hat Deutschland ein Maskenproblem
Die Bundesregierung hat es versäumt, genügend Schutzmasken zu besorgen. Auch deshalb verweigert sie sich nun einer Tragepflicht für alle Bürger – obwohl dies eine Lockerung der Kontaktsperre ermöglichen könnte.“
https://www.spiegel.de/politik/coronavirus-zu-wenig-schutzmasken-in-deutschland-der-stoff-der-krise-a-00000000-0002-0001-0000-000170323252
.
China war 8 Wochen vor uns, Italien 4 Wochen, man hätte lernen und agieren können – aber wir sind „hervorragend vorbereitet“. Verbal. Mit der großen deutschen Fresse.
Wer glaubt denn dieses Geschwätz???
Ich weiß nicht, was die Politiker- und Beamtengroupies hier im Forum so großartig an denen finden.
Die Reaktion auf die Krise in Deutschland ist einfach nur schlecht, unkoordiniert und für die Bürger unnötig brutal.
Differenzieren! Dieser Bußgeldkatalog und seine Grundlage sind in Teilen vollkommen überzogen… Beispiel: § 3 Abs. 2 Satz 1 Reisen aus touristischem Anlass in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt. jeder privat Beteiligte mit Wohnsitz außerhalb von Sachsen-Anhalt 400€ … auch aus Freizeitgründen… 250€
Ich würde mich darüber freuen, wenn uns die zuständige Behörde erklären kann, wo genau ein erhöhtes Verbreitungsrisiko entsteht, wenn Bürger aus Nordhausen (Thüringen) allein oder mit seiner Ehefrau in Stiege oder Güntersberge (LSA) wandern geht? Oder ein Delitzscher aus Sachsen die Dreistigkeit besitzt, allein um die Gotizsche läuft…
Immer diese Gießkannenregeln… Nicht zu Ende gedacht! Dafür gibt es wirklich keine Entschuldigung, dass ist Aktionismus!
In der „Flüchtlingskrise“ als Millionen illegaler Migranten ins Land strömten wurde uns seitens der Politik erklärt, dass es quasi unmöglich sei die deutschen Staatsgrenzen zu kontrollieren.
Jetzt – oh Wunder – ist es sogar möglich die deutschen Außengrenzen und auch innerhalb Deutschlands an den Grenzen der Bundesländer zu kontrollieren ohne dass die Polizei vor lauter Belastung zusammenbricht.
Man hat also keine Bewegungsfreiheit mehr (deurschlandweit) und darf auch nicht mehr Freunde und Bekannte sehen (auch nicht nur eine Person), denn die wohnen in vielen Fällen (auch bei mir), außerhalb von S-A, das ist alles bei weitem schon über meiner Toleranzgrenze, es reicht irgendwann auch mal!
Auch danke, dass man die Leute überfordert so zurücklässt, mit doppelter Belastung (Homeschooling, HomeOffice)
Sorry, musste ich einfach mal losgeworden sein.
Gilt dieser bußgeldbescheid ab montag den 20.4.20 noch ?