Jugendliche überfallen Autofahrer in Eisleben und fahren mit seinem geraubten Auto bis nach Halle

Am Freitagabend wurde einem Fahrzeugführer (31) durch zwei Jugendliche, die dieser zuvor bis zur Gerbstedter Chaussee gefahren hatte, unter Gewaltandrohung mit Vorhalt einer Waffe das Auto und persönliche Gegenstände abgenommen, darunter auch dessen Mobiltelefon. Man ließ den Beraubten zurück und fuhr mit dem PKW davon. Der PKW konnte im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen noch in der Nacht in Halle (Saale) aufgefunden werden.

Ein 16-Jähriger aus Mansfeld wurde dort vorläufig festgenommen. Er befindet sich nach Vorführung bei Gericht am Samstag in Untersuchungshaft. Der andere mutmaßliche Tatbeteiligte (17) aus Eisleben wurde ermittelt und befindet sich auf freiem Fuß. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen dauern an.


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13 Kommentare

  1. Detlef sagt:

    Müssten beide in Knast

  2. A.W. sagt:

    Ich habe kein Verständnis dafür, dass die beiden nicht im Gefängnis sitzen. Die Strafen müssen deutlich abschrecken.

    • Moment sagt:

      Ohne Urteil? Schwierig. Vielleicht nach der nächsten Wahl…

      • Recht & Ordnung sagt:

        Was willst du immer mit einem Urteil?

        Im Strassenverkehr sind die Strafen klar geregelt:

        – 20 km/h zu schnell
        – Mit 1,5 Promille Alkohol
        – Ohne Führerschein
        – Vorfahrt missachtet

        Usw. usf.

        Da gibt es kein überflüssiges Gerichtsverfahren sondern nur 1 Schreiben, wo dem Delinquenten alles erforderliche mitgeteilt wird.

        Man müsste das Strafrecht entbürokratisieren und modernisieren, dann könnte man es analog handhaben.

        Ganz einfach!

        • Knete sagt:

          Willkommen in der Steinzeit!

        • JoKo sagt:

          Du musst schon unterscheiden zwischen Ordnungwidrigkeit und Strafsache.
          Und selbst verständlich kannst du bei all diesen Dingen Widerspruch einlegen und die Sache von einem Gericht klären lassen.
          Wieso die beiden nicht in den Kahn gehen, liegt auf der Hand. Sie haben einen festen Wohnsitz wo sie angetroffen werden können. Außerdem sind sie noch minderjährig und der Sachverhalt muss ohnhin erst einmal aufgeklärt werden. Vielleicht hat sich die Sache ja auch ganz anders zugetragen, als der 31 jährige behauptet.
          Was sollte es dann bringen jemanden in den Knast zu stecken, der vielleicht gar nichts gemacht hat.
          Oder kann ich auch behaupten dass du eine Straftat begangen hast und man steckt dich gleich in den Kahn? Wäre dir das lieber? So ohne Ermittlungen, Verhandlung und ohne Urteil? Wie Moment schon schrieb, das ist aber genau das was Blauwähler wollen. Bis sie dann mal selbst dran sind weil sie dir falsche Augenfarbe, die falsche Hautfarbe, die falsche Herkunft oder auch nur etwas falsches gesagt haben.

        • Irina sagt:

          „Da gibt es kein überflüssiges Gerichtsverfahren“

          Was glaubst, was nach einem Widerspruch passiert. Antworte nicht. Kommt ehs nichts sinnvolles…

          „Man müsste das Strafrecht entbürokratisieren und modernisieren, dann könnte man es analog handhaben.“

          Und warum machst du das nicht? Du laberst immer nur, vor allem dummes Zeug.

        • Zapp sagt:

          Bist du Jurist und arbeitslos?

  3. Quappe sagt:

    Es sind mehrere Straftaten.. schwerer Raub (da eine Waffe im Spiel war), fahren ohne Führerschein, ev unter Alkohol oder Drogen..

  4. Quappe sagt:

    1. Schwerer Raub ( Waffe war ja im Spiel.
    2. Fahren one Führerschein
    3. ev unter Alkohol oder Drogen

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