Jugendlicher mit Drogenutensilien in der Südstadt erwischt

Polizei - Symbolbild

4 Antworten

  1. Kerkermeister sagt:

    Sofort Jugendarrest!

  2. Rumpelrolf sagt:

    Danke. Damit ist die Stadt wieder ein bisschen sicherer.

  3. Martin sagt:

    Warum sowas in die Medien gelangt als wäre der Junge ein verbrecher

    • Frodo sagt:

      BTM-Vergehen sind keine OWi, sondern nach StGB. Klingelt’s da bei dir?

      • Friedfisch sagt:

        Ne, klingelt nicht.

        Mir ist ein harmloser Kiffer lieber, als ein Gangster, der nachts bei mir in der Bude steht. Und zwar ungefähr 1000 Mal lieber.

        Entsprechend sollte auch das Strafmass bemessen werden.

        • Malte sagt:

          Strafmaß ist doch nun wieder ne ganz andere Geschichte, aber du hast den Unterschied zwischen OWi und StGB noch immer nicht begriffen… und auch den Ablauf nach StPO nicht: Gesetz, Anzeige, StA-Ermittlungen und Anklage, Prozess, oder Einstellung wg Geringfüigkeit oder Anklage und Einstellung wg Geringfügigkeit oder gegen Strafbefehl oder nach 153…

        • Sandra sagt:

          Wegen einer Teenie Socke ist es auch nicht viel mehr sicherer… War’s ein deutscher?

        • damitsindwirnichtdieeinzigen sagt:

          „Mir ist ein harmloser Kiffer lieber, als ein Gangster, der nachts bei mir in der Bude steht. Und zwar ungefähr 1000 Mal lieber.

          Entsprechend sollte auch das Strafmass bemessen werden.“

          Zustimmung!

    • Frohe Zukunft sagt:

      Zumindes eine Vorstufe zum Verbrecher hat er schon erklommen.
      Mit 15.
      „Respekt“
      Sollte man mal ein Jahr einsperren.

      • 0812er sagt:

        Eher wohl Dich. Anhand deines Pseudonyms könnte man ja dingfest machen das du an Verbrechen in der Vergangenheit beteiligst war. Darüber gibt es gerade in der Mediathek von 3sat eine gute Reportage die es auf den Punkt bringt. [Verlorene Kindheit – weggesperrt in der DDR]

    • individuum sagt:

      DU gibst doch an, dass DU bei dubisthalle bist!

  4. Opium sagt:

    Vielleicht ein Dealer?

  5. Lässt die Eier abkühlen! sagt:

    So’n Aufriss wg. ein paar Krümeln Cannabis. Wenn der sonst kein Dreck am Stecken hat, ist das ein lieber Junge, obwohl 15 J. für Cannabis ein bisschen früh ist.

    Da gibt’s schlimmere Verbrecher, als den 15-jährigen. Typen, die schon 20 Mal wegen Körperverletzung und Diebstahl aufgefallen sind und immer noch frei rumlaufen.

    • Frodo sagt:

      Gewiss, aber Gesetz ist nun mal nicht für Dudeldei. Und die Polizei ist nun mal nicht für Ermittlung und Anklage zuständig; nennt man Gewaltenteilung. Du bringst da gern einige durcheinander.

  6. aka electric sagt:

    Anhaftungen.
    Nimm morgens ein Blatt mehr!

  7. Hhe sagt:

    Mit 15 ist man wohl schon jugendlich? Kind vielleicht