Juristisches Hickhack um Passendorfer Feuerwehr

Das juristische Tauziehen zwischen ehemaligen und noch aktiven Feuerwehrleuten und der Leitung der Freiwilligen Feuerwehr Passendorf in Halle nimmt kein Ende: Nachdem Ende März dieses Jahres ein 24 Jahre alter Feuerwehrmann erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht der Saalestadt den Bestand seiner Mitgliedschaft eingeklagt hatte sowie Ende August im Alleingang durch die Wehrleitung verhängte Hausverbote auf richterliche Anordnung vom Rechtsamt der Stadt zurückgezogen werden mussten, drohen nun weitere juristische Auseinandersetzungen zwischen bereits geschassten sowie mit dem Rauswurf bedrohten Mitgliedern und der Wehrleitung um Chef Marcel Gerlach und dem ehemaligen Berufsfeuerwehrmann Wolfgang Tratz als dessen Stellvertreter.
Der bis zu seiner Wahl in Führungsfragen unerfahrene Gerlach leitet die Wehr erst seit November 2014 und gilt innerhalb der Feuerwehr Halle aus mehreren Gründen – darunter undurchsichtige Finanztransaktionen, intransparente Personalpolitik und deshalb anhängige Gerichtsverfahren – als äußerst umstritten. Sein Stellvertreter Tratz ist Pensionär der Berufsfeuerwehr und nach Informationen dieses Blogs bis zu seinem Ruhestand kaum mit einer freiwilligen Feuerwehr in intensivem dienstlichem Kontakt gewesen. Sein Amt übernahm er kommissarisch, nachdem der eigentliche stellvertretende Wehrleiter vor wenigen Wochen seinen Hut nahm – im Zwist mit Gerlach.
Der wird nach Informationen dieses Blogs trotz mehrerer Pleiten vor Gericht nicht müde, Mitgliedern, die ihm nicht genehm sind, mit dem Rauswurf zu drohen und wichtige Einsatzkräfte vom Dienst zu suspendieren. Aus diesem Grund musste nun auch der ehemalige Jugendfeuerwehrwart die Rechtsanwaltskanzlei Kühlborn und Möller mit seiner Vertretung beauftragen. Die Anwälte hatten bereits mehrfach ehemalige und aktive Einsatzkräfte der Feuerwehr Halle-Passendorf erfolgreich vertreten. Der Jugendbetreuer war zuvor bereits von seinem Amt zurückgetreten – ebenfalls im Streit mit Wehrleiter Gerlach.
Es folgte die Suspendierung der ausgebildeten Führungskraft und noch dazu eine Auseinandersetzung um von der Stadt geleistete Aufwandsentschädigungen für das Ehrenamt als Jugendfeuerwehrwart. Das Geld, rund 500 Euro, wurde rund ein Jahr lang nicht auf das Konto des Hallensers überwiesen, obwohl er mehrfach gegenüber Gerlach darauf hingewiesen und die ihm zustehende Entschädigung verlangt habe, wie zu erfahren war. Die Auseinandersetzung musste ebenfalls von Anwälten und dem städtischen Rechtsamt geklärt werden. Die Stadt lenkte zähneknirschend ein und überweist nun, offenbar einer weiteren Klage vorbeugend, das Geld an den suspendierten Feuerwehrmann. Wohin die Aufwandsentschädigung tatsächlich in den vergangenen Monaten überwiesen wurde, das ist aber ungeklärt. Offen ist auch, ob ein strafrechtlicher Hintergrund etwa der Untreue oder Unterschlagung geprüft werden muss.
Wehrleiter Gerlach nimmt aber offenbar auch in Kauf, dass seine Einheit nach und nach zerbröselt. Sein ehemaliger Stellvertreter hat sein Ehrenamt inzwischen komplett aufgegeben und ist wegen der andauernden Zwistigkeiten in der Wehr ausgetreten. Ebenso, wie ein weiteres Einsatzmitglied vor wenigen Tagen im Zuge einer Hauptversammlung, die einzig zum Ziel hatte, zwei Mitglieder der Ortsfeuerwehr auszuschließen. Unter anderem wurde der Fall des 24-Jährigen besprochen, dem nach seinem Erfolg vor dem Verwaltungsgericht um den Bestand seiner Mitgliedschaft nun der Ausschluss droht. Er war zunächst ausgetreten, hatte dann aber doch einen Rückzieher vom Rückzug gemacht. Die Berufsfeuerwehr als von der Stadt beauftragte Fachaufsicht war jedoch der Meinung, dass die Kündigung sofort bindend war. Das Verwaltungsgericht hatte diese Meinung der Stadt Halle bereits für nichtig erklärt. Wie zu vernehmen ist, muss sich die zuständige Kammer der Behörde noch auf weitere Verfahren einrichten.
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