Kein TÜV für nicht nachgerüstete Dieselautos
Dieselautos, die im Abgasskandal nicht nachgerüstet worden sind, bekommen zu Recht keine TÜV-Plakatte. Das hat das Verwaltungsgericht Halle entschieden.
Der Prüfer hatte den Mangel „812 E Motormanagement-/Abgasreinigungssystem – Ausführung unzulässig“ in seinen Bericht geschrieben. Die Plakatte gibt es nur, wenn Hauptuntersuchung festgestellt wird, dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist, so das Gericht. „Werden bei der Hauptuntersuchung an dem Fahrzeug Mängel festgestellt, so hat der Prüfingenieur diese zu beurteilen und entsprechend der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erlassenen Richtlinie einzuordnen. Handelt es sich danach um einen erheblichen Mangel, so ist dieser im Prüfbericht einzutragen“, heißt es weiter. Eine Prüfplakette dürfe nicht erteilt werden. Der Halter sei verpflichtet, diesen Mangel unverzüglich beheben zu lassen und das Fahrzeug bis zum Ablauf von einem Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung erneut vorzuführen.
Beim betroffenen Fahrzeug handelt es „nach der Richtlinie um einen erheblichen Mangel, den der Antragsteller auch nicht bestreitet“, führt das Gericht weiter aus. „Soweit er geltend macht, dass er beim Amtsgericht Halle Klage gegen den Verkäufer des Fahrzeuges auf Rücknahme des mangelhaften Pkws erhoben habe und dadurch gehindert sei, den streitbefangenen Mangel zu beseitigen, ist dies im Rahmen der Hauptuntersuchung rechtlich unerheblich. In diesem Verfahren spielt allein die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges eine Rolle. Der Prüfer hat festzustellen, ob das Fahrzeug mit den Vorschriften der StVZO und deren Anlagen im Einklang steht. Ist dies nicht der Fall, hat er die Plakette zu versagen.“
Nach Ansicht des Gerichts sind auch wirtschaftliche Interessen des Fahrzeughalters unbeachtlich. „Dementsprechend kann der Antragsteller auch nicht damit durchdringen, die Teilnahme an der Rückrufaktion sei unzumutbar, weil sein Fahrzeug beschädigt und einen Wertverlust erleiden könnte oder die Dauerhaltbarkeit, die Geräuschentwicklung und der Kraftstoffverbrauch negativ beeinflusst werden könnten.“
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