Keller, Arztpraxen, Büros: Prozess am Landgericht gegen Einbrecher
Am Landgericht Halle startet heute der Prozess gegen einen 42-Jährigen. Ihm werden 10 Fälle des besonders schweren Diebstahls zur Last gelegt.
Im April 2023 soll der Angeklagte in ein Bürogebäude in Halle eingebrochen sein. In den Büroräumen habe er mehrere verschlossene Schränke aufgehebelt und aus diesen 543,14 Euro Bargeld, aus einer Geldkassette 513,66 Euro Bargeld sowie eine Kreditkarte entwendet. An einem weiteren Tag im April 2023 soll er in den Keller eines Mehrfamilienhauses in Halle eingebrochen sein und aus diesem ein E-Bike im Wert von 3.199,00 Euro entwendet haben. Im Mai 2023 soll er in ein Bistro in Halle eingebrochen sein und mit einem Brecheisen mehrere Spiel- und einen Zigarettenautomaten aufgehebelt haben. Aus den Spielautomaten habe er insgesamt 7.000,00 Euro Bargeld, aus dem Zigarettenautomaten 2.000,00 Euro Bargeld sowie aus dem Bistro einen Laptop im Wert von 400,00 Euro, eine Alarmanlage im Wert von 200,00 Euro, das Kassensystem im Wert von 7.000,00 Euro und Bargeld in Höhe von 950,00 Euro entwendet. Im Juli 2023 soll der Angeklagte in ein Ärztehaus in Halle eingebrochen sein und aus einer Allgemeinarztpraxis eine Geldkassette mit ca. 430,00 Euro Bargeld und aus einer Kinderarztpraxis ca. 38,00 Euro Bargeld entwendet haben. Im August 2023 sei der Angeklagte in eine Zahnarztpraxis in Halle eingebrochen und habe aus dieser einen Laptop im Wert von ca. 100,00 Euro mitgenommen. Im Anschluss habe er sich in den Fahrradkeller des Hauses begeben und dort ein Fahrrad im Wert von 299,00 Euro entwendet. Ebenfalls im August soll der Angeklagte in die Büroräume eines Bürogebäudes eingedrungen sein, indem er ein Fenster aufgehebelt habe. Dort soll er ein Schlüsselbund, ein Smartphone sowie zwei Füller einer Luxusmarke mit einem Wiederbeschaffungswert von etwa 800,00 Euro entwendet haben. Im Oktober 2023 soll der Angeklagte in eine Physiotherapiepraxis in Halle eingebrochen sein und aus dieser 5.014,72 Euro sowie spezielle Arbeitsmittel der Physiotherapeuten entwendet haben. Im April 2024 soll der Angeklagte abermals in den Keller eines Mehrfamilienhauses eingebrochen sein und aus diesem ein Schlüsselset sowie zwei Fahrraddisplays von zwei E-Bikes entwendet haben. Nur zwei Tage später soll der Angeklagte mit einem bisher unbekannten Mittäter erneut in die Kellerräume eines Mehrfamilienhauses in Halle eingedrungen sein und aus diesen ein E-Bike im Wert von ca. 700,00 Euro sowie ein Trekkingrad im Wert von 841,08 Euro gestohlen haben.
Der Angeklagte hat die letzte der ihm vorgeworfenen Taten eingeräumt und darüber hinaus von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Besonders schwerer Diebstahl wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
„…eine Alarmanlage im Wert von 200,00 Euro…“
war das die installierte anlage?
Was gibt’s da zu verhandeln? Ist nur Zeitverschwendung! 👎
5 Jahre. Ab dafür. Fertig.
Passt scho‘ irgendwie. 👍
Für rechtsstaatlichkeit hast du wohl eher nichts übrig… Mal sehen, wie dir dann Diktatur gefällt—
Der Artikel liest sich wie eine Textaufgabe in Mathe.