Kellereinbrecher gestellt – er hatte auch Heroin dabei, sein Mountainbike war geklaut
Am Mittwoch den 01.05.2024, gegen 09:15 Uhr, bemerkte ein namentlich bekannter Zeuge einen Kellereinbruch in einem Mehrfamilienhaus im Bereich Richard-Wagner-Straße in Halle (Saale). Der 29-jährige Beschuldigte konnte in unmittelbarer Nähe des Tatortes durch Polizeibeamte gestellt und vorläufig festgenommen werden. Im Rahmen der Durchsuchung wurden bei dem Beschuldigten verschiedene Einbruchswerkzeuge und ein griffbereites Messer aufgefunden und sichergestellt. Weiterhin wurden bei der Durchsuchung eine nicht geringe Menge Heroin aufgefunden und beschlagnahmt. Zur weiteren Durchführung polizeilicher Maßnahmen wurde der 29-Jährige in den Zentralen Polizeigewahrsam der Polizeiinspektion Halle (Saale) verbracht.
Im Hausflur des Mehrfamilienhauses konnte ebenfalls ein Mountainbike Canyon aufgefunden werden, mit welchem der 29-Jährige am Tatort erschien. Während der Tatortsicherung erschien ein Geschädigter bei den Polizeibeamten, welchem zuvor sein Fahrrad im Bereich Große Brunnenstraße in Halle (Saale) durch einen unbekannten Täter entwendet wurde und er dieses Fahrrad mittels Tracking im Bereich des Mehrfamilienhauses geortet hat. Das durch den Beschuldigten mitgeführte Mountainbike konnte dem Geschädigten nach der Spurensuche und –Sicherung durch die Kriminaltechnik übergeben werden. Nach weiteren intensiven Ermittlungen soll am heutigen Tag über die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) beim zuständigen Amtsgericht Halle (Saale) ein Untersuchungshaftbefehl beantragt werden.
Die gegen den Beschuldigten eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungen dauern zum jetzigen Zeitpunkt an. Das Polizeirevier Halle (Saale) wurde in seinen polizeilichen Maßnahmen durch einen Fährtenhund der Polizeiinspektion Dessau-Roßlau unterstützt.
„Nach weiteren intensiven Ermittlungen soll am heutigen Tag über die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) beim zuständigen Amtsgericht Halle (Saale) ein Untersuchungshaftbefehl beantragt werden.“
Warum ist das immer so kompliziert? Wäre es nicht viel einfacher, der diensthabende Polizist ruft direkt im Knast an und wenn eine Zelle frei ist, wird der Delinquent ganz unbürokratisch mit der grünen Minna rübergefahren. Da muss man doch keinen Papierkrieg für machen!
Ja, der blöde Rechtsstaat immer. War so schön in der DDR. Warum gibts die eigentlich nicht mehr.
Ich sag es immer wieder gern: Lesen bildet. In diesem falle ist es die StPO. Rechtsstaat halt…
Sollte ein Zeuge nicht immer namentlich bekannt sein?
Wär schön, ne? Aber mit etwas überlegen kommst du drauf, warum das nicht immer der Fall ist, „Gucki“ aus dem Internet. 😉
„…bemerkte ein namentlich bekannter Zeuge…“
Genau. Das ist der schöne Fall. „Gucki aus dem Internet“ wunderte sich, ob das nicht immer so ist. Und manchmal ist das nicht so. „Gucki aus dem Internet“ ist da wohl schon weiter als du. 🙂
Jemand der Zeugnis ablegt, ist in der Regel auch namentlich bekannt. Tut er das nicht, ist er lediglich Beobachter. Aber das sind Feinheiten der Sprache, die man nicht unbedingt im Internet lernt.
Wenn das die Regel ist, gibt es wohl auch Ausnahmen.
Du hast meinen Kommentar gesehen und darauf geantwortet, also etwas wahrgenommen und Zeugnis darüber abgelegt. Du bist Zeuge. Aber weder weiß ich dadurch, wie du heißt, noch weißt du, wie ich heiße.
Weg und in den Bau.
Beides geht nicht.