Kellereinbrecher gestellt – er hatte auch Heroin dabei, sein Mountainbike war geklaut

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  1. Pragmatiker sagt:

    „Nach weiteren intensiven Ermittlungen soll am heutigen Tag über die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) beim zuständigen Amtsgericht Halle (Saale) ein Untersuchungshaftbefehl beantragt werden.“

    Warum ist das immer so kompliziert? Wäre es nicht viel einfacher, der diensthabende Polizist ruft direkt im Knast an und wenn eine Zelle frei ist, wird der Delinquent ganz unbürokratisch mit der grünen Minna rübergefahren. Da muss man doch keinen Papierkrieg für machen!

  2. Gucki sagt:

    Sollte ein Zeuge nicht immer namentlich bekannt sein?

    • bezeuge meine Antwort sagt:

      Wär schön, ne? Aber mit etwas überlegen kommst du drauf, warum das nicht immer der Fall ist, „Gucki“ aus dem Internet. 😉

      • lesen lernen sagt:

        „…bemerkte ein namentlich bekannter Zeuge…“

        • wer bin ich sagt:

          Genau. Das ist der schöne Fall. „Gucki aus dem Internet“ wunderte sich, ob das nicht immer so ist. Und manchmal ist das nicht so. „Gucki aus dem Internet“ ist da wohl schon weiter als du. 🙂

      • Gucki sagt:

        Jemand der Zeugnis ablegt, ist in der Regel auch namentlich bekannt. Tut er das nicht, ist er lediglich Beobachter. Aber das sind Feinheiten der Sprache, die man nicht unbedingt im Internet lernt.

        • fein gesprochen - jetzt nur noch verstehen sagt:

          Wenn das die Regel ist, gibt es wohl auch Ausnahmen.

          Du hast meinen Kommentar gesehen und darauf geantwortet, also etwas wahrgenommen und Zeugnis darüber abgelegt. Du bist Zeuge. Aber weder weiß ich dadurch, wie du heißt, noch weißt du, wie ich heiße.

  3. Gitterbert sagt:

    Weg und in den Bau.

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