Kiffen am Steuer: Bundesrat beschließt THC-Grenzwerte, Cannabis als Fahranfänger verboten, höhere Strafen im Zusammenspiel mit Alkohol
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Nachdem im März die Legalisierung von Cannabis den Bundesrat passiert hat, billigte die Länderkammer im Plenum am 5. Juli 2024 damit zusammenhängende verkehrsrechtliche Gesetzesänderungen.
THC-Grenzwert
Für die Feststellung der Fahrtüchtigkeit schreibt das Straßenverkehrsgesetz nun erstmalig einen zulässigen Tetrahydrocannabinol (THC)-Grenzwert im Blutserum fest. Ging die Rechtsprechung bisher von einem Grenzwert von 1,0 ng/ml aus, sieht das Gesetz nun einen Wert von 3,5 ng/ml THC vor. Wer diesen überschreitet und ein Fahrzeug führt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld bis 3.000 € rechnen.
Der Wert von 3,5 ng/ml wurde von einer Expertengruppe aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei empfohlen. Er entspräche der Wirkung nach einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille, heißt es in der Gesetzesbegründung. Unterhalb der Schwelle könne bei Cannabiskonsum noch kein allgemeines Unfallrisiko angenommen werden.
Verschärfungen und Ausnahmen
Wer den Grenzwert überschreitet und dazu noch Alkohol konsumiert hat, muss mit einem noch höheren Bußgeld rechnen. Für Personen, die THC bestimmungsgemäß als Teil eines verschriebenen Arzneimittels einnehmen, gelten allerdings weder die Grenzwertregel noch die Verschärfung für die Kombination mit Alkohol.
Generelles Verbot in der Probezeit
Fahranfängerinnen und Fahranfängern in der Probezeit sowie jungen Fahrern unter 21 Jahren ist THC am Steuer – genau wie es bereits für Alkohol gilt – generell untersagt.
Wie es weitergeht
Die Gesetzesänderungen können nun ausgefertigt und verkündet werden und treten nach der Verkündung in Kraft.
Ich bin für 0,0 sowohl für Auto und Radfahrer.
Wer kifft und trinkt kann Öffis nutzen . Basta
Das „Basta“ an dieser Stelle ist total dämlich. Basta bedeutet nämlich sozusagen „Ende der Diskussion, ich habe entschieden“.
Basta könntest Du sagen, wenn Du das alleine entscheiden könntest, kannst Du aber nicht. Das kann sowieso niemand alleine entscheiden. Du kannst auch die Diskussion, weder hier noch sonst, beenden.
Also: Deine Meinung ist Deine Meinung, aber Basta hast DU nicht zu bestimmen.
Interpretation Klasse und aus dem Zusammenhang gerissen
Beides zusammen geht nicht.
So easy wir sie sich das vorstellen ist es nicht, ist es selten. THC lässt sich noch lange nachweisen, obwohl das letzte Kiffen schon eine Weile her ist und es absolut gar keine Wirkung mehr gibt.
Und wenn sie eine Packung Weinbrandbohnen gegessen haben können sie sich 0,0 auch schenken.
Wie immer ist dir Verhältnismäßig zu wahren. Also nichts mit Basta.
„So easy wir sie sich das vorstellen ist es nicht, ist es selten. THC lässt sich noch lange nachweisen, obwohl das letzte Kiffen schon eine Weile her ist und es absolut gar keine Wirkung mehr gibt.“
Ist dieser Wert dann auch im Blut nachweisbar? Oder nur durch eine Haarprobe oder andere Tests?
Dann sollten manche Fahrschüler ihre Fahrschullehrer mal besser nicht als Vorbild nehmen. ^^
Aber ich schließe mich Karl an. 0,0 egal ob Alkohol oder Cannabis für Auto- und Radfahrer.
Wenn schon, denn schon, auch für Fußgänger! Gleiches Recht für alle!