Kita-Gebühren in Halle bleiben gleich
Die Kosten für die Elternbeiträge in Kitas und Horten bleiben gleich. Es wird keine Erhöhung geben, so die Stadtverwaltung. Allerdings auch keine Senkung, so wie aktuell in Magdeburg geplant ist.
„Die Stadtverwaltung wird den Gremien des Stadtrates vorschlagen, die Beitragssätze, die Eltern für die Betreuung ihrer Kinder in Kita und Hort zu zahlen haben, ohne Erhöhungen fortzuführen“, sagt die Beigeordnete für Bildung und Soziales, Katharina Brederlow.
So sollen die Beitragssätze für die Betreuung in der Kinderkrippe (bis Vollendung des dritten Lebensjahres) auch weiterhin gestaffelt je nach Betreuungszeit zwischen 118 und 226 Euro pro Monat liegen. Für den Kindergarten (4. Lebensjahr bis Einschulung) gilt weiterhin die Staffelung zwischen 86 und 174 Euro und für die Hortbetreuung eine Staffelung von 58 bis 66 Euro.
Die Stadtverwaltung wird den Gremien des Stadtrates im Juni 2019 zwar eine Änderung der „Satzung über Kostenbeiträge für die Nutzung der Kindereinrichtungen und Kindertagespflegestellen in der Stadt Halle (Saale)“ und eine Änderung der „Satzung über den Besuch von Kindertageseinrichtungen der Stadt Halle (Saale)“ vorlegen. Die Änderungen resultieren jedoch aus der 5. Novellierung des Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA). Demnach muss künftig die stündliche Staffelung der Hortbetreuung neu geregelt und nach der fünften Betreuungsstunde während der Ferien eine stündliche Staffelung der Hortbetreuung angeboten werden. Während der Schulzeiten soll für Schulkinder nach der vierten Betreuungsstunde eine stündliche Staffelung angeboten werden. Im bisherigen KiFöG LSA gab es eine solche
Regelung nicht.
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