Kita-Streik: Eltern bekommen Gebühren zurück

Wenn Kitas wegen eines Streiks geschlossen sind, sollen Eltern künftig die Gebühren erstattet bekommen. Bereits vor einem Jahr wurde im Stadtrat darüber heftig diskutiert, es gab Anträge der Stadtratsfraktionen, aber keine Mehrheit.
Nun hat die Stadtverwaltung kurzfristig einen neuen Entwurf für die „Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen“ eingebracht. „Bei streikbedingten Schließzeiten wird der Kostenbeitrag erlassen, sofern keine Ersatzbetreuung angeboten werden kann“, heißt es darin. Die Änderung kommt überraschend, denn bereits seit einem Jahr wird in den Ausschüssen über die Satzung diskutiert. Einen Tag vor der erneuten Behandlung im Hauptausschuss wurde nun die besagte Änderung vorgelegt. Der Passus „Der Kostenbeitrag ist in voller Höhe auch während der Betriebsferien, streikbedingter Schließung oder anderen Schließzeiten der Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle sowie bei Urlaub oder Erkrankung der Tagespflegeperson zu entrichten“, wird um die „streikbedingte Schließung“ gekürzt. Letztendlich muss aber der Stadtrat noch zustimmen.
Vor drei Jahren hatten die Erzieher des Eigenbetriebs Kita an insgesamt 15 Tagen gestreikt. Dadurch waren mehr als 80.000 Euro Gebühren eingenommen worden, obwohl die Kitas geschlossen waren.
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