Klage gegen verkürzte Genesenen-Bescheide: Halle akzeptiert Urteil und geht nicht in Berufung – Bescheide werden angepasst
Das Verwaltungsgericht Halle (Saale) hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes am 16. Februar 2022 einem Eilantrag stattgegeben und vorläufig festgestellt, dass der Genesenenstatus trotz der am 15. Januar 2022 geänderten COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung für einen Zeitraum bis sechs Monate nach dem PCR-Test fortbesteht.
Die Stadt Halle (Saale) akzeptiert diese Entscheidung und geht nicht in die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt.
Die Stadt Halle (Saale) hat den Wortlaut der Nachweise, die den genesenen Bürgern zugesandt wurden, zwischenzeitlich für alle neuen Fälle angepasst. Die im Nachweis der Stadt angegebenen Daten weisen nicht mehr die Gültigkeit des jeweiligen Genesenennachweises aus, sondern sollen den Genesenen lediglich als Hilfestellung dienen.
Die Fälle, in denen Personen seit Mitte Januar noch einen Genesenennachweis erhalten haben, in denen lediglich zeitliche Angaben dazu enthalten waren, wann der positive Test 28 Tage bzw. 90 Tage zurückliegt, werden im Laufe der kommenden Woche neue Nachweise erhalten, in denen auch Angaben dazu enthalten sind, an welchen Tagen der PCR-Test 180 Tage bzw. sechs Monate zurückliegt.
Jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich in einer Apotheke, die diesen Service anbietet, ein
digitales Genesenenzertifikat (= Genesenennachweis) kostenfrei ausstellen zu lassen. Hierzu müssen lediglich der von der Stadt zugesandte Nachweis und ein Personalausweis (oder ein anderes gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild) vorlegt werden.
Die Apotheken stellen aus technischen Gründen bis auf weiteres für alle genesenen Personen Genesenenzertifikate für einen Zeitraum von 180 Tagen nach dem PCR-Test aus. Hierbei erfolgt aktuell keine Differenzierung von geimpften und ungeimpften Corona-Infizierten.
„Klage gegen verkürzte Quarantäne-Bescheide: Halle akzeptiert Urteil und geht nicht in Berufung – Bescheide werden angepasst“
Die Überschrift ist verwirrend, denn es geht doch eher um Genesenenbescheide.
Haha, jetzt treten sie in ihre eigene Sch… 😂👍 Weiter so.
Wie das? Am Montag von vor 3 Wochen hieß es auf der Ronnydemo noch, die Gerichte würden dem Treiben untertänigst zuschauen. Und noch im Dezember wurde gefordert, die RichterInnen müssten ebenso durch das Volk bestraft und abgeurteilt werden (wie die restlichen 90% der Bevölkerung auch). Woher auf einmal der Sinneswandel. Schon keine Lust mehr auf Revolution? Da wurde doch der Volkssturm so pathetisch angekündigt. Und jetzt passiert nüscht. Lame.
Namensklauer sind so assi.
Der/die/das hat keinen richtigen Job und muss uns daher mit pseudointellektuellen Ergüssen auf die Nerven gehen. So richtig steht es aber auch nicht zu seinem Geschreibsel, sonst würde es sich mal eigene Namen überlegen.
Vor allem kann die Stadt gar nichts dafür. Der Bund hat bei der Richtlinienänderung geschlampt, die Stadt ist nur ausführendes Organ einer übertragenen Aufgabe gewesen.
Und wann wird der ob rehabilitiert? Wann endlich, das Volk will das
Weiß jemand welcher Anwalt war es?
Ggf. beim Gericht anrufen und erfragen. Solche Urteile sind ja öffentlich.
https://fragdenstaat.de/a/241624
Am besten nochmal halbieren! Maximal 1,5 Monate
Hier die Originalpressemeldung:
https://vg-hal.sachsen-anhalt.de/aktuelles/pressemitteilungen/?tx_tsarssinclude_pi1%5Buid%5D=263804&tx_tsarssinclude_pi1%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_pi1%5Bcontroller%5D=Static
Aktenzeichen ist VG Halle, Beschluss vom 16. Februar 2022 – 1 B 41/22 HAL –
Richtig so! Es gibt offenbar doch noch Juristen mit unabhängiger Meinung und vor allem einem Arsch in der Hose. Dem Tierarzt und seiner Paranoiabehörde müssen Grenzen aufgezeigt werden.