Kommunale Arbeitgeber zu Tarifverhandlungen im Nahverkehr Sachsen-Anhalt: Forderungen nicht finanzierbar, Prüfaufträge zu Angebotsreduzierungen
Der Kommunale Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt (KAV) und die Gewerkschaft ver.di sind am gestrigen Mittwoch zur zweiten Runde der Tarifverhandlungen zum Spartentarifvertrag Nahverkehr Sachsen-Anhalt (TV-N LSA) sowie zum Tarifvertrag für Auszubildende zusammengekommen.
Der KAV betonte zu Beginn der Verhandlungen seine klare Bereitschaft zu konstruktiven Gesprächen und stellte dabei klar: Die vorhandenen guten Arbeitsbedingungen im ÖPNV sind keine Verhandlungsmasse, sondern ein zentrales Anliegen der kommunalen Arbeitgeber. Attraktive Arbeitsplätze sind Voraussetzung für einen leistungsfähigen Nahverkehr – gerade in Zeiten des demographischen Wandels. Gleichzeitig müssen Verbesserungen wirtschaftlich tragfähig sein und dürfen nicht zu Lasten der Fahrgäste oder der kommunalen Haushalte gehen. Die von ver.di erhobenen Forderungen verursachen eine weiterführende massive Kostensteigerung von mehr als 8 Prozent, die unter den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht finanzierbar sind.
Die betroffenen Verkehrsunternehmen in Sachsen-Anhalt sind kommunale Unternehmen. Sie werden maßgeblich durch Städte und Landkreise finanziert, die den öffentlichen Personennahverkehr bestellen. Diese Kommunen stehen selbst unter erheblichem Haushaltsdruck. Sie verfügen über keinen zusätzlichen finanziellen Spielraum mehr und können eine eigenbestimmte Selbstverwaltung nicht mehr organisieren.
Aus diesem Grund haben bereits jetzt Aufgabenträger Prüfaufträge an Verkehrsunternehmen erteilt, um Konzepte für Kosteneinsparungen durch Angebotsanpassungen zu erarbeiten. Die Forderungen zur Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 38 auf 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich führen zu dauerhaften nicht finanzierbaren Mehrkosten und einen deutlich steigenden Personalbedarf. Bereits seit Jahren optimieren die Verkehrsunternehmen ihre Leistungsangebote mit dem Ziel, die Auswirkungen auf die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen. Hier sind keine Spielräume mehr gegeben. Der unmittelbare Zusammenhang zwischen den Fahrplanleistungen und den Dienstplänen der Beschäftigten wurde hierin regelmäßig mit hoher Aufmerksamkeit berücksichtigt.









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