Kontrolle am Hauptbahnhof in Halle: per Haftbefehl gesuchter Mann festgenommen, auch die Tochter kann die Geldstrafe nicht begleichen
Am Dienstag, den 1. August 2023, gegen 09:57 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen 54-Jährigen im Hauptbahnhof Halle. Eine Überprüfung seiner Personaldaten in der Fahndungsdatei der Polizei ergab, dass er per Vollstreckungshaftbefehl von der Staatsanwaltschaft Halle gesucht wurde.
So verurteilte ihn das Amtsgericht Halle im November 2022 wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 1500 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen. Da der Deutsche die offene Geldstrafe bisher nicht beglichen hatte und sich dem Strafantritt, trotz vorher ergangener Ladung, nicht stellte, erließ die Staatsanwaltschaft Halle am 8. Mai 2023 den Haftbefehl.
Die Beamten eröffneten ihm diesen, nahmen den Mann fest und zur Dienststelle am Hauptbahnhof Halle mit. Den geforderten Betrag von 1500 Euro konnte er nicht aufbringen. Nach einem Telefonat mit seiner Tochter, wurde der 54-Jährige noch am Vormittag in die Justizvollzugsanstalt Halle überstellt. Die ausschreibende Behörde wurde über den Aufgriff und den Verbleib des Festgenommenen durch die Bundespolizisten in Kenntnis gesetzt.
👍
Direkt neben dem Bahnhof Gericht und Knast bauen. Lohnt sich. Spart immens Gelder wegen den kurzen Wegen
Was für ein Tinnef.
Das Amtsgericht ist quasi fast neben dem Bahnhof.
Ein Gefängnisneubau kostet mindestens zweistellige Millionenbeträge, eher noch deutlich mehr. Selbst wenn jeden Tag jemand am Bahnhof festgenommen werden sollte, was nicht passiert, hätte sich der (nur um wenige Kilometer) kürzere Weg im Vergleich zum Roten Ochsen in hunderten Jahren noch nicht rentiert.
Spannend er zahlt die 1500 € nicht, dafür der Steuerzahler 20000 € für Kost und Logie.
*Logik
Deine Alternative ist also: Keine Haftbefehle mehr vollstrecken. Ist verstanden… 🤦♀️
Merke: „Knast“ ist immer ein Zuschussgeschäft.
Achso, und deshalb sollte man ihm das durchgehen lassen? Dein Rechtsverständnis ist unter Null…
Richtig so
Warum immer nur am Bahnhof? Die könnten doch ihren Kontrollzwang doch gerne im Bereich Marktplatz ausleben.
Grund gibt’s genug dafür.
„Warum immer nur am Bahnhof?“ Weil die Bundespolizei für den Bahnhof zuständig ist.
„Kontrollzwang“. Es gibt keinen Kontrollzwang, wohl aber gesetzliche Rechte zur Kontrolle von Personen.
„…könnten doch ihren Kontrollzwang (bereits widerlegt) doch gerne im Bereich Marktplatz ausleben.“ Können sie nicht, selbst, wenn es den „Zwang“ gäbe. Die Bundespolizei ist nämlich grundsätzlich nicht für den Marktplatz zuständig.
Was hast du eigentlich dagegen, dass Personen, gegen die ein Haftbefehl vorliegt, festgenommen werden? Bist du gegen Strafverfolgung? Wo du doch gleichzeitig Kontrollen woanders forderst???
Weil nur dort die Bundespolizei primär die Zuständigkeit hat…
Die Bundespolizei hat nicht nur dort primär die Zuständigkeit.