Kontrollierter am Hauptbahnhof wurde bereits per Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung gesucht
Am Donnerstag, den 10. Oktober 2024 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 01:40 Uhr einen Mann am Hauptbahnhof Halle und stellte seine Personalien anhand einer polnischen Identitätskarte fest. Der sich anschließende Abgleich der Daten im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass der 28-Jährige von der Staatsanwaltschaft Bamberg gesucht wurde. Demnach wurde er bereits im November 2021 durch das Amtsgericht Bamberg wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 3000 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen verurteilt.
Da der Gesuchte die Geldstrafe bisher nicht beglichen hatte und unbekannten Aufenthaltes war, erließ die Staatsanwaltschaft Bamberg im Juli 2022 den Haftbefehl. Die Bundespolizisten eröffneten dem Polen den Haftbefehl, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle der Bundespolizei. Die zuständige Bereitschaftsrichterin bestätigte den Haftbefehl. Da der Verurteilte die offene Geldstrafe von 3000 Euro nicht begleichen konnte, wurde er einer nahegelegenen Justizvollzugsanstalt zugeführt. Die ausschreibende Behörde wurde über den Vollzug der polizeilichen Maßnahme schriftlich in Kenntnis gesetzt.
„…zu einer Geldstrafe von 3000 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen verurteilt.“
Ein Aufenthalt im Knast sollte immer so gestaltet werden, dass hier für den Steuerzahler keine zusätzlichen Kosten entstehen. Schliesslich ist der Knacki an seinem Knastaufenthalt selber in schuld.
Also sollte das Urteil richtigerweise wie folgt lauten:
– 3000 € Geldstrafe
– oder 3000 € Geldstrafe + 120 Tage Knast + Knastkostenersatz 120 Tagen x 100 € = 12000 €
– oder 3000 € Geldstrafe + 120 Tage Knast + täglich 10 Stunden im Knast arbeiten, um die Knastkosten abzuarbeiten.
Denkbar sind natürlich unterschiedliche Unterbringungsmöglichkeiten im Knast:
Einen Aufenthalt im Schlafsaal bei vegetarischer Ernährung ohne personalintensiven Hofgang könnte man günstiger anbieten, als eine Einzelzelle mit Frühstück am Bett und täglichem Freigang.
Unterscheide: Strafhaft und Ersatzfreiheitsstrafe.