Kontrollierter am Hauptbahnhof wurde bereits per Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung gesucht

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  1. Steuerzahler sagt:

    „…zu einer Geldstrafe von 3000 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen verurteilt.“

    Ein Aufenthalt im Knast sollte immer so gestaltet werden, dass hier für den Steuerzahler keine zusätzlichen Kosten entstehen. Schliesslich ist der Knacki an seinem Knastaufenthalt selber in schuld.

    Also sollte das Urteil richtigerweise wie folgt lauten:

    – 3000 € Geldstrafe
    – oder 3000 € Geldstrafe + 120 Tage Knast + Knastkostenersatz 120 Tagen x 100 € = 12000 €
    – oder 3000 € Geldstrafe + 120 Tage Knast + täglich 10 Stunden im Knast arbeiten, um die Knastkosten abzuarbeiten.

    Denkbar sind natürlich unterschiedliche Unterbringungsmöglichkeiten im Knast:

    Einen Aufenthalt im Schlafsaal bei vegetarischer Ernährung ohne personalintensiven Hofgang könnte man günstiger anbieten, als eine Einzelzelle mit Frühstück am Bett und täglichem Freigang.