Kosten der Unterkunft steigen deutlich um 6,4 Mio Euro
Die Stadt Halle muss im laufenden Jahr deutlich mehr Geld für die sogenannten „Kosten der Unterkunft“ aufwenden, als ursprünglich geplant. 57,4 Millionen Euro stehen im Haushaltsplan, weitere 6,4 Millionen Euro muss der Stadtrat nun frei machen.
Die Steigerung begründe „sich durch den Zuwachs von Personen aus nichteuropäischen Asylherkunftsländern“, erklärt Finanzdezernent Egbert Geier seine Vorlage. Mit Stand 31.12.2016 seien demnach 3.968 erwerbsfähige Personen aus nichteuropäischen Asylher- kunftsländern im Leistungsbezug des SGB II ausgewiesen, im August 2017 waren es bereits 4.955 Personen.
So sind hierfür 5 Millionen Euro Regelleistungen sowie weitere 1,4 Millionen Euro für die Erstausstattung von Wohnungen sowie für Neuanschaffungen von Bekleidung zum Beispiel wegen Schwangerschaft nötig.
Die Stadt geht davon aus, dass die Mehrkosten von Bund und Land getragen werden. So wurde der Bundesanteil an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II von 30,1% auf 33,8% erhöht., auch wurde die Bundesbeteiligung zur Kompensation der fluchtbedingten Mehrkosten bei Unterkunft und Heizung neu festgelegt und beträgt für das Land Sachsen-Anhalt 6,8 Prozentpunkte.
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