Kritik an Wiegand: GWG hat schon Mieter-Sozialfond

Knapp 3.500 Wohngeld-Empfänger gibt es in Halle, hinzu kommen 20.000 Bedarfsgemeinschaften – und überall ist das Geld knapp. Dem will die Stadt jetzt entgegenwirken. Bereits im Sommer hatten Linke, SPD und Grüne gefordert, dass die Hallesche Wohnungsgesellschaft (HWG) einen Sozialfond einrichtet. Diese Idee greift die Stadtverwaltung nun für Halle-Neustadt auf.
Demnach soll die GWG Gesellschaft für Wohn- und Gewerbeimmobilien Halle-Neustadt mbH, zu 100 Prozent in städtischem Besitz, ein Konzept zur sozialen Wohnraumversorgung in Halle-Neustadt erarbeiten. Doch ein solches Konzept gibt es schon Unternehmensintern seit 2005. „Und er weiß das“, kritisierte Bodo Meerheim (Linke) Oberbürgermeister Bernd Wiegand, der die jetzige Vorlage eingebracht hat. Dabei sitzt Wiegand auch noch im GWG-Aufsichtsrat. Sprich: die Verwaltung will etwas, was es schon lange gibt. Deshalb wurde die Vorlage auch vertagt. Jetzt wird GWG-Chefin Jana Kozyk das Konzept vorstellen, allerdings nichtöffentlich. „Da sind interne Zahlen drin“, mahnte sie und will deshalb in der Sitzung auch nicht die Vertreter der konkurrierenden Genossenschaften dabei haben. Gottfried Koehn (SPD) merkte an, dass die Stadtverwaltung offenbar einfach nur den alten Antrag zur HWG genommen und auf GWG umbenannt hat. Doch die Bedingungen zwischen Altstadt und Neustadt seien nicht vergleichbar.
Der Vorlage zufolge soll über einen Sozialfond die GWG Hartz-IV-Empfängern und Besitzern eines Wohnberechtigungsscheins Mietzuschüsse finanzieren. Zunächst soll dieser Fond 100.000 Euro enthalten. Der Mietpreis in diesen Wohnungen soll sich am sogenannten KdU-Richtwert orientieren, den die Stadt bewilligt hat. Anlass für die Idee sind die steigenden Mitpreise, insbesondere nach Modernisierungen und Sanierungen.
In Halle hat sich der Anteil von Sozialwohnungen innerhalb von fünf Jahren halbiert. So gibt es derzeit nur noch knapp 2.500 Sozialwohnungen. Mit 1.300 Wohneinheiten ist ein Großteil im Privatbesitz. Etwa 800 gehören den städtischen Vermietern HWG und GWG, der Rest Wohnungsgenossenschaften.
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