Landesamt für Verbraucherschutz kontrolliert Lenk- und Ruhezeiten der Transportunternehmen aus Sachsen-Anhalt: 166 Bußgelder verhängt

20 Antworten

  1. M.Jahn sagt:

    Hallo, es ist gar nicht so einfach die Lenkzeiten , Arbeitszeiten, Ruhezeiten pro Tag zu berechnen da muß man schon sehr genau hinschauen. Es können schnell Fehler passieren. Ich bin mir da nicht sicher ob da Vorsatz seitens der Fahrer oder Unternehmer vorliegt. Bei den engmaschigen Kontrollen kann man sich da keine Verstöße wagen. Ich hab oft sehr tollerante Polizisten kennen gelernt die das auch sehen . Einfach aus der Praxis heraus. Es gibt natürlich auch Kontrolleure vom BALM aus Nordhausen einem ein Bußgeld abnehmen weil man mal vergessen hat sein Kontrollgerät auf Pause oder Arbeitszeit umzustellen weil es bei manchen Kunden einfach hecktisch zugeht.Trotz Erklärung keine Gnade oder Abzocke und das ist hier die Frage . Nochmal zum Amt für Verbraucherschutz dort wurde ich immer sehr ordentlich behandelt und sehr gut beraten.

  2. Hugo Sanchez sagt:

    Und da fragen sich diese Eierrüben warum keiner mehr Bock hat diesen Beruf auszuüben es gibt in der gesamten Berufswelt keine solche Überwachung und Bestrafung wie als BKF da wird man für Mehrarbeit die wie in meinem Fall selbstverständlich bezahlt wird auch noch bestraft aber in Krankenhäusern nach einer 24STD Schicht wird oftmals noch Operiert eigentlich aus den gleichen Gründen…kein Personal geht die OP schief passiert zu 99% dem Verantwortlichen gar nix aber mir wird ans Bein gepinkelt weil ich 3 Wochen zuvor mal 1 Stunde mehr hatte in Kanada zb. lachen die sich kaputt über diese zum Teil Unsinnigen Regeln und Gesetze die sich irgendwelche Hohlbirnen die von dieser Branche keine Ahnung haben in dieser Kack EU eingeführt haben

  3. Daniel sagt:

    Das ist absoluter Quatsch! Die LuRZ haben hauptsächlich den Zweck, den Wettbewerb zu regeln! Mit Unfallverhütung hat das ganze wenig bis gar nichts zu tun! Beispiel Fahrer fährt neun Stunden macht dann die gesetzliche Ruhezeit von 9 Stunden fährt aber nach 8 Stunden und 59 Minuten los, dann fährt er wieder 9 Stunden und wird dann angehalten! Tatvorwurf heißt dann 18 Stunden ununterbrochen gefahren total übermüdet

  4. Stefan sagt:

    Ich kann es weder noch sehen oder hören. Ständig sollen die Fahrer schuld an allem sein. Ein Beispiel wo der Staat versagt sind die LKW 🚚 Parkplätze. Jeder Fahrer kennt das finde mal nach 18 Uhr ein LKW Parkplatz. Parkt man im Industrie Gebiet wird man dort auch verjagt. Und wenn man dann 1 Std länger fährt weil man keinen Parkplatz finden wird man bestraft. Der Tag wird kommen wo wir merken das es ohne LKW Fahrer nicht geht. Und ich bin kein LKW Fahrer und weiss es.

  5. Kani sagt:

    Ich bin LKW Fahrer , und ganz ehrlich wir sollten alle mal die Kisten stehen lassen für 1 Woche ,damit die fuck… Kontrolleure ihren Arsch nicht mehr wischen können weil kein Klopapier mehr da ist

    • Karl sagt:

      Reicht schon, wenn du deine LuRZ einhalten würdest. Wo du hinkäckerst bleibt dir überlassen.

    • sabine sagt:

      Ich bin in der Schweiz kontrolliert worden und wegen Arbeitszeitüberschreitung zu 900 Schweizer Franken verdonnert worden. Die hatte ich deswegen weil ich so lange an der Rampe auf Beladung warten musste. Ist das fair?

      • U sagt:

        Einfach nicht in der Schweiz rumgammeln. Fertig.

      • bin_gespannt sagt:

        Wodurch ergibt sich nun eine Ausnahmegenehmigung oder generelle Sondererlaubnis für dich, die Lenk und Ruhezeiten nicht einzuhalten?

        Wenn jemand verpennt und zu schnell auf Arbeit fährt, dabei geblitzt wird, findest du das auch nicht fair?

        Nichts rechtfertigt andere Menschen in Gefahr zu bringen!

  6. Michael Kaiser sagt:

    Es ist eine Lüge, wenn behauptet wird LKW Fahrer verursachen ‚übermüdet‘ die meisten Verkehrsunfälle! Wenn dem so wäre, müssten alle Betriebe, welche Überstunden leisten, erhöhte Arbeitsunfälle verzeichnen! Hier geht es um die Kontrolle und das Abkassieren der Transportströme über die Straßen.

    • alles gelogen sagt:

      Es gibt also gar keine Unfälle mit Lkw-Beteiligung.

      Man lernt nie aus.

    • bin_gespannt sagt:

      Ist es so schwer sich an die Regeln zu halten?

      Höchstgeschwindigkeiten gelten für dich auch nicht?

    • Allwetterradler sagt:

      Michael, das kann doch nicht dein Ernst sein. Wenn ein übermüdeter Bank- oder Versicherungsangestellter mit dem Kopf auf den Schreibtisch knallt, dann gibt es eine Beule. Wenn ein Lkw-Fahrer am Steuer einnickt, dann gibt es Tote.

  7. Nuvole sagt:

    Kommen diese Kontrollzwerge eigentlich auch nachts ?
    Was wenn ein Fahrer nur noch 30 min Weg hätte der ihn vom Zielort oder der Heimatstadt und dem eigenem Bett trennt ?
    Was, wenn er vorher so gut geschlafen hat, daß er auch nach 12 h Fahrt noch Bäume ausreißen könnte ?
    Man kann doch selbst nach ordnungsgemäßen Ruhezeiten wegen eines gestörten Schlafs schon so platt sein, daß man nach zwei Stunden schon wieder auf den Rand fahren könnte.
    Diese Gängelei und dieser Fürsorgeterror ist unerträglich und geht an dem wirklichen Verbesserungsbedarf vorbei.
    Die Fahrer brauchen sichere und planbare Standplätze und Unterkünfte, die gibt es nicht ausreichend, sie könnten vieles womöglich eigenverantwortlich vieles besser organisieren und ihre Ruhezeiten individuell besser gestalten und eigentlich sollten durch die Vorschriften nur diejenigen geschützt werden, die von ihren Chefs tyrannisiert und ausgebeutet werden.
    Der Fachkräftemangel ist aber sehr wahrscheinlich so dramatisch daß Ausbeutung inzwischen eher die Ausnahme ist.

    • Sauvignon sagt:

      Der Fahrer darf dann selbstverständlich in seinem Bett schlafen. Nur mit dem LKW darf er nicht bis dahin fahren. Er darf auch Bäume ausreißen auf dem Weg dorthin, sofern die nicht fremdes Eigentum sind oder unter eine Baumschutzsatzung fallen.

      In jedem Fall muss man – und das gilt für jeden fahrzeugführenden Verkehrsteilnehmer – entsprechend seiner Verfassung notfalls das Fahrzeug abstellen, ggf. schieben, jedenfalls die Fahrt abbrechen. Die Lenk- und Ruhezeiten geben dabei ein Maximum vor. Wenn du nach 2 Stunden schon platt bist, gelten für dich eben 2 Stunden.

      Es ist wie mit der Geschwindigkeitsbegrenzung. Niemand wird gezwungen, in der Stadt 50 km/h zu fahren, nur weil es bis zu dieser Geschwindigkeit (unter normalen Umstanden, trocken, frei, gute Sicht usw.) erlaubt ist. Genau so wenig muss man seine Lenk- und Ruhezeiten bis zum Maximum ausreizen. Wenn man dann noch berücksichtigt, das selbst dir, mit kaum vorhandener praktischer Lebenserfahrung bekannt ist, dass Standplätze nicht immer und überall vorhanden sind, sollte man mit der Suche eben früher beginnen.

      • Nuvole sagt:

        „….Wenn man dann noch berücksichtigt, das selbst dir, mit kaum vorhandener praktischer Lebenserfahrung bekannt ist, dass Standplätze nicht immer und überall vorhanden sind, sollte man mit der Suche eben früher beginnen….“

        Sehr lustig, in meinem 42. Dienstjahr passierte einem Kollegen von mir folgendes:
        Seine Lenkzeit auf der Lok war angeblich rum, der Dienst begann 2 Uhr, sein Zug kam aber erst 7Uhr am Ablösebahnhof an in dessen Nähe er sein Hotel hatte das er somit eben erst 6:45 statt 2 Uhr verlassen hatte.
        Seine Leitstelle bestimmte später, daß er 12 Uhr seinen Zug am nächstbesten Bahnhof, hier Roßlau, abzustellen hatte weil seine Lenkzeit seit 2 Uhr liefe, dem offiziellen Dienstbeginn.
        Er meinte, es bis 14 Uhr zum Zielbahnhof Lehrte zu schaffen, da er ja eigentlich erst seit 7 Uhr am Fahren war, er durfte aber eben nicht weiter obwohl er bis 6 Uhr noch weitergeschlafen hatte, da er es so mit seinem ankommenden Kollegen abgesprochen hatte ihn eine Stunde vor Ankunft zu wecken, das sind übliche und sinnvolle Verfahren angesichts des sehr fragilen Betriebs im Güterfernverkehr der Bahn.
        Die Sache endete so, daß er auf seiner aufgezwungenen Gastfahrt per Reisezug in Roßlau den Takt verpaßt hatte und erstmal 50 min auf dem Bahnsteig warten mußte, übrigens nach 30 min Fußmarsch durch’s Baustellengelände, der Anschluß- IC ab Magdeburg war dann auch noch verspätet, so daß er an seinem nächsten Einsatzort statt gegen 14 Uhr mit dem „eigenem“ (Güter-) Zug erst 16:30 mit der DB/ Westfalenbahn in Lehrte ankam.
        Auch sind Standzeiten von je 15 , bzw. 45 min vorgeschrieben, auf den vorgesehenen Bahnhöfen ist aber nie Platz, auch reichen nicht immer die Gleislängen und wenn man gegen 4-5 Uhr noch eine Standzeit nimmt, gerät man später in den Berufsverkehr mit seinen besonders in westdeutschen Ballungsräumen engen Takten wo kaum noch etwas durchpaßt. Die hätte man ohne Standzeit in der Nacht noch umschifft, aber so ist das nun mal wenn einem Bürovolk ohne praktische Berufserfahrung und Kenntnisse der besonderen Nachtschicht- Charakteristik vorschreiben will was das beste sein soll.
        Scheuklappen und Fürsorgeterror, Kontrollzwang und Allmachtsfantasien sind ihr täglicher Begleiter.
        Irgendwann schmeißen auch noch die letzten hin, wenn sie all die Gängelei, Rechthaberei und Wegelagerei satt haben.
        Ich war schon einige Male davor.
        Etwas anderes bewahrte mich aber regelmäßig davor, das kann ich hier aber nicht näher beschreiben.

        • was1depp sagt:

          Ja, ja, der sehr fragile Güterfernverkehr bei der Bahn, wo nur der Lokführer den Überblick hat, keinesfalls die „Leitstelle“. 😄

          Und die Wegelagerei (meinst sicher die ganzen Blitzer auf der Strecke Roßlau-Lehrte) erst…