Landgericht Halle macht mutmaßlichen Drogendealer den Prozess
Dem im Dezember 1977 geborenen Angeklagten wird Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge in vier Fällen sowie Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sechs Fällen zur Last gelegt.
Der Angeklagte soll in insgesamt zehn Fällen den Rauschgift- sowie Cannabishandel des gesondert verfolgten H. unterstützt haben, indem er für diesen diverse Betäubungsmittel (Kokain und Methamphetamin) sowie Cannabis überwiegend im Kilogrammbereich in seiner Wohnung auftragsgemäß verwahrt und verpackt bzw. die Betäubungsmittel und das Cannabis weitertransportiert sowie an dritte Personen weiterverkauft habe.
Der Angeklagte hat keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Ein Gehilfe ist milder zu bestrafen als derjenige, zu dessen Tat er Hilfe geleistet hat.
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