Landsmann erstochen: Syrer vom Landgericht Halle zu 7 Jahren Haft verurteilt
Die Jugendstrafkammer des Landgerichts Halle hat am heutigen Tag einen im Januar 2000 geborenen Angeklagten wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von 7 Jahren verurteilt.
Die Kammer hat es nach fünftägiger Verhandlungsdauer als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte am 21.12.2017 einen syrischen Landsmann in dessen Wohnung in der Julius-Kühn-Straße in Halle mit einem Messer getötet hat.
Da der Angeklagte zur Tatzeit noch Jugendlicher war, fand das Verfahren nicht-öffentlich statt. Nähere Einzelheiten zur Einlassung des Angeklagten und zum Ergebnis der Beweisaufnahme und Tatvorwurf und zur Einlassung können daher nicht mitgeteilt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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