Landtag von Sachsen-Anhalt beschließt SOG-Novelle: Polizei kann ab Januar Bodycam, Abschnittskontrollen und elektronische Fußfessel einsetzen
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am heutigen Dienstag die Novelle des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (kurz: SOG) verabschiedet.
Dazu Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Zu einer modernen Polizeiarbeit gehören zeitgemäße Handlungsoptionen. Mit der jetzt erfolgten Anpassung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung geben wir unserer professionell arbeitenden Landespolizei zeitgemäße Instrumente wie Bodycams oder abschnittsbezogene Geschwindigkeitskontrollen an die Hand.“
Mit der SOG-Novelle besteht vom kommenden Jahr an unter anderem erstmals die rechtliche Möglichkeit, neben den herkömmlichen Geschwindigkeitskontrollen (Messung an einem bestimmten Punkt) auch abschnittsbezogene Geschwindigkeitskontrollen (Messung an mehreren Punkten entlang eines Streckenabschnitts) zur Verkehrsüberwachung einzusetzen. Die Möglichkeit, eine elektronische Fußfessel zur Abwehr von terroristischen Straftaten zu nutzen, hat nach einem mehrjährigen Modellversuch nun eine dauerhafte gesetzliche Grundlage. Zudem wurden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Landespolizei künftig dauerhaft sogenannte Bodycams zur Dokumentation von Einsätzen nutzen kann.
„Unsere Kolleginnen und Kollegen der Landespolizei sind wie keine andere Berufsgruppe tagtäglich in ihrem beruflichen Alltag mit Gewalt konfrontiert – immer wieder richtet sich diese Gewalt leider auch gegen die Beamtinnen und Beamten selbst, weil sie in ihrer Uniform für jeden sichtbar unseren Staat repräsentieren. Als diese Repräsentanten unseres Rechtsstaates haben sie auch die bestmögliche Unterstützung verdient“, so Innenministerin Dr. Tamara Zieschang weiter. „Wenn eine aktivierte Bodycam auch nur in einem einzigen Fall dazu beiträgt, dass keine Gewalt gegenüber einem Kollegen oder einer Kollegin in der Landespolizei ausgeübt wird, hat sich die dauerhafte Einführung der Bodycam bereits ausgezahlt.“
Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisiert die dauerhafte Einführung von Bodycams für Polizist*innen in Sachsen-Anhalt, die heute in der Landtagssitzung beschlossen wurde. „Eine technische Aufrüstung der Polizei darf nur erfolgen, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen: ihre Wirksamkeit ist erwiesen und sie ist verhältnismäßig. Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor. Bei jedem zweiten Fall von Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte stehen die Beschuldigten unter Alkoholeinfluss. Hier deeskaliert nur eine richtige Ansprache, gutes Einsatztraining und keine Kamera. Deshalb lehnen wir die dauerhafte Einführung von Bodycams ab“, sagt Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion.
„Die Landesregierung verpasst dazu die Möglichkeit, die Bodycam auch zum Schutz von Betroffenen von Polizeieinsätzen einzuführen. Dies hätte unseren Rechtsstaat gestärkt und so den Einsatz von Bodycams auf rechtlich sichere Füße gestellt.“
Striegel kritisierte, dass der Gesetzentwurf die wissenschaftlichen Erkenntnisse ignoriert, die im Abschlussbericht des Modellprojekts niedergeschrieben sind. „Der Bericht bescheinigte dem Einsatz von Bodycams keine deeskalierende, gewaltverhindernde, sondern eine eskalative Wirkung. Das zu ignorieren, halte ich? für politisch skandalös, wissenschaftsfeindlich und zudem rechtlich bedenklich. Die Landesregierung rechtfertigt im Gesetz die Grundrechtseingriffe nicht ausführlich. Es fehlen Vorschriften zum Verfahren, damit Gefahren minimiert werden. Ich bin wie der Landesbeauftragte für den Datenschutz überzeugt: Das Gesetz wird der Landesregierung um die Ohren fliegen.“
Hintergrund:
Die novellierten Regelungen des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG) treten zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Damit ist sichergestellt, dass die elektronische Fußfessel zur Abwehr von terroristischen Straftaten auch nach dem Jahreswechsel weiter eingesetzt werden kann. Die elektronische Fußfessel als ein Instrument zur Verhinderung schwerster Straftaten hat sich seit dem Attentat am Breitscheidplatz in vielen Polizeigesetzen der Länder durchgesetzt. Sachsen-Anhalt hatte sich zunächst für den Weg des Modellversuchs entschieden, der nun nahtlos von einer dauerhaften Befugnisnorm abgelöst wird. Dies gründet auf der Überzeugung, dass mittels einer Fußfessel eine verhaltenslenkende Wirkung erzielt wird und so die Begehung schwerster (terroristischer) Straftaten verhindert werden kann. Die Möglichkeit des Einsatzes ist eine wichtige Handlungsoption für die Polizei bei der zielgerichteten Abwehr möglicher schwerster Straftaten.
Auch der Einsatz mobiler Videotechnik (Bodycam) soll nach einem Pilotprojekt nun dauerhaft als Möglichkeit zur Einsatzdokumentation zur Verfügung stehen. Ziel ist dabei der Schutz der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im täglichen Dienst vor gewalttätigen Übergriffen. Nachdem mit der SOG-Novelle die rechtliche Grundlage geschaffen wurde, sollen ab kommendem Jahr Bodycams schrittweise an die Polizeibehörden im Land ausgegeben werden. Ziel ist es, alle Organisationseinheiten im Land mit einer Bodycam auszustatten, die im Streifen- und Einsatzdienst tätig sind.
Section Control ist in Deutschland ein relativ neues Verfahren zur abschnittsbezogenen Geschwindigkeitskontrolle. Entscheidend ist hier nicht die Geschwindigkeit des gemessenen Fahrzeugs an einem bestimmten Punkt, sondern es wird an mehreren Messpunkten innerhalb eines festgelegten Streckenabschnitts die Durchschnittsgeschwindigkeit des Fahrzeugs ermittelt. Auf die Abschnittskontrolle wird jeweils hingewiesen. Die Abschnittskontrolle kann ein Instrument sein, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Unangepasste Geschwindigkeit ist seit Jahren Hauptunfallursache bei schweren Verkehrsunfällen – im vergangenen Jahr spielte sie bei jedem dritten tödlichen Verkehrsunfall eine Rolle.
Striegel soll mal mit Streife fahren. Da kann er seine deeskalierenden Gespräche mit besoffenen Beschuldigten führen.Eben grüne Vorstellungen.
Die Fußfesseln kann Man vergessen .
Die Bunten interessieren sich für sowas nicht.