Lebensmittel-Geschäfte und Apotheken dürfen weiterhin sonntags öffnen
Seit einigen Wochen gilt in Sachsen-Anhalt schon die Erlaubnis, dass Lebensmittelgeschäfte und ähnliches an Sonntagen von 12 bis 18 Uhr öffnen dürfen. Und diese Erlaubnis wird bis zum 17. Mai verlängert.
Die Erlaubnis betrifft folgende Ladengeschäfte und ähnliche Einrichtungen:
Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken und Sparkassen, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Filialen der Deutschen Post AG, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel, Lebens-mittelhandel im Reisegewerbe, Reinigungen und Waschsalons.
In Einkaufszentren und Kaufhäusern ist eine Öffnung nur für die vorgenannten Bereiche erlaubt.
Bei Ladengeschäften, die ein Mischsortiment führen, ist eine Öffnung nur zulässig, soweit das nach Absatz 3 zugelassene Sortiment einen nicht nur unerheblichen Anteil am Gesamtsortiment umfasst.
Dabei sind die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes in jeweils gültiger Fassung zu beachten.
Die Festlegung gilt ab sofort und tritt mit Ablauf des 17. Mai 2020 außer Kraft, soweit sich nicht vorher andere Sachverhalte ergeben.













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